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Erweitertes Führungszeugnis: Wann du es brauchst und wie du es beantragst

Wer mit Kindern, Jugendlichen oder Menschen mit Behinderung arbeitet, muss oft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Es enthält mehr Eintragungen als das normale Führungszeugnis und setzt eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers voraus. Hier erfährst du, wann du es brauchst, wie der Antrag funktioniert und was er kostet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage ist § 30a BZRG: Erteilt wird es bei gesetzlicher Vorgabe oder für Tätigkeiten mit Minderjährigen.
  • Für den Antrag brauchst du eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das Zeugnis verlangt.
  • Die Gebühr beträgt laut Bundesamt für Justiz 13 Euro; für Ehrenamt und Freiwilligendienste entfällt sie.
  • Beantragen kannst du es bei der Meldebehörde oder online über fuehrungszeugnis.bund.de, seit 1. Oktober 2026 auch als digitale Variante.
  • Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht; viele Stellen akzeptieren Zeugnisse, die etwa drei Monate alt sind.

Ein erweitertes Führungszeugnis brauchst du immer dann, wenn du beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitest oder ein Gesetz es für deine Tätigkeit ausdrücklich vorsieht. Typische Beispiele sind Schulbegleitung, Kita und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Hier liest du, wann es verlangt wird, wie du es beantragst und womit du rechnen musst.

Kurz gesagt: Du beantragst es bei deiner Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz, legst die schriftliche Aufforderung deines künftigen Arbeitgebers vor und zahlst 13 Euro. Plane für die Zustellung rund zwei Wochen ein, bei hohem Antragsaufkommen auch mehr.

Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis ist eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, die zusätzlich zum einfachen Führungszeugnis bestimmte Verurteilungen zeigt, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen wichtig sind.

Definition

Erweitertes Führungszeugnis (eFZ)

Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Es enthält auch Verurteilungen wegen bestimmter Sexual- und Schutzdelikte, die im einfachen Führungszeugnis wegen einer geringen Strafe nicht erscheinen würden. Erteilt wird es nur auf Antrag und nur mit einer schriftlichen Aufforderung der Stelle, die es verlangt.

Ausgestellt werden Führungszeugnisse vom Bundesamt für Justiz in Bonn. Wie wichtig das Dokument im Arbeitsleben ist, zeigt eine Zahl aus dem Gesetzgebungsverfahren: Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundesrat Drucksache 42/26, Januar 2026) erteilt das Bundesamt für Justiz pro Jahr rund fünf Millionen Führungszeugnisse, arbeitstäglich etwa 20.000.

Wann brauchst du ein erweitertes Führungszeugnis?

Ein erweitertes Führungszeugnis brauchst du in zwei Fällen: wenn ein Gesetz es unter Bezug auf § 30a BZRG vorsieht oder wenn du mit Minderjährigen arbeitest. Das Gesetz formuliert den zweiten Fall so:

„„wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für a) eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger““

Quelle: § 30a Abs. 1 Nr. 2 BZRG

Für die Kinder- und Jugendhilfe verlangt § 72a SGB VIII, dass sich Träger bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. Für die Eingliederungshilfe sieht § 124 SGB IX dasselbe für Fach- und Betreuungspersonal vor, das Kontakt mit Leistungsberechtigten hat. Diese Pflicht gilt dort auch für die Arbeit mit erwachsenen Menschen mit Behinderung.

Welche Jobs im Gesundheits- und Sozialbereich sind betroffen?

Ob ein normales oder ein erweitertes Führungszeugnis verlangt wird, hängt vor allem davon ab, ob du mit Minderjährigen oder in der Eingliederungshilfe arbeitest.

Vergleich: Normales oder erweitertes Führungszeugnis nach Tätigkeit
TätigkeitWelches FührungszeugnisRechtlicher HintergrundHinweis
Schulbegleitung, Integrationsassistenzerweitertes§ 72a SGB VIII oder § 124 SGB IX, je nach KostenträgerTräger verlangen es meist vor dem ersten Einsatz
Kita, Hort, Jugendhilfeerweitertes§ 72a SGB VIIIWird in regelmäßigen Abständen erneut verlangt
Eingliederungshilfe, Wohnangebote für Menschen mit Behinderungerweitertes§ 124 SGB IXGilt auch bei erwachsenen Leistungsberechtigten
Pflege und Betreuung älterer Menschenmeist einfacheskeine bundesweite Pflicht nach § 30a BZRGArbeitgeber und Landesrecht können mehr verlangen
Arzt- oder Zahnarztpraxismeist keines oder einfacheskeine allgemeine PflichtHängt vom Arbeitgeber ab

Für Pflege und Praxen gilt: Viele Arbeitgeber verlangen bei der Einstellung ein einfaches Führungszeugnis, ohne dass es gesetzlich vorgeschrieben ist. Arbeitest du in der Kinderkrankenpflege oder betreust du in einer Einrichtung auch Minderjährige, kann ein erweitertes verlangt werden. Frag im Zweifel beim Arbeitgeber nach, welche Variante er braucht, bevor du den Antrag stellst.

Wie unterscheiden sich die Arten von Führungszeugnissen?

Die Arten unterscheiden sich darin, welche Eintragungen sie zeigen, wer sie erhält und wofür sie verwendet werden.

Übersicht: Arten von Führungszeugnissen
ArtInhaltEmpfängerTypischer Zweck
Einfaches Führungszeugnis (Privatführungszeugnis)Verurteilungen ab einer bestimmten Strafhöhedu selbst, auf Papier oder digitalBewerbung bei privaten Arbeitgebern
Erweitertes Führungszeugniszusätzlich bestimmte Sexual- und Schutzdeliktedu selbstArbeit mit Minderjährigen, Eingliederungshilfe
Behördliches FührungszeugnisInhalt wie beantragtdirekt die anfragende BehördeVorlage bei einer Behörde

Im einfachen Führungszeugnis erscheinen viele erstmalige geringe Verurteilungen nicht, etwa eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen, wenn sonst nichts eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 BZRG). Diese Ausnahme gilt im erweiterten Führungszeugnis für die dort genannten Straftaten nicht (§ 32 Abs. 5 BZRG).

Wie beantragst du ein erweitertes Führungszeugnis?

Du beantragst das erweiterte Führungszeugnis persönlich bei der Meldebehörde, also meist beim Bürgeramt, oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz.

  1. Aufforderung einholen. Bitte deinen künftigen Arbeitgeber oder Träger um eine schriftliche Aufforderung. Darin muss er bestätigen, dass die Voraussetzungen nach § 30a BZRG vorliegen.
  2. Weg wählen. Vor Ort gehst du mit Personalausweis oder Pass zur Meldebehörde. Online brauchst du einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, die kostenlose AusweisApp und ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät.
  3. Antrag stellen. Online lädst du die Aufforderung hoch und bezahlst laut Bundesamt für Justiz per Kreditkarte. Vor Ort legst du sie im Original vor.
  4. Gebührenbefreiung prüfen. Wenn du das Zeugnis für ein Ehrenamt brauchst oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Sozialhilfe, Wohngeld oder BAföG beziehst, kannst du direkt im Antrag eine Befreiung beantragen und den Nachweis beifügen.
  5. Zustellung abwarten. Das Papierzeugnis kommt per Post an deine Adresse. Hast du online die digitale Variante gewählt, landet sie als PDF im Postfach deines BundID-Kontos. Ob dein Arbeitgeber für das erweiterte Führungszeugnis die digitale Fassung akzeptiert, klärst du am besten vorher.
  6. Weitergeben. Reiche das Zeugnis beim Arbeitgeber ein. Er darf die Daten nur zur Prüfung deiner Eignung verwenden und muss sie nach § 30a Abs. 3 BZRG löschen, wenn du die Tätigkeit nicht ausübst.

Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis?

Ein erweitertes Führungszeugnis kostet laut Bundesamt für Justiz 13 Euro, genauso viel wie das einfache und das digitale Führungszeugnis. Die Gebühr wird bei der Antragstellung erhoben.

Die Gebühr entfällt kraft Gesetzes, wenn du das Zeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung oder Behörde oder für einen Freiwilligendienst wie das Freiwillige Soziale Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst brauchst. Bei Mittellosigkeit kann sie auf Antrag ermäßigt werden oder entfallen; als einfacher Nachweis gelten laut Merkblatt des Bundesamts unter anderem Bescheide über Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder BAföG. Hier entscheidet die Behörde aber nach Ermessen.

Wie lange dauert der Antrag und wie lange ist das Zeugnis gültig?

Rechne mit etwa zwei Wochen bis zur Zustellung; das Land Berlin nennt diesen Wert für das einfache Führungszeugnis. Das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass es bei hohem Antragsaufkommen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Stelle den Antrag deshalb, sobald du die Aufforderung hast.

Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer hat das Führungszeugnis nicht. Es gibt nur den Stand am Tag der Ausstellung wieder. Laut Bundesamt für Justiz legen die Stellen selbst fest, wie alt es sein darf, häufig sind das etwa drei Monate. In der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe wird es außerdem nach § 72a SGB VIII und § 124 SGB IX in regelmäßigen Abständen erneut verlangt; wie oft, legen Träger und Vereinbarungen fest.

Wo du passende Angebote findest

Stellen, für die ein erweitertes Führungszeugnis nötig ist, findest du etwa in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, bei Jugendämtern, Wohlfahrtsverbänden und freien Trägern der Jugend- und Eingliederungshilfe. Wie der Einstieg in die Schulbegleitung gelingt, erklären wir im Ratgeber zum Quereinstieg in die Schulbegleitung.

Eine Qualifizierung vorab ist zum Beispiel bei Care-er möglich, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung; der Kurs Schulbegleiter:in / Integrationsassistenz dauert 12 Wochen in Vollzeit. Passende Stellen zeigt etwa Specialist Match, eine Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, unter Schulbegleitung und in den Jobs. Beantrage das Führungszeugnis, sobald dir ein Träger die Aufforderung ausstellt.

Fazit

Das erweiterte Führungszeugnis ist Pflicht, wenn du mit Kindern und Jugendlichen oder in der Eingliederungshilfe arbeitest, und in Pflege und Praxen meist nicht nötig. Der Antrag ist einfach: schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers, Antrag beim Bürgeramt oder online, 13 Euro Gebühr. Seit Oktober 2026 gibt es das Zeugnis auch digital. Plane rund zwei Wochen ein und kläre vorher, welche Variante dein Arbeitgeber braucht.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und erweitertem Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG enthält zusätzlich Verurteilungen wegen bestimmter Sexual- und Schutzdelikte, die im einfachen Führungszeugnis wegen geringer Strafhöhe nicht erscheinen würden. Es wird nur erteilt, wenn eine Stelle es schriftlich verlangt und bestätigt, dass die Voraussetzungen vorliegen.

Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis?

Laut Bundesamt für Justiz kostet ein Führungszeugnis 13 Euro, das gilt auch für die erweiterte und die digitale Variante. Für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder einen Freiwilligendienst entfällt die Gebühr; bei Mittellosigkeit kann sie auf Antrag ermäßigt werden oder entfallen.

Wie lange dauert es, bis das erweiterte Führungszeugnis da ist?

Eine feste Bearbeitungszeit nennt das Bundesamt für Justiz nicht und weist auf mögliche längere Bearbeitungszeiten hin. Das Land Berlin gibt für das einfache Führungszeugnis etwa zwei Wochen bis zur Zustellung an; plane deshalb lieber zwei bis drei Wochen ein.

Muss ich das Führungszeugnis als Berufstätige selbst bezahlen?

Grundsätzlich zahlt die antragstellende Person die Gebühr. Für eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit sieht das Bundesamt für Justiz keine Befreiung wegen besonderen Verwendungszwecks vor. Ob dein Arbeitgeber die Kosten erstattet, ist eine Frage des Arbeitsvertrags oder einer Absprache.

Brauche ich für die Arbeit in einer Arztpraxis ein erweitertes Führungszeugnis?

In der Regel nicht, weil die Arbeit in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis keine Betreuung oder Erziehung Minderjähriger im Sinne von § 30a BZRG ist. Manche Praxen verlangen aber ein einfaches Führungszeugnis, und in Praxen mit vielen jungen Patientinnen und Patienten kann es im Einzelfall anders aussehen.

Quellen

  1. Bundeszentralregistergesetz, § 30a Antrag auf ein erweitertes FührungszeugnisBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  2. FührungszeugnisBundesamt für Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  3. Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das FührungszeugnisBundesamt für Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  4. SGB VIII, § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter PersonenBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  5. SGB IX, § 124 Geeignete LeistungserbringerBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  6. Bundesrat Drucksache 42/26: Gesetzentwurf u. a. zur Digitalisierung des FührungszeugnissesBundesrat, abgerufen am 5. Oktober 2026
  7. Führungszeugnis beantragenLand Berlin, Service-Portal, abgerufen am 5. Oktober 2026

Über die Redaktion dieses Artikels

Geschrieben von

Lena Hartmann

Redakteurin · Gesundheitsberufe, Arzt- und Zahnarztpraxen, Quereinstieg

Lena Hartmann schreibt bei Karriere in Pflege & Gesundheit über Berufe im Gesundheitswesen und über Wege in die Arbeit in Arzt- und Zahnarztpraxen.

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