Betreuungskraft werden: Qualifizierung nach § 53b SGB XI, Dauer, Aufgaben und Förderung
Als Betreuungskraft begleitest du pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen und Tagespflege im Alltag. Du brauchst keinen Pflegeabschluss, aber eine Qualifizierung nach der Richtlinie des GKV-Spitzenverbands: mindestens 160 Unterrichtsstunden plus Praktika. Mit Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit den Kurs bezahlen.
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