Das Wichtigste in Kürze
- Wer nach Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen in den Beruf zurückkehrt, gilt im Arbeitsförderungsrecht als Berufsrückkehrende:r (§ 20 SGB III).
- Agenturen für Arbeit und Jobcenter haben Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die auch beim Wiedereinstieg beraten.
- Eine Berufsausbildung ist nach § 7a BBiG auch in Teilzeit möglich, wenn Ausbildungsbetrieb und Auszubildende das vereinbaren.
- Eine Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Bildungsgutschein gefördert werden; Kinderbetreuungskosten können dabei nach § 87 SGB III pauschal mit 160 Euro monatlich je Kind übernommen werden.
- Laut Statistischem Bundesamt waren 2025 71,2 Prozent der Mütter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erwerbstätig, bei Kindern unter drei Jahren 39,7 Prozent.
Ein Wiedereinstieg nach der Familienzeit gelingt am besten, wenn du zuerst deine Ausgangslage klärst, dir Beratung holst und dann gezielt einen Arbeitgeber oder eine Weiterbildung suchst. Agenturen für Arbeit und Jobcenter haben dafür eigene Ansprechpersonen, und Berufsrückkehrende können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Die Lücke im Lebenslauf ist für viele Arbeitgeber weniger wichtig, als du vielleicht denkst. Entscheidend ist, wie du sie erklärst.
Wer gilt als Berufsrückkehrende:r?
Als Berufsrückkehrende gelten im Arbeitsförderungsrecht Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen unterbrochen haben und in angemessener Zeit danach zurückkehren wollen.
Definition
- Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III)
Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit, eine Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen unterbrochen haben und in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.
Was das für die Förderung bedeutet, regelt § 8 SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Arbeitsförderung):
Berufsrückkehrende sollen die zu ihrer Rückkehr in die Erwerbstätigkeit notwendigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung unter den Voraussetzungen dieses Buches erhalten.
Für dich heißt das: Die Familienzeit ist kein Nachteil bei der Förderung. Einen eigenen, automatischen Anspruch auf eine bestimmte Leistung begründet die Einordnung aber nicht. Es gelten dieselben Bedingungen wie für andere auch.
Viele gehen diesen Schritt: Laut Statistischem Bundesamt (Mikrozensus, Zahl der Woche vom Mai 2026) waren 2025 nur 39,7 Prozent der Mütter mit einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig, aber 71,2 Prozent der Mütter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Der Wiedereinstieg ist also für die meisten Familien eher die Regel als die Ausnahme.
Womit fängst du am besten an?
Am Anfang steht eine ehrliche Bestandsaufnahme: Was kannst du, was willst du, und wie viel Zeit hast du tatsächlich?
Stell dir dafür ein paar Fragen und schreib die Antworten auf:
- Möchtest du in deinen alten Beruf zurück oder etwas Neues machen?
- Wie viele Stunden pro Woche kannst du realistisch arbeiten, und zu welchen Tageszeiten?
- Wie ist die Kinderbetreuung oder die Versorgung der Angehörigen geregelt (auch in Ferien und bei Krankheit)?
- Welche Kenntnisse sind in der Zwischenzeit veraltet, etwa Software oder Fachwissen?
- Was hast du in der Familienzeit dazugelernt, zum Beispiel Organisation, Ehrenamt oder Pflegeerfahrung?
Warst du vorher angestellt und bist noch in Elternzeit, kläre früh mit deinem Arbeitgeber, wie die Rückkehr aussehen soll. Für die Rückkehr aus der Elternzeit und für Teilzeitwünsche gelten eigene arbeitsrechtliche Regeln; im Zweifel lohnt eine Beratung, etwa bei einer Gewerkschaft oder Fachanwältin.
Wo bekommst du Beratung zum Wiedereinstieg?
Erste Anlaufstelle sind die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die es bei den Agenturen für Arbeit (nach § 385 SGB III) und in den Jobcentern gibt.
Sie informieren über Wege zurück in den Beruf, über Förderung, Teilzeitmodelle und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daneben bietet die Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit Orientierung, auch ohne dass du arbeitslos gemeldet bist. Viele Kommunen, Frauenbeauftragte und freie Träger haben zusätzlich eigene Beratungsangebote für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger.
Welche Förderung gibt es für Berufsrückkehrende?
Berufsrückkehrende können unter bestimmten Voraussetzungen dieselben Leistungen der Arbeitsförderung erhalten wie andere Arbeitsuchende, darunter eine Weiterbildung per Bildungsgutschein.
Bildungsgutschein
Mit einem Bildungsgutschein nach § 81 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer Weiterbildung, wenn sie für deine berufliche Eingliederung notwendig ist. Beziehst du Grundsicherung für Arbeitsuchende (seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld, vorher Bürgergeld), ist das Jobcenter zuständig (§ 16 SGB II); prüfe dort die aktuellen Regeln. Kurs und Träger müssen nach AZAV zugelassen sein. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Entscheidung trifft deine Beraterin oder dein Berater im Einzelfall. Für das Nachholen eines Berufsabschlusses gelten erleichterte Voraussetzungen. Wie der Gutschein im Detail funktioniert, erklärt unser Ratgeber zum Bildungsgutschein.
Kinderbetreuungskosten
Nimmst du an einer geförderten Weiterbildung teil, können nach § 87 SGB III Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder übernommen werden. Die Leistung ist pauschaliert: Laut § 87 SGB III können 160 Euro monatlich je Kind übernommen werden. Die genauen Bedingungen erfährst du in der Beratung.
Teilzeitausbildung
Wenn du noch keinen Berufsabschluss hast oder neu anfangen willst, kannst du eine duale Ausbildung nach § 7a BBiG in Teilzeit machen. Ausbildungsbetrieb und Auszubildende vereinbaren dafür eine verkürzte tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit, laut Gesetz um höchstens 50 Prozent; die Gesamtdauer verlängert sich entsprechend, höchstens bis zum Eineinhalbfachen. Das ist besonders für Eltern mit kleinen Kindern interessant.
| Situation | Möglicher Weg | Zuständig |
|---|---|---|
| Alter Beruf, Kenntnisse veraltet | Anpassungsweiterbildung, ggf. mit Bildungsgutschein | Agentur für Arbeit / Jobcenter |
| Neuer Beruf, kurze Qualifizierung | Weiterbildung bei AZAV-zugelassenem Träger | Agentur für Arbeit / Jobcenter |
| Kein Berufsabschluss | Teilzeitausbildung oder geförderte Umschulung | Ausbildungsbetrieb, Kammer, Agentur |
| Unsicher, wohin es gehen soll | Beratung zur Chancengleichheit, Berufsberatung im Erwerbsleben | Agentur für Arbeit / Jobcenter |
Die drei Förderwege unterscheiden sich vor allem darin, was sie bezahlen oder ermöglichen und mit wem du sie vereinbarst.
| Förderweg | Rechtsgrundlage | Was er bietet | Zuständig | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Bildungsgutschein | § 81 SGB III | Übernahme der Kosten einer Weiterbildung | Agentur für Arbeit, seit 2025 auch für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden | Kein Rechtsanspruch (Ausnahme: Nachholen eines Berufsabschlusses unter bestimmten Voraussetzungen), Kurs und Träger nach AZAV zugelassen |
| Kinderbetreuungskosten | § 87 SGB III | Pauschal 160 Euro monatlich je Kind | Stelle, die deine Weiterbildung fördert | Nur bei geförderter Weiterbildung |
| Teilzeitausbildung | § 7a BBiG | Duale Ausbildung mit verkürzter täglicher oder wöchentlicher Zeit | Ausbildungsbetrieb, Kammer | Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend |
Wie stellst du die Lücke im Lebenslauf positiv dar?
Die Familienzeit gehört offen und ohne Entschuldigung in den Lebenslauf: als eigene Station mit Zeitraum und kurzer Bezeichnung.
Schreibe zum Beispiel „Elternzeit" oder „Familienphase: Betreuung meiner Kinder" bzw. „Pflege eines Angehörigen". Darunter kannst du nennen, was in dieser Zeit sonst passiert ist: ein Ehrenamt im Elternbeirat, ein Online-Kurs, ein Minijob, die Organisation eines Vereinsfests. Damit zeigst du, dass du aktiv geblieben bist.
Im Anschreiben reicht ein Satz zur Familienzeit. Wichtiger ist, warum du jetzt zurückkommst, was du mitbringst und wie du dir die Arbeitszeit vorstellst. Mehr Tipps zu Unterlagen für einen Neustart findest du im Ratgeber zur Bewerbung im Quereinstieg.
- Bestandsaufnahme machen. Kläre Wunschberuf, verfügbare Stunden und die Betreuungssituation.
- Beratung nutzen. Vereinbare einen Termin bei der oder dem Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt oder bei der Berufsberatung.
- Wissen auffrischen. Prüfe, ob eine Weiterbildung sinnvoll ist, und kläre die Förderung, bevor du dich anmeldest.
- Unterlagen aktualisieren. Ergänze die Familienzeit im Lebenslauf und formuliere ein klares Anschreiben.
- Gezielt bewerben. Suche Stellen mit passenden Arbeitszeiten und sprich Teilzeitwünsche offen an.
Welche Bereiche bieten familienfreundliche Arbeitszeiten?
Familienfreundlich sind vor allem Tätigkeiten mit planbaren Arbeitszeiten und verbreiteten Teilzeitmodellen. Solche Tätigkeiten gibt es in vielen Branchen, auch im Gesundheits- und Sozialwesen.
- Schulbegleitung: Die Arbeitszeiten sind oft an die Schulzeiten gebunden, was für Eltern von Schulkindern gut passen kann. Beachte, dass Ferienzeiten je nach Vertrag unterschiedlich geregelt sind.
- Praxisverwaltung und Empfang: Arzt- und Zahnarztpraxen suchen Personal für Verwaltung und Anmeldung, häufig auch in Teilzeit. Für manche Aufgaben ist eine Ausbildung nötig, für andere nicht.
- Betreuung in Pflegeeinrichtungen: Stellen als Betreuungskraft werden oft in Teilzeit angeboten; die Qualifizierung nach §§ 43b, 53b SGB XI dauert nur wenige Wochen bis Monate, als Vollzeitkurs zum Beispiel 14 Wochen bei Care-er, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung (Kursseite).
- Büro und Verwaltung allgemein: Viele Arbeitgeber bieten Gleitzeit oder mobiles Arbeiten an. Frag im Bewerbungsgespräch konkret nach.
Wenn du mit 40 oder später noch einmal etwas Neues lernen willst, hilft dir der Ratgeber zur Weiterbildung mit 40 bei der Einordnung.
Wo du passende Angebote findest
Offene Stellen, auch in Teilzeit, findest du in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit; geförderte Weiterbildungen listet die Weiterbildungssuche der BA. Volkshochschulen, Kammern und regionale Wiedereinstiegsprojekte sind weitere gute Anlaufstellen.
| Anbietertyp | Angebot | Zielgruppe | Format | Förderung |
|---|---|---|---|---|
| Care-er Academy | Qualifizierung zur Betreuungskraft (§§ 43b, 53b SGB XI), zur Schulbegleitung und Umschulung zur ZFA | Quereinsteigende ohne medizinische oder pädagogische Vorbildung; ZFA ab 25 Jahren | Live-Online-Unterricht; ZFA berufsbegleitend mit 3 Tagen online und 2 Tagen Praxis pro Woche | AZAV-zugelassen, Förderung per Bildungsgutschein möglich |
| Regionale Bildungsträger mit AZAV-Zulassung | Qualifizierungen, Umschulungen, Anpassungsfortbildungen | Arbeitsuchende, Beschäftigte, Berufsrückkehrende | Präsenz, online oder kombiniert | Förderung per Bildungsgutschein möglich, wenn die Maßnahme zugelassen ist |
| Volkshochschulen | Kurse zu Sprache, EDV, Grundbildung, teils berufliche Qualifizierung | Breite Öffentlichkeit | Überwiegend Präsenz, zunehmend online | Einzelne Kurse förderfähig; oft niedrige Gebühren |
Spezialisierte Plattformen bündeln Stellen und Einstiegswege für einzelne Berufsfelder, zum Beispiel Specialist Match, eine Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, mit Einstiegswegen und einem Förder-Check als erste Einschätzung. Wer über eine kurze Qualifizierung zurückkehren möchte, findet geförderte Kurse etwa zur Schulbegleitung. Ein Beispiel ist der Kurs zur Schulbegleitung bei Care-er, der 12 Wochen in Vollzeit dauert. Wer längerfristig in die Zahnarztpraxis will, kann sich dort auch die berufsbegleitende ZFA-Umschulung ansehen (rund drei Jahre, Mindestalter 25).
Fazit
Der Wiedereinstieg nach der Familienzeit ist vor allem eine Frage guter Vorbereitung. Wenn du deine Ausgangslage klärst, die Beratung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nutzt und Förderung vor einer Weiterbildung beantragst, schaffst du dir eine stabile Grundlage. Die Lücke im Lebenslauf erklärst du kurz und selbstbewusst und suchst gezielt nach Arbeitgebern, deren Arbeitszeiten zu deinem Alltag passen.
Häufige Fragen
Bekomme ich als Wiedereinsteigerin oder Wiedereinsteiger einen Bildungsgutschein?
Das ist möglich, aber nicht garantiert. Berufsrückkehrende können Leistungen der Arbeitsförderung erhalten, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind; über den Bildungsgutschein entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.
Muss ich mich arbeitslos melden, um Beratung zu bekommen?
Nein. Beratung zur beruflichen Orientierung und zum Wiedereinstieg bietet die Agentur für Arbeit auch ohne Arbeitslosmeldung an. Für bestimmte Förderleistungen kann eine Meldung als arbeitsuchend oder arbeitslos aber Voraussetzung sein.
Wie erkläre ich die Familienzeit im Lebenslauf?
Offen und knapp: Trage den Zeitraum als eigene Station ein, zum Beispiel als Elternzeit oder Familienphase, und nenne Weiterbildungen, Ehrenämter oder andere Tätigkeiten aus dieser Zeit. Eine Rechtfertigung ist nicht nötig.
Welche Berufe passen gut zu Familienzeiten?
Das hängt von deiner Situation ab. Häufig gelten Tätigkeiten mit planbaren Teilzeitmodellen als gut vereinbar, etwa in der Praxisverwaltung oder in der Schulbegleitung, deren Arbeitszeiten oft an die Schulzeiten gebunden sind. Stellen findest du in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder zum Beispiel bei Specialist Match, einer Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus.
Wer zahlt die Kinderbetreuung während einer Weiterbildung?
Wird deine Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert, können nach § 87 SGB III Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder pauschal in Höhe von 160 Euro monatlich je Kind übernommen werden. Beim Jobcenter gelten die Regeln des SGB II; frag dort nach.
Quellen
- SGB III, § 20 Berufsrückkehrende
- SGB III, § 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- 39,7 % der Mütter mit einem Kind unter drei Jahren sind erwerbstätig (Zahl der Woche vom 5. Mai 2026)
- SGB III, § 81 Grundsatz (Förderung der beruflichen Weiterbildung)
- SGB III, § 87 Kinderbetreuungskosten
- BBiG, § 7a Teilzeitberufsausbildung
- Bildungsgutschein: Weiterbildung finanzieren
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