Das Wichtigste in Kürze
- Den Bildungsgutschein stellt die Agentur für Arbeit aus. Er bescheinigt, dass die Voraussetzungen für die Förderung deiner Weiterbildung vorliegen (§ 81 Abs. 4 SGB III).
- Drei Voraussetzungen: Die Weiterbildung ist für deine berufliche Eingliederung notwendig, du wurdest vorher beraten, und Maßnahme und Träger sind zugelassen.
- Seit dem 1. Januar 2025 gibt nur noch die Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine aus, auch für Kundinnen und Kunden der Jobcenter.
- Bezahlt werden Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuung (§ 83 SGB III).
- Bei einer Umschulung zum Berufsabschluss gibt es zusätzlich Prämien für bestandene Prüfungen und, wenn du arbeitslos bist, 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat.
Den Bildungsgutschein bekommst du von der Agentur für Arbeit. Sie stellt ihn aus, wenn eine Weiterbildung nötig ist, damit du nach Arbeitslosigkeit wieder Arbeit findest oder drohende Arbeitslosigkeit abwendest, wenn sie dich vorher beraten hat und wenn Kurs und Bildungsträger zugelassen sind. Mit dem Gutschein übernimmt die Agentur die Kosten der Weiterbildung. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das auch, wenn du Kundin oder Kunde eines Jobcenters bist.
Definition
- Bildungsgutschein
Eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass die Voraussetzungen für die Förderung deiner beruflichen Weiterbildung vorliegen. Mit ihr suchst du dir eine zugelassene Weiterbildung bei einem zugelassenen Träger aus; die Agentur übernimmt die Weiterbildungskosten.
Was steht im Gesetz zum Bildungsgutschein?
Rechtsgrundlage ist § 81 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Absatz 4 regelt den Gutschein selbst:
„Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt (Bildungsgutschein). Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden.“
Die Voraussetzungen stehen in Absatz 1. Du kannst gefördert werden, wenn
- die Weiterbildung notwendig ist, um dich bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,
- die Agentur für Arbeit dich vor Beginn der Teilnahme beraten hat und
- die Maßnahme und der Träger für die Förderung zugelassen sind.
Das Gesetz sagt, dass du gefördert werden „kannst“. Die Agentur für Arbeit prüft deshalb im Einzelfall, ob die Weiterbildung deine Chancen am Arbeitsmarkt wirklich verbessert. Eine gute Vorbereitung auf das Beratungsgespräch zahlt sich aus.
Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
In Frage kommst du, wenn du arbeitslos bist oder dir Arbeitslosigkeit droht und eine Weiterbildung dir den Weg in Arbeit ebnet. Typische Fälle:
- Du bist arbeitslos und dein bisheriger Beruf hat in deiner Region kaum Stellen.
- Du hast keinen Berufsabschluss und willst über eine Umschulung einen anerkannten Abschluss machen.
- Du arbeitest noch, aber dein Arbeitsplatz fällt weg.
- Du bekommst Grundsicherungsgeld und willst dich beruflich neu aufstellen.
Für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz nicht unmittelbar bedroht ist, gibt es eine eigene Förderung nach § 82 SGB III.
Was gilt, wenn du Grundsicherungsgeld bekommst?
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Agentur für Arbeit auch für die Weiterbildung von Jobcenter-Kundinnen und -Kunden zuständig. Sie berät, entscheidet über die Förderung und bezahlt sie. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt dazu, dass Bildungsgutscheine seitdem „nur noch durch die AA ausgegeben werden“ (Quelle). AA steht für Agentur für Arbeit.
Dein Jobcenter bleibt trotzdem dein Ansprechpartner für Vermittlung und Leistungen; die Bundesagentur formuliert es so: „Die Integrationsverantwortung verbleibt durchgehend bei den JC.“ Sprich deinen Weiterbildungswunsch deshalb zuerst mit deinem Jobcenter ab. Über die Förderung und den Gutschein entscheidet dann die Agentur für Arbeit.
Seit dem 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld Grundsicherungsgeld. An der Zuständigkeit für den Bildungsgutschein hat sich dadurch nichts geändert.
Wie beantragst du den Bildungsgutschein?
Der Weg zum Gutschein führt über das Beratungsgespräch, das § 81 SGB III vor Beginn der Weiterbildung vorschreibt. So gehst du vor:
- Ziel klären. Überleg dir, welcher Beruf zu dir passt und welche Weiterbildung dorthin führt. Unsere Berufsbilder helfen dir bei der Orientierung.
- Zugelassene Kurse finden. Frag bei Bildungsträgern nach, ob Träger und Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind. Nur dann ist eine Förderung möglich (§ 176 SGB III).
- Beratungstermin vereinbaren. Bei deiner Agentur für Arbeit. Bekommst du Grundsicherungsgeld, sprich vorher mit deinem Jobcenter.
- Im Gespräch begründen. Erkläre, warum die Weiterbildung deine Chancen verbessert. Bring Kursbeschreibung und Stellenanzeigen mit.
- Gutschein einlösen. Gib den Gutschein vor Kursbeginn beim Träger ab. Der Träger legt ihn der Agentur für Arbeit vor.
Viele Bildungsträger unterstützen dich bei der Vorbereitung. Zum Beispiel erklärt Care-er, ein AZAV-zugelassener Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung, auf einer eigenen Seite den Weg zum Bildungsgutschein und bietet einen Förder-Check an. Die Entscheidung trifft in jedem Fall die Agentur für Arbeit.
Was bezahlt die Agentur für Arbeit?
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten. § 83 SGB III zählt dazu Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern.
Für Umschulungen zu einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer gibt es nach § 87a SGB III zusätzliche Leistungen. Die wichtigsten Förderbausteine im Überblick:
| Leistung | Wer sie bekommt | Was du bekommst | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Bildungsgutschein | Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, auch mit Grundsicherungsgeld | Übernahme der Weiterbildungskosten | § 81 und § 83 SGB III |
| Arbeitslosengeld bei Weiterbildung | Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld | Weiterzahlung während der geförderten Weiterbildung | § 144 SGB III |
| Weiterbildungsprämie | Teilnehmende einer geförderten Umschulung zu einem Ausbildungsberuf | 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung oder dem ersten Prüfungsteil, 1.500 Euro nach der Abschlussprüfung | § 87a Abs. 1 SGB III |
| Weiterbildungsgeld | Arbeitslose in einer solchen Umschulung | 150 Euro im Monat zusätzlich | § 87a Abs. 2 SGB III |
Wie viele Menschen nutzen geförderte Weiterbildung?
Viele. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit haben in den zwölf Monaten bis September 2026 insgesamt 338.000 Personen eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme begonnen, 9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (Monatsbericht September 2026). Die Werte sind vorläufig und hochgerechnet.
Wo kannst du den Bildungsgutschein einlösen?
Bei jedem Träger, dessen Maßnahme für die Förderung zugelassen ist. Das können sehr unterschiedliche Einrichtungen sein:
| Anbietertyp | Typische Angebote | Format | Abschluss | Förderung |
|---|---|---|---|---|
| AZAV-zugelassene Bildungsträger | Weiterbildungen, Umschulungen, Qualifizierungen für Arbeitsuchende | Präsenz, Live-Online oder gemischt | Je nach Maßnahme Kammerprüfung, Zertifikat oder Teilnahmebescheinigung | Mit Bildungsgutschein möglich, wenn die Maßnahme zugelassen ist |
| Bildungszentren der Wohlfahrtsverbände | Qualifizierungen in Pflege, Betreuung und sozialer Arbeit | Überwiegend Präsenz, teils online | Zertifikat, staatlicher Abschluss oder Kammerprüfung je nach Angebot | Mit Bildungsgutschein möglich, wenn die Maßnahme zugelassen ist |
| Fernschulen | Selbstlernkurse und Lehrgänge mit Studienheften | Fernunterricht im eigenen Tempo | Zertifikat, teils Vorbereitung auf externe Prüfungen | Nur wenn der Lehrgang zugelassen ist; sonst meist selbst bezahlt |
| IHK-Bildungszentren | Lehrgänge, Fortbildungen und Prüfungsvorbereitung | Präsenz, online oder berufsbegleitend | IHK-Zertifikat oder IHK-Fortbildungsprüfung | Je nach Lehrgang Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG |
| Volkshochschulen | Grundlagenkurse, Sprachkurse, Schulabschlüsse | Abendkurse, Wochenendkurse, online | Teilnahmebescheinigung, teils Schulabschluss | Oft geringe Gebühren; Förderung je nach Kurs und Bundesland |
Ob ein konkretes Angebot förderfähig ist, klärst du mit deiner Beratung bei der Agentur für Arbeit.
Wie geht es nach der Weiterbildung weiter?
Erste Anlaufstelle für die Jobsuche ist deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter mit der Jobbörse der Bundesagentur. Für Gesundheits- und Sozialberufe gibt es daneben spezialisierte Plattformen, zum Beispiel Specialist Match, eine Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus. Dort findest du offene Stellen und einen eigenen Förder-Check.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?
Das legt die Agentur für Arbeit fest. Nach § 81 Abs. 4 SGB III kann der Gutschein zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Die Frist steht auf deinem Gutschein. Löse ihn innerhalb dieser Frist bei einem zugelassenen Träger ein.
Bekomme ich einen Bildungsgutschein, wenn ich noch arbeite?
Das ist möglich, wenn dir Arbeitslosigkeit droht und die Weiterbildung sie abwenden kann. So steht es in § 81 Abs. 1 SGB III. Für Beschäftigte gibt es außerdem eine eigene Förderung nach § 82 SGB III, die du mit der Agentur für Arbeit besprichst.
Ich bekomme Grundsicherungsgeld. Wer ist für meinen Bildungsgutschein zuständig?
Die Agentur für Arbeit. Seit dem 1. Januar 2025 berät sie auch Kundinnen und Kunden der Jobcenter zur Weiterbildung, entscheidet über die Förderung und stellt den Bildungsgutschein aus. Dein Jobcenter bleibt für deine Eingliederung in Arbeit verantwortlich. Seit dem 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld Grundsicherungsgeld.
Kann ich mir den Kurs selbst aussuchen?
Ja, innerhalb der Grenzen deines Gutscheins. Du wählst einen zugelassenen Träger und eine zugelassene Maßnahme, die zum Bildungsziel auf dem Gutschein passen. Der Träger legt den Gutschein vor Beginn der Maßnahme der Agentur für Arbeit vor.
Bekomme ich während der Weiterbildung weiter Arbeitslosengeld?
Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, kann der Anspruch während einer nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildung weiterlaufen. § 144 SGB III regelt das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Wie lange und in welcher Höhe, klärst du mit der Agentur für Arbeit.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Lass dir die Gründe erklären und bitte um einen schriftlichen Bescheid. Gegen einen Bescheid kannst du Widerspruch einlegen; die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Oft hilft es, den Nutzen der Weiterbildung mit Stellenanzeigen aus deiner Region zu belegen.
Quellen
- § 81 SGB III: Grundsatz der Förderung der beruflichen Weiterbildung
- § 83 SGB III: Weiterbildungskosten
- § 87a SGB III: Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld
- § 144 SGB III: Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung
- § 176 SGB III: Grundsatz der Zulassung
- Informationen für Maßnahme- und Bildungsträger zum Umgang mit FbW- und Reha-Maßnahmen ab 01.01.2025
- Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab
- Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, September 2026
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