Das Wichtigste in Kürze
- Während einer geförderten Weiterbildung erhältst du statt des regulären Arbeitslosengelds das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 144 SGB III).
- Die Weiterbildung mindert die Anspruchsdauer deines Arbeitslosengelds um einen Tag je zwei Tage Weiterbildung (§ 148 SGB III); nach mindestens sechs Monaten Förderung bleiben dir aber mindestens drei Monate Restanspruch.
- Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein, seit 2025 auch für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden.
- Bei abschlussorientierten Weiterbildungen sind laut § 87a SGB III eine Weiterbildungsprämie und ein Weiterbildungsgeld vorgesehen.
Wenn du arbeitslos bist, kannst du eine berufliche Weiterbildung über einen Bildungsgutschein fördern lassen und bist währenddessen finanziell abgesichert. Beziehst du Arbeitslosengeld, erhältst du in dieser Zeit Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung; beziehst du Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld), läuft diese Leistung in der Regel weiter. Wichtig ist, die Förderung vor Kursbeginn zu klären und die Folgen für deinen Anspruch zu kennen.
Darf ich mich während der Arbeitslosigkeit weiterbilden?
Ja, du darfst dich während der Arbeitslosigkeit weiterbilden. Entscheidend ist, ob die Weiterbildung gefördert wird oder ob du sie auf eigene Faust machst.
Eine geförderte Weiterbildung wird mit der Agentur für Arbeit abgestimmt (bei Grundsicherung zusammen mit dem Jobcenter) und über einen Bildungsgutschein der Agentur finanziert. Dein Lebensunterhalt ist in dieser Zeit gesichert, und du musst für die Dauer der Maßnahme in der Regel nicht für eine Vermittlung zur Verfügung stehen.
Eine selbst organisierte Weiterbildung, etwa ein Abendkurs oder ein Online-Seminar, ist ebenfalls möglich. Sie darf aber deine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nicht einschränken. Melde solche Kurse deiner Vermittlungsfachkraft, besonders wenn sie tagsüber stattfinden.
Was passiert mit dem Arbeitslosengeld während der Weiterbildung?
Während einer geförderten Weiterbildung bekommst du Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach § 144 SGB III, das in der Höhe dem regulären Arbeitslosengeld entspricht.
Definition
- Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
Sonderform des Arbeitslosengelds für Menschen, die an einer von der Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildung teilnehmen. Anders als beim regulären Arbeitslosengeld musst du währenddessen nicht für Vermittlungsangebote verfügbar sein, weil die Weiterbildung im Vordergrund steht.
Minderung der Anspruchsdauer
Die Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung kann deine verbleibende Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld verkürzen. Nach § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III mindert sich die Anspruchsdauer um einen Tag für jeweils zwei Tage, an denen du Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung beziehst. Eine Schutzregel steht in § 148 Abs. 3 SGB III: Wurdest du mindestens sechs Monate wegen einer Weiterbildung gefördert und beträgt dein Restanspruch danach weniger als drei Monate, wird er einmalig auf drei Monate verlängert. So bleibt dir nach einer längeren Maßnahme Zeit für die Stellensuche.
Wie bekommst du eine geförderte Weiterbildung?
Eine geförderte Weiterbildung bekommst du über einen Bildungsgutschein, den deine Vermittlungsfachkraft ausstellt, wenn sie die Weiterbildung für notwendig hält.
- Beratung anfragen. Sprich das Thema Weiterbildung aktiv an. Du kannst auch eine eigene Weiterbildungsberatung der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.
- Ziel begründen. Zeig, welche Stellen du anstrebst und welche Qualifikation dir dafür fehlt. Stellenanzeigen sind dafür ein guter Beleg.
- Bildungsgutschein erhalten. Er legt Bildungsziel, maximale Dauer, Region und Gültigkeit fest. Die Gültigkeit beträgt in der Regel bis zu drei Monate.
- Träger auswählen. Such innerhalb dieses Rahmens eine zugelassene Maßnahme aus, etwa über die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit.
- Gutschein einlösen und starten. Gib den Gutschein beim Träger ab und beginne erst, wenn die Förderung bestätigt ist.
Auf einen Bildungsgutschein gibt es in der Regel keinen Rechtsanspruch; es handelt sich um eine Ermessensleistung. Für das Nachholen eines Berufsabschlusses gelten erleichterte Voraussetzungen.
Wie findest du eine passende Weiterbildung?
Eine passende Weiterbildung findest du, indem du vom angestrebten Beruf her denkst und Angebote anschließend nach Abschluss, Dauer und Format vergleichst. Hilfreiche Fragen sind:
- Was verlangen Arbeitgeber? Schau in Stellenanzeigen, welche Abschlüsse und Zertifikate tatsächlich gefordert werden.
- Brauchst du einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation? Eine Umschulung mit Kammerprüfung dauert meist zwei Jahre, eine Qualifizierung für eine bestimmte Tätigkeit oft nur einige Wochen oder Monate.
- Passt das Format zu deinem Alltag? Präsenz, online oder kombiniert. Wichtig sind auch Unterrichtszeiten und Kinderbetreuung.
- Ist die Maßnahme zugelassen? Ohne AZAV-Zulassung von Träger und Maßnahme kein Bildungsgutschein.
Die Wege unterscheiden sich vor allem in Dauer, Abschluss und darin, welche Leistung du währenddessen bekommst.
| Weg | Typische Dauer | Abschluss | Finanzierung | Leistung während des Kurses |
|---|---|---|---|---|
| Umschulung | meist zwei Jahre | Kammerprüfung, anerkannter Berufsabschluss | Bildungsgutschein, dazu Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld möglich | Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung |
| Teilqualifizierung | mehrere Module von einigen Monaten | Modulzertifikate, später Externenprüfung | Bildungsgutschein | Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung |
| Kurze Qualifizierung für eine Tätigkeit | einige Wochen oder Monate | Zertifikat des Trägers | Bildungsgutschein | Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung |
| Selbst organisierter Kurs | je nach Kurs | je nach Anbieter | selbst finanziert | reguläres Arbeitslosengeld, Verfügbarkeit muss erhalten bleiben |
Für Berufe, in denen Quereinsteigende mit einer kurzen Qualifizierung starten können (etwa als zusätzliche Betreuungskraft in der Pflege nach § 43b SGB XI oder in der Schulbegleitung), gibt es unterschiedliche Anbieterformen. Die folgende Übersicht zeigt einige davon nach sachlichen Kriterien, ohne Wertung.
| Anbieter | Angebot | Dauer | Format | Förderung |
|---|---|---|---|---|
| Care-er Academy | Qualifizierung zur Betreuungskraft (§§ 43b, 53b SGB XI), zur Schulbegleitung und Umschulung zur ZFA | Betreuungskraft: 14 Wochen (600 UE plus 80 Stunden Praktikum); Schulbegleitung: 12 Wochen (600 UE); ZFA: rund 3 Jahre | Live-Online-Unterricht; ZFA berufsbegleitend mit 3 Tagen online und 2 Tagen Praxis pro Woche | AZAV-zugelassen, Förderung per Bildungsgutschein möglich |
| Regionale Bildungsträger mit AZAV-Zulassung | Qualifizierungen, Umschulungen, Anpassungsfortbildungen | Wenige Wochen bis 2 Jahre | Präsenz, online oder kombiniert | Förderung per Bildungsgutschein möglich, wenn die Maßnahme zugelassen ist |
| Volkshochschulen | Kurse zu Sprache, EDV, Grundbildung, teils berufliche Qualifizierung | Meist wenige Abende bis mehrere Wochen | Überwiegend Präsenz, zunehmend online | Einzelne Kurse förderfähig; oft niedrige Gebühren |
Welche zusätzlichen Leistungen gibt es?
Bei abschlussorientierten Weiterbildungen, also solchen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, gibt es zusätzliche finanzielle Anreize. Laut § 87a SGB III erhältst du eine Weiterbildungsprämie von 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann außerdem ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich erhalten.
Zusätzlich zu den Lehrgangskosten können über den Bildungsgutschein Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und gegebenenfalls Kosten für eine auswärtige Unterbringung übernommen werden. Ob deine Maßnahme als abschlussorientiert gilt und die Prämien auslöst, klärst du vorab mit deiner Agentur.
| Leistung | Für wen? | Hinweis |
|---|---|---|
| Lehrgangskosten | Alle mit Bildungsgutschein | Direkte Abrechnung mit dem Träger |
| Fahrt- und Kinderbetreuungskosten | Nach Bedarf | Im Beratungsgespräch ausdrücklich klären |
| Weiterbildungsprämie | Teilnehmende an abschlussorientierten Weiterbildungen | Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfung |
| Weiterbildungsgeld | Arbeitslosengeld-Beziehende in abschlussorientierten Weiterbildungen | Monatlich zusätzlich, aktuellen Stand prüfen |
Weiterbildung oder Bewerbungen: Was hat Vorrang?
Während einer geförderten Weiterbildung hat in der Regel die Teilnahme an der Maßnahme Vorrang vor der Arbeitssuche. Du musst also nicht jedes Vermittlungsangebot annehmen, das den Kursbesuch unmöglich machen würde. Welche Eigenbemühungen dennoch von dir erwartet werden, legt deine Vermittlungsfachkraft fest, zum Beispiel Bewerbungen gegen Ende einer Maßnahme.
Was gilt in der Grundsicherung?
Wenn du Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehst, ist das Jobcenter für deine Weiterbildung zuständig. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld, und es gilt wieder ein Vermittlungsvorrang: Zuerst wird geprüft, ob du direkt in Arbeit vermittelt werden kannst. Weiterbildung bleibt aber möglich, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) klarstellt:
„Wenn es für eine dauerhafte Vermittlung in Arbeit erfolgsversprechender ist, können Kundinnen und Kunden weiterhin mit Qualifizierung oder Weiterbildung gefördert werden.“
Bist du beim Jobcenter gemeldet, stellt das Jobcenter den Weiterbildungsbedarf fest; den Bildungsgutschein stellt seit 2025 die Agentur für Arbeit aus. Deine Leistungen zum Lebensunterhalt laufen in der Regel weiter. Weil die Reform neu ist, solltest du Details zu Pflichten und Zusatzleistungen direkt bei deinem Jobcenter erfragen.
Wo du passende Angebote findest
Zugelassene Kurse findest du in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit. Anbieter sind etwa regionale Bildungsträger, Volkshochschulen oder Online-Träger. Ein Beispiel ist Care-er, ein AZAV-zugelassener Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung: die Weiterbildung zur Betreuungskraft dauert dort 14 Wochen in Vollzeit, die zur Schulbegleitung 12 Wochen; wer einen vollen Berufsabschluss anstrebt, findet die berufsbegleitende ZFA-Umschulung von rund 3 Jahren. Ob eine Förderung für dich infrage kommt, klärst du verbindlich im Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter; eine erste Einschätzung bieten auch Online-Checks, zum Beispiel der Förder-Check von Specialist Match.
Für die Stellensuche danach eignen sich die Jobbörse der Bundesagentur und spezialisierte Plattformen, zum Beispiel Specialist Match, eine Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, mit ihren aktuellen Stellen.
Fazit
Arbeitslosigkeit ist kein Hindernis für Weiterbildung, sondern oft ein Anlass dafür. Mit einem Bildungsgutschein werden die Kosten übernommen, und dein Lebensunterhalt bleibt gesichert. Kläre vorab, wie sich die Maßnahme auf deine Anspruchsdauer auswirkt, wähle eine zugelassene Weiterbildung, die zu deinem Berufsziel passt, und beginne erst nach der Bewilligung.
Häufige Fragen
Welche Weiterbildung lohnt sich bei Arbeitslosigkeit?
Besonders sinnvoll sind Qualifizierungen in Bereichen mit Fachkräftemangel; laut Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind das vor allem Pflegeberufe, medizinische Berufe sowie Bau- und Handwerksberufe. Kurze geförderte Kurse wie Betreuungskraft oder Schulbegleitung führen in wenigen Wochen zu einem Zertifikat; welche Kurse zugelassen sind, zeigt die Weiterbildungssuche der Bundesagentur.
Bekomme ich während einer Weiterbildung weiter Arbeitslosengeld?
Ja, wenn die Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert wird. Du erhältst dann Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, das in der Höhe dem regulären Arbeitslosengeld entspricht.
Verkürzt eine Weiterbildung meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ja, teilweise. Nach § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III mindert sich die Anspruchsdauer um einen Tag für jeweils zwei Tage Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Wurdest du mindestens sechs Monate gefördert und bleiben weniger als drei Monate übrig, wird der Restanspruch einmalig auf drei Monate verlängert (§ 148 Abs. 3 SGB III).
Muss ich mich während der Weiterbildung weiter bewerben?
Während einer geförderten Vollzeitmaßnahme steht in der Regel die Teilnahme im Vordergrund. Welche Eigenbemühungen trotzdem von dir erwartet werden, legt deine Vermittlungsfachkraft fest.
Kann ich eine Weiterbildung selbst aussuchen?
Ja, innerhalb des Rahmens, den der Bildungsgutschein vorgibt. Bildungsziel, Dauer und Region stehen auf dem Gutschein; den konkreten zugelassenen Träger wählst du selbst.
Quellen
- SGB III, § 81 Grundsatz (Förderung der beruflichen Weiterbildung)
- SGB III, § 144 Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung
- SGB III, § 148 Minderung der Anspruchsdauer
- SGB III, § 87a Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld
- Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab
- Fachkräfteengpassanalyse 2025
Hinweis: Der Betreiber dieses Portals ist mit Care-er und Specialist Match verbunden. Mehr erfahren