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Gehälter in Gesundheits- und Sozialberufen im Vergleich: Pflege, Praxis, Kita und Betreuung

Wie viel verdienen Pflegefachkräfte, MFA, ZFA, Erzieherinnen oder Betreuungskräfte? Dieser Vergleich zeigt die Medianwerte aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit nach Beruf und Anforderungsniveau. Er erklärt auch, warum manche Berufe denselben Wert haben und was die Zahlen nicht abbilden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) reicht der Median in Vollzeit von 2.841 Euro (ZFA) bis 5.536 Euro (Pflegedienstleitung).
  • Der Entgeltatlas zeigt Werte für eine ganze Berufsgattung: Berufe derselben Gruppe, etwa ZMV und Praxismanager, haben deshalb denselben Wert.
  • Pflegefachkräfte (4.587 Euro), Heilerziehungspfleger (4.525 Euro) und Erzieher (4.314 Euro) liegen deutlich über MFA (3.329 Euro) und ZFA.
  • In der Pflege gilt seit 1. Juli 2026 ein Pflegemindestlohn von 16,52 bis 21,03 Euro pro Stunde, der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro.

Im Gehaltsvergleich der Gesundheits- und Sozialberufe liegen laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) Pflegefachkräfte, Heilerziehungspfleger und Erzieher mit Medianwerten zwischen gut 4.300 und gut 4.500 Euro brutto im Monat vorn. MFA, PKA und Helferberufe in der Pflege liegen meist zwischen 3.200 und 3.600 Euro, ZFA mit 2.841 Euro am unteren Ende. Die Werte gelten nur für Vollzeit und für ganze Berufsgruppen; was du tatsächlich verdienst, hängt von Tarif, Region, Erfahrung und Stundenumfang ab.

Woher stammen die Gehaltszahlen?

Alle Gehaltszahlen in diesem Vergleich stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit mit dem Datenstand 2025.

Der Entgeltatlas wertet die Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung aus. Angegeben sind Bruttomonatsentgelte von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit, bundesweit und über alle Altersgruppen. Neben dem Median nennt er das untere und das obere Quartil: Ein Viertel verdient weniger als das untere Quartil, ein Viertel mehr als das obere.

Definition

Berufsgattung

Eine Berufsgruppe der Klassifikation der Berufe (KldB), in der die Bundesagentur ähnliche Tätigkeiten auf demselben Anforderungsniveau zusammenfasst. Der Entgeltatlas weist das Gehalt für die Berufsgattung aus, nicht für den einzelnen Jobtitel. Berufe, die zur selben Gruppe gehören, haben deshalb dieselben Werte.

Das ist die wichtigste Einschränkung dieses Vergleichs. Wenn ZMP, ZMF und Dentalhygiene hier denselben Median zeigen, wurde nicht jeder Beruf einzeln gemessen; es ist der Wert ihrer gemeinsamen Gruppe. Teilzeit ist nicht enthalten, obwohl sie in Praxen, Kitas und Betreuung weit verbreitet ist.

Wie viel verdienen Gesundheits- und Sozialberufe im Vergleich?

Die Medianwerte reichen von 2.841 Euro für ZFA bis 5.536 Euro für die Pflegedienstleitung, mit großen Unterschieden innerhalb der Berufe.

Vergleich: Gehälter in Gesundheits- und Sozialberufen laut Entgeltatlas (Median der Berufsgattung, Vollzeit, Datenstand 2025)
BerufMedianUnteres QuartilOberes QuartilHinweis zur Berufsgattung
Pflegedienstleitung5.536 Euro4.822 Euro6.484 EuroLeitungsfunktion
Pflegefachfrau, Pflegefachmann4.587 Euro4.111 Euro5.116 EuroGesundheits- und Krankenpflege, fachlich
Heilerziehungspflege4.525 Euro4.052 Euro5.081 Euroeigene Berufsgattung
Notfallsanitäter4.447 Euro3.764 Euro5.130 Eurogemeinsamer Wert mit Rettungssanitätern, kein Wert für Rettungssanitäter
Sozialpädagogische Assistenz, Kinderpflege4.348 Euro3.851 Euro4.914 EuroKinderbetreuung fachlich, oft öffentlicher Tarif
Erzieherin, Erzieher4.314 Euro3.842 Euro4.848 Euroeigene Berufsgattung
ZMV, Praxismanagement, Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen4.162 Euro3.283 Euro5.356 Eurogemeinsame Gruppe Verwaltung, Spezialistentätigkeiten
Kaufleute im Gesundheitswesen4.035 Euro3.271 Euro4.834 Euroeigene Berufsgattung
Gesundheits- und Krankenpflegehilfe3.596 Euro3.184 Euro4.202 EuroHelferniveau
Heilerziehungspflegeassistenz3.536 Euro2.637 Euro4.225 Eurogroße Spanne
Sozialassistenz3.469 Euro2.797 Euro4.112 EuroHaus- und Familienpflege, fachlich
Altenpflegehilfe3.335 Euro2.989 Euro3.731 EuroAltenpflege, Helferniveau
MFA3.329 Euro2.824 Euro3.868 Euroeigene Berufsgattung
PKA3.266 Euro2.708 Euro3.763 Euroeigene Berufsgattung
ZMP, ZMF, Dentalhygiene3.250 Euro2.727 Euro3.837 Eurogemeinsame Gruppe ZFA, Spezialistentätigkeiten
Betreuungskraft, Alltagsbegleitung3.203 Euro2.675 Euro3.860 Eurobreite Helfergruppe Haus- und Familienpflege
Orthopädietechnik-Mechanik3.071 Euro2.669 Euro3.744 Euroeigene Berufsgattung
Fachverkauf Sanitätsfachhandel2.904 Euro2.540 Euro3.674 Euroeigene Berufsgattung
ZFA2.841 Euro2.440 Euro3.287 EuroZFA, fachlich

Einige Werte überraschen auf den ersten Blick. Dass Kinderpflege und Sozialpädagogische Assistenz knapp über dem Erzieherwert liegen, liegt an der Gruppenbildung; in dieser Gruppe arbeiten zudem viele Beschäftigte bei öffentlichen Trägern mit Tarif. Es heißt nicht, dass Assistenzkräfte mehr verdienen als Erzieherinnen in derselben Kita. Auch beim ZFA-Wert lohnt der Blick in die Region: In Hamburg liegt der Median bei 3.022 Euro, in München bei 3.316 Euro.

Wie unterscheiden sich die Gehälter nach Anforderungsniveau?

Mit jedem höheren Anforderungsniveau steigt der Median in der Regel, aber die Spannen zwischen den Bereichen sind größer als die Sprünge innerhalb eines Bereichs.

Die Klassifikation der Berufe unterscheidet vier Anforderungsniveaus: Helfer- und Anlerntätigkeiten, fachlich ausgerichtete Tätigkeiten, komplexe Spezialistentätigkeiten und hoch komplexe Tätigkeiten. Für die Gesundheits- und Sozialberufe in diesem Vergleich sind die ersten drei entscheidend.

Vergleich: Gehälter nach Anforderungsniveau (Median der Berufsgattung, Vollzeit, Datenstand 2025)
AnforderungsniveauTypische QualifikationBeispiele aus dem EntgeltatlasMedian
Helfer- und Anlerntätigkeitenkeine oder kurze Qualifizierung, Helferausbildung bis etwa 1 JahrBetreuungskraft, Altenpflegehilfe, Gesundheits- und Krankenpflegehilfe3.203 bis 3.596 Euro
Fachlich ausgerichtete Tätigkeitenmindestens zweijährige BerufsausbildungZFA, Sozialassistenz, Kinderpflege, Pflegefachkraft2.841 bis 4.587 Euro
Komplexe SpezialistentätigkeitenAufstiegsfortbildung wie Fachwirt oder KammerfortbildungZMP, ZMF, Dentalhygiene; ZMV, Praxismanagement3.250 bis 4.162 Euro

Die Tabelle zeigt, warum ein Vergleich nur innerhalb eines Bereichs sinnvoll ist: Eine ZMP liegt mit 3.250 Euro über der ZFA, aber unter einer Pflegefachkraft ohne Fortbildung. Zwischen Zahnarztpraxis und Pflege unterscheiden sich vor allem Tarifstrukturen und Arbeitsbedingungen wie Schichtdienst und Zuschläge.

Welche Mindestlöhne gelten?

In Pflegebetrieben gilt der Pflegemindestlohn, überall sonst mindestens der gesetzliche Mindestlohn.

Seit 1. Januar 2026 liegt dieser nun bei 13,90 Euro brutto in der Stunde.

Für die Pflegebranche legt die Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung höhere Untergrenzen fest. Sie gilt für alle Beschäftigten in Pflegebetrieben, mit Ausnahme etwa von Verwaltung, Küche oder Haustechnik, und damit in der Regel auch für Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen.

  • Ab 1. Juli 2026: 16,52 Euro für Pflegehilfskräfte, 17,80 Euro für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, 21,03 Euro für Pflegefachkräfte, jeweils brutto je Stunde.
  • Ab 1. Juli 2027: 16,95 Euro, 18,26 Euro und 21,58 Euro.

Viele Pflegeeinrichtungen zahlen mehr, weil sie für die Zulassung zur Versorgung nach § 72 Abs. 3a SGB XI Gehälter in Höhe von Tarifverträgen oder kirchlichen Regelungen zahlen müssen.

Welcher Gehaltsweg passt zu deiner Lebenslage?

Welcher Weg sich finanziell lohnt, hängt davon ab, wie lange du auf ein niedrigeres Einkommen verzichten kannst.

Vergleich: Welcher Gehaltsweg passt zu welcher Lebenslage?
LebenslageSchneller Einstieg auf HelferniveauAusbildung oder Umschulung zur FachkraftAufstiegsfortbildung mit Abschluss
Unter 25, ohne Berufsabschlussmöglich, aber Gehalt bleibt begrenztpasst gut, langfristig höheres Gehalterst nach Ausbildung und Berufserfahrung
30 bis 45, mit Familiepasst gut, wenn Einkommen sofort nötig istmöglich mit Bildungsgutschein oder berufsbegleitendpasst gut, oft berufsbegleitend mit Aufstiegs-BAföG
Ab 50, mit Berufserfahrungpasst gut, Erfahrung wird geschätztmöglich, Externenprüfung prüfenmöglich, wenn du schon im Beruf bist
Beschäftigt, wenig Zeitmöglich als Nebentätigkeiteher schwierig neben Vollzeitpasst gut, Kurse oft in Teilzeit
  1. Eigenen Beruf im Entgeltatlas suchen. Prüfe, welche Berufsgattung angezeigt wird und welche Berufe sie umfasst.
  2. Region einstellen. Vergleiche dein Bundesland mit dem Bundeswert.
  3. Teilzeit umrechnen. Rechne den Vollzeitwert auf deine Stunden herunter, bevor du Angebote vergleichst.
  4. Tarif erfragen. Frag Arbeitgeber, ob und nach welchem Tarif sie zahlen.
  5. Gehalt verhandeln. Nutze die Zahlen als Argument; Tipps findest du im Ratgeber zur Gehaltsverhandlung.

Wo du passende Angebote findest

Gehaltsangaben in echten Stellen findest du in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und in den Tariftabellen der jeweiligen Tarifpartner. Auch spezialisierte Plattformen helfen beim Vergleich, zum Beispiel Specialist Match, eine Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, mit aktuellen Stellen.

Wer über einen Abschluss mehr verdienen möchte, findet geförderte Umschulungen in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur. Ein Beispiel ist Care-er, ein AZAV-zugelassener Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung; die ZFA-Umschulung dauert dort rund drei Jahre berufsbegleitend. Mehr zu den einzelnen Berufen liest du in den Ratgebern zum ZFA-Gehalt und zum MFA-Gehalt. Wie der Einstieg ohne Vorerfahrung gelingen kann, zeigt zum Beispiel Specialist Match im Bereich Einstieg.

Fazit

Der Gehaltsvergleich zeigt klare Muster: Pflege, Heilerziehungspflege und Erziehung liegen vorn, Praxisberufe und Helfertätigkeiten darunter, die ZFA am unteren Ende. Die Zahlen gelten aber für ganze Berufsgruppen in Vollzeit. Für deine Entscheidung zählen der Wert in deiner Region, der Tarif des Arbeitgebers und die Frage, welche Fortbildung dich eine Stufe weiterbringt.

Häufige Fragen

Welcher Gesundheits- oder Sozialberuf verdient am meisten?

Unter den verglichenen Berufen hat laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) die Pflegedienstleitung mit 5.536 Euro brutto im Monat den höchsten Median in Vollzeit. Unter den Ausbildungsberufen liegen Pflegefachkräfte mit 4.587 Euro vorn.

Warum verdienen ZFA weniger als MFA?

Laut Entgeltatlas liegt der Median für ZFA bei 2.841 Euro, für MFA bei 3.329 Euro. Ein Grund ist, dass Zahnarztpraxen meist kleine Betriebe sind und der ZFA-Tarifvertrag nur in wenigen Kammerbereichen gilt; MFA arbeiten außer in Praxen auch in Kliniken, MVZ oder im öffentlichen Dienst, wo oft feste Tarife gelten.

Was verdient eine Betreuungskraft?

Einen eigenen Wert hat die Betreuungskraft im Entgeltatlas nicht; ihre Berufsgattung „Haus- und Familienpflege, Helfer- und Anlerntätigkeiten“ liegt bei 3.203 Euro in Vollzeit. In Pflegebetrieben gilt für Betreuungskräfte in der Regel der Pflegemindestlohn, seit 1. Juli 2026 mindestens 16,52 Euro pro Stunde, oder ein höherer Tarif.

Was verdient man in der Schulbegleitung?

Für die Schulbegleitung gibt es keinen eigenen Eintrag im Entgeltatlas. Die Bezahlung hängt vom Träger ab, ob er sich an Tarife wie den TVöD oder kirchliche Regelungen anlehnt, und vom Stundenumfang, der meist in Teilzeit liegt; der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro gilt immer.

Wo finde ich aktuelle Gehälter für meinen Beruf?

Im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit kannst du nach Beruf, Bundesland, Alter und Geschlecht filtern. Ergänzend helfen Tarifverträge und Gehaltsangaben in Stellenanzeigen, zum Beispiel in der Jobbörse der Bundesagentur oder bei Specialist Match.

Quellen

  1. Entgeltatlas (Datenstand 2025)Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  2. Entgeltatlas: Pflegefachmann/-frauBundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  3. Entgeltatlas: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/rBundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  4. Entgeltatlas: Betreuungskraft, Alltagsbegleiter/inBundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  5. Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung, § 2 MindestentgeltBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 5. Oktober 2026
  6. 13,90 Euro: So hoch liegt der Mindestlohn 2026Die Bundesregierung, abgerufen am 5. Oktober 2026

Über die Redaktion dieses Artikels

Geschrieben von

Lena Hartmann

Redakteurin · Gesundheitsberufe, Arzt- und Zahnarztpraxen, Quereinstieg

Lena Hartmann schreibt bei Karriere in Pflege & Gesundheit über Berufe im Gesundheitswesen und über Wege in die Arbeit in Arzt- und Zahnarztpraxen.

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