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Gehalt in der Pflege: Was Pflegefachkräfte und Pflegehelfer verdienen

In der Pflege bestimmen Qualifikation, Tarif und Einsatzbereich das Gehalt stärker als in vielen anderen Branchen. Für die Altenpflege gelten ein gestaffelter Pflegemindestlohn und eine Tarifpflicht für zugelassene Einrichtungen. Dieser Ratgeber ordnet die offiziellen Zahlen ein und zeigt, wie du dein Einkommen realistisch einschätzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) liegt der Median der Berufsgattung Gesundheits- und Krankenpflege (fachlich) bei 4.587 Euro brutto im Monat in Vollzeit.
  • Der Pflegemindestlohn beträgt seit 1. Juli 2026 16,52 Euro (Hilfskräfte), 17,80 Euro (mindestens einjährige Ausbildung) und 21,03 Euro (Fachkräfte) pro Stunde.
  • Zugelassene Pflegeeinrichtungen müssen nach § 72 Abs. 3a und 3b SGB XI mindestens auf Tarifniveau bezahlen.
  • Die Pflegeausbildung ist vergütet: laut Bundesfamilienministerium im Schnitt zwischen 1.400 und 1.600 Euro im Monat.
  • Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei (§ 3b EStG).

Was du in der Pflege verdienst, hängt vor allem von deiner Qualifikation ab: Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung liegen deutlich über Pflegehelferinnen und Pflegehelfern, und Leitungskräfte noch einmal darüber. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) liegt der Median der Berufsgattung, zu der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gehören, bei 4.587 Euro brutto im Monat in Vollzeit. In der Altenpflege sichern zusätzlich ein gestaffelter Pflegemindestlohn und eine Tarifpflicht für zugelassene Einrichtungen eine Untergrenze ab.

Wie viel verdient man in der Pflege?

In der Pflege verdienen Vollzeitbeschäftigte laut Entgeltatlas im Median zwischen rund 3.300 Euro (Helfertätigkeiten in der Altenpflege) und rund 5.500 Euro (Pflegedienstleitung) brutto im Monat.

Wichtig für die Einordnung: Der Entgeltatlas zeigt nicht den Wert eines einzelnen Jobtitels, sondern den Median der ganzen Berufsgattung nach der Klassifikation der Berufe. Erfasst sind nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeitstellen fehlen. Zwischen Bundesländern, Trägern und Einsatzbereichen gibt es spürbare Unterschiede.

Übersicht: Bruttomonatsentgelte in der Pflege laut Entgeltatlas (Datenstand 2025, Vollzeit, bundesweit)
Beruf (Berufsgattung)MedianUnteres QuartilOberes Quartil
Pflegefachfrau/-mann (Gesundheits- und Krankenpflege, fachlich)4.587 Euro4.111 Euro5.116 Euro
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in3.596 Euro3.184 Euro4.202 Euro
Altenpflegehelfer/in (Altenpflege, Helfer- und Anlerntätigkeiten)3.335 Euro2.989 Euro3.731 Euro
Pflegedienstleiter/in5.536 Euro4.822 Euro6.484 Euro

Die Zahlen sind Medianwerte verschiedener Gruppen. Sie zeigen, wie die Stufen zueinander liegen, sind aber kein Versprechen, dass du nach einer Weiterbildung genau diesen Betrag erreichst. Was du konkret bekommst, legen Tarifvertrag, Eingruppierung und Erfahrungsstufe fest.

Was regelt der Pflegemindestlohn?

Der Pflegemindestlohn ist ein branchenweites Mindestentgelt für Beschäftigte in Pflegebetrieben, das nach Qualifikation gestaffelt ist und über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt.

Definition

Pflegemindestlohn

Mindestentgelt nach der Pflegearbeitsbedingungenverordnung für Beschäftigte in ambulanten, teilstationären und stationären Pflegebetrieben. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (7. PflegeArbbV) mit drei Stufen. Krankenhäuser und Einrichtungen der Rehabilitation fallen nicht darunter.

Laut § 2 der 7. PflegeArbbV und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gelten diese Stundenlöhne:

Vergleich: Pflegemindestlohn nach Qualifikationsstufe
StufeWer gehört dazu?Ab 1. Juli 2026Ab 1. Juli 2027Monatlich bei 40 Stunden (gerundet, ab Juli 2026)
PflegehilfskräfteBeschäftigte ohne Pflegeausbildung16,52 Euro16,95 Eurorund 2.860 Euro
Qualifizierte Pflegehilfskräftemindestens einjährige Pflegeausbildung und entsprechende Tätigkeit17,80 Euro18,26 Eurorund 3.090 Euro
PflegefachkräfteBerechtigung nach § 4 PflBG21,03 Euro21,58 Eurorund 3.650 Euro

Die Monatswerte sind ein Rechenbeispiel mit durchschnittlich 173,3 Stunden im Monat. Viele Tarifverträge sehen weniger Wochenstunden vor. Zusätzlich gibt die Verordnung neun Tage Mehrurlaub pro Jahr bei einer Fünftagewoche (§ 4 7. PflegeArbbV). Zum Vergleich: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde.

Müssen Pflegeeinrichtungen nach Tarif bezahlen?

Ja, Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag der Pflegekassen müssen ihre Beschäftigten in Pflege und Betreuung seit dem 1. September 2022 nach Tarif oder mindestens auf Tarifniveau bezahlen.

Das regelt § 72 SGB XI. Einrichtungen, die an einen Tarifvertrag oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, zahlen danach. Nicht gebundene Einrichtungen müssen nach § 72 Abs. 3b SGB XI eine Entlohnung zahlen, die einen passenden Tarifvertrag, einen in der Region angewendeten Tarifvertrag, eine entsprechende kirchliche Regelung oder das regional übliche Entgeltniveau nicht unterschreitet. Für dich heißt das: In der ambulanten und stationären Altenpflege ist eine tarifähnliche Bezahlung der Normalfall. In Krankenhäusern gilt diese Regel nicht; dort entscheidet, ob der Arbeitgeber einen Tarifvertrag anwendet, etwa den TVöD, einen kirchlichen Tarif oder einen Haustarif.

Warum unterscheiden sich Gehälter trotzdem?

Auch mit Tarif gibt es Unterschiede, weil Tarifverträge unterschiedliche Tabellen, Wochenstunden und Stufen haben. Hinzu kommen deine Berufsjahre, Zusatzqualifikationen wie Praxisanleitung oder Fachweiterbildungen und die Frage, ob du Schicht- und Wochenenddienste übernimmst.

Was verdient man in der Pflegeausbildung?

In der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann bekommst du laut Bundesfamilienministerium im Schnitt zwischen 1.400 Euro im ersten und 1.600 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Den Anspruch regelt das Pflegeberufegesetz:

Der Träger der praktischen Ausbildung hat der oder dem Auszubildenden für die gesamte Dauer der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen.

Die Ausbildung selbst ist für dich kostenfrei. Wie hoch die Vergütung genau ist, hängt vom Träger der praktischen Ausbildung und dessen Tarif ab. Ein Beispiel aus dem öffentlichen Dienst: Der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes, Besonderer Teil Pflege (TVAöD Pflege), sieht laut Lesefassung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände seit 1. Mai 2026 in der höheren seiner beiden Entgeltreihen 1.490,69 Euro im ersten, 1.552,07 Euro im zweiten und 1.653,38 Euro im dritten Ausbildungsjahr vor. Für die zweite Gruppe von Auszubildenden gelten etwas niedrigere Beträge.

Gebraucht wird Nachwuchs dringend: Laut Statistischem Bundesamt begannen 2025 rund 64.300 Menschen eine Ausbildung zur Pflegefachperson, und laut Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit gibt es Engpässe vor allem in Pflegeberufen.

Welche Zuschläge gibt es in der Pflege?

In der Pflege gibt es vor allem Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie je nach Tarif Schicht- und Wechselschichtzulagen.

Die Höhe legen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag fest. Gibt es keine tarifliche Regelung, verlangt § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz für Nachtarbeit einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage. Steuerlich sind Zuschläge nach § 3b Einkommensteuergesetz bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei, bezogen auf einen Grundlohn von höchstens 50 Euro pro Stunde.

Übersicht: Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG (Höchstsätze des Grundlohns)
ArbeitszeitSteuerfrei bis
Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr)25 Prozent
Sonntagsarbeit50 Prozent
Gesetzliche Feiertage und 31. Dezember ab 14 Uhr125 Prozent
24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai150 Prozent

Gerade für Pflegekräfte im Schichtdienst machen Zuschläge einen spürbaren Teil des Nettoeinkommens aus. Frag im Vorstellungsgespräch deshalb nicht nur nach dem Grundgehalt, sondern auch nach Dienstplanmodell und Zuschlagsregelung.

Wie kannst du dein Gehalt in der Pflege steigern?

Den größten Schritt machst du meist über eine höhere Qualifikationsstufe: vom Helfer zur Fachkraft und von der Fachkraft in Leitung oder Fachweiterbildung.

  1. Qualifikation klären. Ohne Ausbildung startest du auf der untersten Mindestlohnstufe. Eine einjährige Helferausbildung oder ab 2027 die 18-monatige Pflegefachassistenz hebt dich in die mittlere Stufe.
  2. Zur Fachkraft weiterbilden. Die dreijährige Pflegefachausbildung lässt sich nach § 12 PflBG mit einer anerkannten Helferausbildung um ein Drittel verkürzen. Mehr dazu im Ratgeber zum Quereinstieg in die Pflege.
  3. Tarif und Eingruppierung prüfen. Vergleiche Angebote nach Tarifvertrag, Wochenstunden, Stufe und Zuschlägen, nicht nur nach dem Bruttobetrag.
  4. Zusatzaufgaben übernehmen. Praxisanleitung, Wundmanagement oder Fachweiterbildungen werden in vielen Tarifen höher bewertet.
  5. Gut vorbereitet verhandeln. Tipps dazu findest du im Ratgeber zur Gehaltsverhandlung.

Wo du passende Angebote findest

Stellen in Pflegeheimen, ambulanten Diensten und Kliniken findest du in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und direkt bei Trägern, die oft den angewendeten Tarif nennen. Regionale Gehaltswerte kannst du im Entgeltatlas nach Bundesland filtern. Geförderte Ausbildungen und Umschulungen zeigt die Weiterbildungssuche der Bundesagentur.

Spezialisierte Jobportale sind eine Ergänzung, zum Beispiel Specialist Match, eine Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, mit einem eigenen Bereich Pflege und Betreuung. Wer zunächst ohne Pflegeausbildung in der Betreuung starten möchte, findet kürzere geförderte Kurse, etwa bei Care-er, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung, mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft. Eine Pflegeausbildung bietet Care-er nicht an. Wie der Einstieg ohne Vorerfahrung gelingen kann, zeigt zum Beispiel Specialist Match im Bereich Einstieg.

Fazit

Das Gehalt in der Pflege folgt klaren Stufen: Der Pflegemindestlohn setzt die Untergrenze, die Tarifpflicht hebt die Bezahlung in der Altenpflege auf Tarifniveau, und die Qualifikation entscheidet über die Stufe. Wer mehr verdienen möchte, setzt auf den nächsten Abschluss, vergleicht Tarife samt Zuschlägen und nutzt den Entgeltatlas als realistische Orientierung.

Häufige Fragen

Wie viel verdient eine Pflegefachkraft im Monat?

Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) liegt der Median der Berufsgattung Gesundheits- und Krankenpflege (fachlich), zu der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner zählen, bei 4.587 Euro brutto im Monat in Vollzeit. Ein Viertel verdient weniger als 4.111 Euro, ein Viertel mehr als 5.116 Euro; Teilzeit ist in diesen Werten nicht enthalten.

Wie hoch ist der Pflegemindestlohn 2026?

Seit dem 1. Juli 2026 gilt nach der Siebten Pflegearbeitsbedingungenverordnung ein Mindestentgelt von 16,52 Euro pro Stunde für Pflegehilfskräfte, 17,80 Euro für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit und 21,03 Euro für Pflegefachkräfte. Zum 1. Juli 2027 steigen die Beträge erneut.

Was verdient man in der Pflegeausbildung?

Der Träger der praktischen Ausbildung muss nach § 19 PflBG eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen. Laut Bundesfamilienministerium liegt sie im Schnitt zwischen 1.400 Euro im ersten und 1.600 Euro im dritten Ausbildungsjahr; je nach Träger und Tarif fällt sie unterschiedlich aus.

Müssen Pflegeheime nach Tarif bezahlen?

Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag der Pflegekassen müssen ihre Beschäftigten in Pflege und Betreuung seit 1. September 2022 nach Tarif oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bezahlen oder, wenn sie nicht gebunden sind, mindestens auf vergleichbarem Tarifniveau (§ 72 Abs. 3a und 3b SGB XI). Kliniken fallen nicht unter diese Regel.

Wo finde ich Stellen in der Pflege mit Gehaltsangabe?

Neben der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichen viele Träger Stellen auf ihren eigenen Seiten, oft mit Angabe des Tarifvertrags. Zusätzlich gibt es spezialisierte Plattformen, zum Beispiel Specialist Match für Pflege und Betreuung.

Quellen

  1. Entgeltatlas: Pflegefachmann/-frau (Datenstand 2025)Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  2. Entgeltatlas: Altenpflegehelfer/in (Datenstand 2025)Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  3. Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung, § 2 MindestentgeltBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  4. Mindestlöhne in der Altenpflege sollen erneut steigenBundesministerium für Arbeit und Soziales, abgerufen am 5. Oktober 2026
  5. SGB XI, § 72 Zulassung zur Pflege durch VersorgungsvertragBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  6. Vergütung in der PflegeausbildungBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 5. Oktober 2026
  7. Fachkräfteengpassanalyse 2025Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026

Über die Redaktion dieses Artikels

Geschrieben von

Jonas Berger

Redakteur · Bildungsgutschein, Förderrecht, Arbeitslosigkeit

Jonas Berger betreut bei Karriere in Pflege & Gesundheit die Themen Weiterbildungsförderung, Bildungsgutschein und beruflicher Neustart nach Arbeitslosigkeit.

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