Das Wichtigste in Kürze
- AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.
- Für eine Förderung per Bildungsgutschein müssen der Träger und die einzelne Maßnahme zugelassen sein.
- Die Zulassung erteilen fachkundige Stellen, die ihrerseits von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert werden.
- Eine Maßnahmezulassung soll laut § 5 Abs. 4 AZAV auf längstens drei Jahre befristet werden, in Ausnahmen auf fünf Jahre.
- Die AZAV-Zulassung ist eine formale Mindestanforderung und sagt nichts darüber aus, ob ein Kurs besser ist als ein anderer.
Die AZAV-Zulassung ist die Voraussetzung dafür, dass die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein bezahlen darf, seit dem 1. Januar 2025 auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Sie wird von unabhängigen fachkundigen Stellen vergeben und muss sowohl für den Bildungsträger als auch für die einzelne Maßnahme vorliegen. Sie zeigt, dass formale Anforderungen erfüllt sind. Sie zeigt nicht, dass ein Kurs besonders gut ist.
Was ist die AZAV?
Die AZAV ist eine Rechtsverordnung, die regelt, wie Bildungsträger und ihre Maßnahmen für die Arbeitsförderung zugelassen werden.
Definition
- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
Verordnung auf Grundlage des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch. Sie legt fest, wie fachkundige Stellen anerkannt werden und nach welchen Kriterien sie Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung prüfen. Die gesetzlichen Grundzüge stehen in den §§ 176 ff. SGB III.
Im Alltag ist oft von „AZAV-Zertifizierung" oder einem „AZAV-Gütesiegel" die Rede. Rechtlich gemeint ist eine Zulassung, die das SGB III unmissverständlich verlangt:
„Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen.“
Die Zulassung gilt nicht nur für Weiterbildungen mit Bildungsgutschein, sondern auch für Maßnahmen mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen durchführen, brauchen laut § 176 SGB III keine Zulassung.
Was ist der Unterschied zwischen Trägerzulassung und Maßnahmezulassung?
Die Trägerzulassung betrifft den Bildungsanbieter als Organisation, die Maßnahmezulassung den einzelnen Kurs. Für eine Förderung per Bildungsgutschein braucht es beides.
| Merkmal | Trägerzulassung | Maßnahmezulassung |
|---|---|---|
| Was wird geprüft? | Der Bildungsträger als Organisation | Ein konkreter Kurs oder Lehrgang |
| Typische Prüfkriterien | Leistungsfähigkeit, Qualitätsmanagementsystem, qualifiziertes Personal | Inhalte, Dauer, Lehrgangsorganisation, Kosten, Arbeitsmarktbezug |
| Rechtsgrundlage | § 178 SGB III | §§ 179 und 180 SGB III |
| Bedeutung für dich | Der Anbieter darf grundsätzlich geförderte Maßnahmen anbieten | Genau dieser Kurs kann mit Bildungsgutschein bezahlt werden |
Warum die Unterscheidung wichtig ist
Ein zugelassener Träger kann neben geförderten Kursen auch Angebote haben, die keine Maßnahmezulassung besitzen: etwa Seminare für Firmenkunden oder neue Lehrgänge, deren Zulassung noch läuft. Wenn ein Anbieter mit „AZAV-zertifiziert" wirbt, heißt das also noch nicht, dass jeder Kurs förderfähig ist.
Wer vergibt die AZAV-Zulassung?
Die AZAV-Zulassung vergeben fachkundige Stellen, also private Zertifizierungsunternehmen, die dafür von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sind. Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik. Sie prüft, ob eine fachkundige Stelle unabhängig und kompetent genug ist, um Bildungsträger zu begutachten.
Die Prüfung läuft in mehreren Schritten ab:
- Der Träger beantragt die Zulassung bei einer fachkundigen Stelle seiner Wahl.
- Die Stelle prüft Unterlagen und führt ein Audit durch, meist auch vor Ort.
- Bei Erfolg wird ein Zertifikat ausgestellt. Die Zulassung einer Maßnahme soll laut § 5 Abs. 4 AZAV auf längstens drei Jahre befristet werden, in Ausnahmefällen auf fünf Jahre.
- Erfüllt ein Träger die Anforderungen nicht mehr, muss die fachkundige Stelle die Zulassung nach Ablauf einer Frist von höchstens drei Monaten entziehen (§ 181 Abs. 7 SGB III).
Bei der Maßnahmezulassung spielen auch die Kosten eine Rolle. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht alle zwei Jahre durchschnittliche Kostensätze für die einzelnen Bildungsziele. Liegen die kalkulierten Kosten einer Maßnahme um mehr als 25 Prozent darüber, braucht die Zulassung laut § 179 Abs. 2 SGB III die Zustimmung der Bundesagentur. Für die Kalkulation von Gruppenmaßnahmen ist laut § 3 Abs. 3 AZAV grundsätzlich eine Gruppengröße von zwölf Teilnehmenden zugrunde zu legen.
Wie prüfst du, ob ein Anbieter zugelassen ist?
Am verlässlichsten prüfst du die Zulassung über die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit im Portal mein NOW, in der geförderte Maßnahmen gelistet sind.
- Weiterbildungssuche öffnen. Gib dort Bildungsziel und Region oder „online" ein. Viele Angebote sind mit einem Hinweis auf die Förderfähigkeit versehen.
- Maßnahme vergleichen. Achte auf Kursnummer, Dauer, Unterrichtsform und Abschluss. Diese Angaben müssen zu deinem Bildungsgutschein passen.
- Beim Träger nachfragen. Bitte um eine Kopie des Zulassungszertifikats für die konkrete Maßnahme. Nach § 181 Abs. 6 SGB III trägt es die Bezeichnung „Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung" und nennt die fachkundige Stelle.
- Mit der Vermittlungsfachkraft abgleichen. Zeig im Beratungsgespräch die Maßnahme, die du ausgewählt hast. So vermeidest du, dass der Gutschein am Ende nicht passt.
Die drei Prüfwege ergänzen sich: Die Weiterbildungssuche zeigt geförderte Angebote, der Träger belegt die Zulassung, die Vermittlungsfachkraft bestätigt die Passung zum Gutschein.
| Prüfweg | Was du erfährst | Worauf du achtest | Wann sinnvoll |
|---|---|---|---|
| Weiterbildungssuche der Bundesagentur | Ob die Maßnahme als gefördert gelistet ist | Kursnummer, Dauer, Unterrichtsform, Abschluss | Zu Beginn der Suche |
| Nachfrage beim Träger | Zulassungszertifikat für die konkrete Maßnahme | Zertifikat gilt für genau deinen Kurs | Wenn du einen Kurs in die engere Wahl nimmst |
| Abgleich mit der Vermittlungsfachkraft | Ob die Maßnahme zu deinem Bildungsgutschein passt | Ziel, Region und Gültigkeit des Gutscheins | Vor der Anmeldung |
Ist AZAV ein Qualitätssiegel?
AZAV ist eine formale Zulassung und kein Qualitätsranking. Sie stellt sicher, dass ein Träger bestimmte Mindeststandards erfüllt, etwa ein funktionierendes Qualitätsmanagement, geeignetes Personal und eine nachvollziehbare Kursplanung. Sie sagt aber nichts darüber aus, ob ein zugelassener Kurs besser vorbereitet, praxisnäher oder erfolgreicher ist als ein anderer.
Die Zulassung beantwortet die Frage, ob ein Kurs gefördert werden kann. Nicht, ob er zu dir passt.
Gilt die AZAV auch für Online-Kurse?
Ja, auch Online- und Live-Online-Kurse können nach AZAV zugelassen werden. Entscheidend ist, dass die Maßnahme mit ihrem Format zugelassen ist. Bei Online-Kursen solltest du mit deiner Vermittlungsfachkraft klären, ob der Bildungsgutschein regional begrenzt ist und wie sich das auf ein ortsunabhängiges Angebot auswirkt.
Wo du passende Angebote findest
Zugelassene Kurse findest du in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit im Portal mein NOW. Anbieter sind etwa regionale Bildungsträger, Volkshochschulen oder Online-Träger. Ein Beispiel ist Care-er, ein AZAV-zugelassener Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung, etwa mit der Weiterbildung zur Betreuungskraft oder der ZFA-Umschulung.
Die Anbietertypen unterscheiden sich vor allem in Angebot, Format und darin, ob ihre Kurse förderfähig sind.
| Anbietertyp | Angebot | Zielgruppe | Format | Förderung |
|---|---|---|---|---|
| Care-er Academy | Qualifizierung zur Betreuungskraft (§§ 43b, 53b SGB XI), zur Schulbegleitung und Umschulung zur ZFA | Quereinsteigende ohne medizinische oder pädagogische Vorbildung; ZFA ab 25 Jahren | Live-Online-Unterricht; ZFA berufsbegleitend mit 3 Tagen online und 2 Tagen Praxis pro Woche | AZAV-zugelassen, Förderung per Bildungsgutschein möglich |
| Regionale Bildungsträger mit AZAV-Zulassung | Qualifizierungen, Umschulungen, Anpassungsfortbildungen | Arbeitsuchende, Beschäftigte, Berufsrückkehrende | Präsenz, online oder kombiniert | Förderung per Bildungsgutschein möglich, wenn die Maßnahme zugelassen ist |
| Volkshochschulen | Kurse zu Sprache, EDV, Grundbildung, teils berufliche Qualifizierung | Breite Öffentlichkeit | Überwiegend Präsenz, zunehmend online | Einzelne Kurse förderfähig; oft niedrige Gebühren |
Ob eine Förderung für dich infrage kommt, klärst du verbindlich im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit; eine erste Einschätzung bieten auch Online-Checks, zum Beispiel der Förder-Check von Specialist Match, einer Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus.
Für die Stellensuche danach eignen sich die Jobbörse der Bundesagentur und spezialisierte Plattformen, etwa die Stellenbörse von Specialist Match.
Fazit
Die AZAV-Zulassung ist der Schlüssel zur geförderten Weiterbildung: Ohne zugelassenen Träger und zugelassene Maßnahme kann kein Bildungsgutschein eingelöst werden. Sie ist aber eine Mindestanforderung, kein Gütesiegel im Sinne einer Bewertung. Prüf die Zulassung der konkreten Maßnahme über die Weiterbildungssuche und vergleiche Angebote zusätzlich nach Inhalt, Format und Abschluss.
Häufige Fragen
Was bedeutet AZAV-zertifiziert?
Ein AZAV-zertifizierter Träger hat ein Zulassungsverfahren bei einer fachkundigen Stelle durchlaufen. Damit erfüllt er die formalen Anforderungen, um Maßnahmen über die Arbeitsförderung abrechnen zu dürfen.
Reicht es, wenn der Bildungsträger zugelassen ist?
Nein. Für eine Förderung per Bildungsgutschein muss zusätzlich die konkrete Maßnahme zugelassen sein. Ein zugelassener Träger kann auch Kurse anbieten, die nicht förderfähig sind.
Wie finde ich heraus, ob ein Kurs AZAV-zugelassen ist?
Am einfachsten über die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit im Portal mein NOW. Du kannst den Träger auch direkt um das Zulassungszertifikat für die Maßnahme bitten.
Wie lange gilt eine AZAV-Zulassung für eine Maßnahme?
Laut § 5 Abs. 4 AZAV soll die Zulassung einer Maßnahme auf längstens drei Jahre befristet werden. Sie kann auf bis zu fünf Jahre befristet werden, wenn sich der Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht wesentlich auf die Maßnahme auswirkt.
Können auch Online-Kurse nach AZAV zugelassen sein?
Ja. Auch Online- und Live-Online-Kurse können nach AZAV zugelassen werden. Wichtig ist, dass genau die Maßnahme in ihrem Format zugelassen ist und zum Bildungsziel auf deinem Bildungsgutschein passt.
Quellen
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