Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsgrundlage des AVGS ist § 45 SGB III; Jobcenter stellen ihn über § 16 SGB II ebenfalls aus.
- Gefördert werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, etwa Coaching, Bewerbungstraining, Erprobung bei einem Arbeitgeber oder private Arbeitsvermittlung.
- Der AVGS ist überwiegend eine Ermessensleistung; einen Anspruch auf private Arbeitsvermittlung haben laut § 45 Abs. 7 SGB III Arbeitslosengeld-Beziehende, die nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt sind.
- Maßnahmen bei einem Arbeitgeber dürfen laut § 45 SGB III höchstens sechs Wochen dauern; Träger brauchen eine Zulassung nach AZAV, Arbeitgeber nicht.
- Anders als der Bildungsgutschein dient der AVGS nicht der fachlichen Qualifizierung, sondern der Orientierung und dem Weg in Arbeit.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine schriftliche Förderzusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, mit der du kürzere Unterstützungsangebote kostenfrei nutzen kannst. Typisch sind Einzelcoaching, Bewerbungstraining, eine Erprobung bei einem Arbeitgeber oder die Begleitung durch eine private Arbeitsvermittlung. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III. Der Gutschein ersetzt keine Weiterbildung, kann aber genau der Schritt sein, der dir vor einer Bewerbung oder einer Qualifizierung fehlt.
Wenn du gerade erst arbeitslos geworden bist und wissen willst, in welcher Reihenfolge du vorgehen solltest, lies zuerst unseren Ratgeber zum beruflichen Neustart nach Arbeitslosigkeit. Hier geht es gezielt um den AVGS: was er abdeckt, wer ihn bekommt und wie du ihn sinnvoll einsetzt.
Was ist ein AVGS genau?
Ein AVGS ist ein Gutschein, der bescheinigt, dass Agentur für Arbeit oder Jobcenter eine bestimmte Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für dich bezahlen.
Definition
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Förderinstrument nach § 45 Abs. 4 SGB III. Auf dem Gutschein sind das Ziel der Maßnahme und oft auch ihr Inhalt, ihr Umfang, eine Gültigkeitsdauer und eine Region festgelegt. Innerhalb dieses Rahmens suchst du dir einen zugelassenen Träger, eine private Arbeitsvermittlung oder einen Arbeitgeber aus, der direkt mit der ausstellenden Stelle abrechnet.
Der Gutschein ist damit eine Art Zusage mit Spielraum: Die Agentur oder das Jobcenter legt fest, wofür das Geld da ist, du entscheidest, bei wem du die Maßnahme machst. Das unterscheidet den AVGS von einer Zuweisung, bei der dir eine konkrete Maßnahme vorgegeben wird.
Wofür kannst du einen AVGS nutzen?
Einen AVGS kannst du für Maßnahmen nutzen, die dich an den Arbeitsmarkt heranführen, Hindernisse bei der Arbeitssuche abbauen, dich in Arbeit vermitteln oder eine neue Beschäftigung stabilisieren.
§ 45 SGB III beschreibt diese Ziele recht allgemein. Nach § 45 Abs. 4 SGB III berechtigt der Gutschein zur Auswahl eines Trägers mit einer zugelassenen Maßnahme, einer erfolgsbezogen bezahlten privaten Arbeitsvermittlung oder eines Arbeitgebers mit einer betrieblichen Maßnahme. Daraus ergeben sich drei große Gruppen.
Maßnahmen bei einem Träger
Der häufigste Fall sind Angebote bei einem Bildungs- oder Coachingträger. Laut § 45 Abs. 2 SGB III darf die Vermittlung beruflicher Kenntnisse in solchen Maßnahmen höchstens acht Wochen dauern. Typisch sind zum Beispiel:
- Einzelcoaching zu Lebenslauf, Anschreiben, Vorstellungsgespräch und Strategie der Stellensuche
- Bewerbungstraining in einer Gruppe
- Berufliche Orientierung und Standortbestimmung, etwa wenn du nach einem Berufswechsel suchst
- Heranführung an den Arbeitsmarkt nach längerer Pause, zum Beispiel nach Familienzeit oder Krankheit
- Coaching für den Weg in die Selbständigkeit, wenn das Ziel eine Gründung ist
Maßnahmen bei einem Arbeitgeber
Der AVGS kann auch eine Erprobung direkt in einem Betrieb ermöglichen. Dabei geht es darum, deine Eignung für eine Tätigkeit festzustellen oder Kenntnisse zu zeigen, die auf dem Papier nicht sichtbar sind. Laut § 45 Abs. 2 SGB III dürfen solche Maßnahmen höchstens sechs Wochen dauern, bei Langzeitarbeitslosen und bei schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen bis zu zwölf Wochen. Eine eigene AZAV-Zulassung braucht der Arbeitgeber dafür nicht. Für Quereinsteigende kann das ein guter Weg sein, einen neuen Arbeitsbereich kennenzulernen, ohne gleich einen Vertrag zu unterschreiben. Passende Betriebe findest du über die Jobbörse der Bundesagentur oder über spezialisierte Plattformen, etwa die Stellenbörse von Specialist Match, einer Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus.
Private Arbeitsvermittlung
Mit einem AVGS kannst du außerdem einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen. Der Vermittler wird erfolgsabhängig bezahlt: Laut § 45 Abs. 6 SGB III erhält er bei einer erfolgreichen Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung 2.500 Euro, davon 1.250 Euro nach sechs Wochen und den Rest nach sechs Monaten Beschäftigung. Bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen sind bis zu 3.000 Euro möglich. Für dich ist die Vermittlung bei Einsatz des Gutscheins kostenfrei. Laut Bundesagentur für Arbeit gilt ein solcher Gutschein meist drei bis sechs Monate.
Die drei Arten von AVGS-Maßnahmen unterscheiden sich vor allem darin, wo sie stattfinden und wie sie bezahlt werden.
| Maßnahmeart | Typische Inhalte | Umfang | Bezahlung | Anspruch |
|---|---|---|---|---|
| Maßnahme bei einem Träger | Coaching, Bewerbungstraining, Orientierung, Heranführung an Arbeit | einige Stunden bis wenige Wochen, Kenntnisvermittlung höchstens acht Wochen | Träger rechnet direkt mit der ausstellenden Stelle ab | Ermessen |
| Maßnahme bei einem Arbeitgeber | Erprobung im Betrieb, Eignung für eine Tätigkeit feststellen | höchstens sechs Wochen, in Sonderfällen zwölf | über den Gutschein, für dich kostenfrei | Ermessen |
| Private Arbeitsvermittlung | Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung | Gutschein meist drei bis sechs Monate gültig | 2.500 Euro bei Erfolg, für dich kostenfrei | Anspruch nach § 45 Abs. 7 SGB III für Arbeitslosengeld-Beziehende |
Wer bekommt einen AVGS?
Einen AVGS können Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungsuchende bekommen, wenn die Maßnahme ihre berufliche Eingliederung unterstützt.
Du musst also nicht schon arbeitslos sein. Auch wer gekündigt wurde und sich arbeitsuchend gemeldet hat, kann einen Gutschein erhalten. Bei der Agentur für Arbeit entscheidet deine Vermittlungsfachkraft, beim Jobcenter deine Integrationsfachkraft. Für Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt über § 16 SGB II im Wesentlichen dasselbe Instrument. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung dort Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld, und laut Bundesagentur für Arbeit gilt wieder ein Vermittlungsvorrang. Welche Unterstützung das Jobcenter in deinem Fall vorsieht, erfragst du dort direkt.
Gibt es einen Anspruch?
Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf einen AVGS besteht nicht; die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur oder des Jobcenters.
Eine wichtige Ausnahme regelt § 45 Abs. 7 SGB III für die private Arbeitsvermittlung:
„Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, … und nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, haben Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein …“
Zeiten, in denen du an einer Aktivierungs- oder Weiterbildungsmaßnahme teilnimmst, werden in diese Frist nicht eingerechnet. Der Anspruch gilt nur für die private Arbeitsvermittlung, nicht für Coaching oder Bewerbungstraining, und nicht für Kundinnen und Kunden des Jobcenters.
Worin unterscheiden sich AVGS und Bildungsgutschein?
Der AVGS finanziert Orientierung, Bewerbung und Vermittlung, der Bildungsgutschein dagegen eine fachliche Qualifizierung mit Zertifikat oder Berufsabschluss.
| Merkmal | AVGS | Bildungsgutschein |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 45 SGB III, im Jobcenter über § 16 SGB II | § 81 SGB III; seit 2025 entscheidet auch für Jobcenter-Kunden die Agentur für Arbeit |
| Ziel | Aktivierung, Bewerbung, Vermittlung, Stabilisierung | Berufliche Weiterbildung, Umschulung, Teilqualifizierung |
| Ergebnis | Bessere Bewerbungsfähigkeit, Klarheit, ggf. Stelle | Zertifikat, Teil- oder Berufsabschluss |
| Typischer Umfang | Einige Stunden bis wenige Wochen | Einige Wochen bis zwei Jahre |
| Lernort | Träger, Arbeitgeber oder private Arbeitsvermittlung | Bildungsträger, teils mit Praktika im Betrieb |
| Zulassung | Träger nach AZAV, Maßnahmen bei Trägern zusätzlich zugelassen; Arbeitgeber ohne Zulassung | Träger und Maßnahme nach AZAV |
| Anspruch | Meist Ermessen; Anspruch auf private Arbeitsvermittlung nach § 45 Abs. 7 SGB III | Meist Ermessen; Rechtsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen beim Nachholen eines Berufsabschlusses |
Beide Gutscheine lassen sich nacheinander nutzen. Ein häufiger Weg ist: zuerst ein Coaching, um das Ziel zu klären, danach eine Weiterbildung. Wie der zweite Schritt funktioniert, erklärt unser Ratgeber zum Bildungsgutschein.
Wie bekommst und nutzt du einen AVGS?
Du bekommst einen AVGS, indem du im Beratungsgespräch einen konkreten Bedarf schilderst, und nutzt ihn, indem du ihn bei einem zugelassenen Träger einlöst, bevor er abläuft.
- Bedarf klären. Überlege, was dir fehlt: Orientierung, Bewerbungspraxis, Kontakte zu Arbeitgebern oder Unterstützung bei der Stellensuche.
- Angebote recherchieren. Suche zugelassene Maßnahmen, etwa im eService Coaching und Aktivierung der Bundesagentur, und notiere dir ein oder zwei passende Angebote mit Inhalt und Umfang.
- Im Beratungsgespräch ansprechen. Erkläre, wofür du den Gutschein brauchst, und frag nach der passenden Art von Maßnahme.
- Gutschein prüfen. Achte auf Ziel, Umfang, Gültigkeit und Region, die auf dem Gutschein stehen.
- Träger auswählen. Führe ein Vorgespräch und kläre, wer dich begleitet und wie die Termine laufen.
- Gutschein einlösen. Gib den Gutschein rechtzeitig beim Träger ab; die Abrechnung läuft direkt zwischen Träger und ausstellender Stelle.
Während einer AVGS-Maßnahme bleibst du in der Regel weiter arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet, und deine Leistungen laufen weiter. Kläre trotzdem vorab, wie sich die Termine mit Pflichten aus deiner Eingliederungsvereinbarung oder deinem Kooperationsplan vertragen.
Woran erkennst du ein gutes AVGS-Angebot?
Ein gutes AVGS-Angebot ist zugelassen, auf dein Ziel zugeschnitten und lässt dich vor Beginn in einem Vorgespräch prüfen, ob die Zusammenarbeit passt.
Achte bei der Auswahl auf diese Punkte:
- Zulassung: Ist der Träger nach AZAV zugelassen, ist die konkrete Maßnahme zugelassen und passt sie zur Art, die auf deinem Gutschein steht?
- Personen: Wer coacht dich, mit welcher Erfahrung im Zielberuf oder in der Zielbranche?
- Inhalt: Gibt es einen nachvollziehbaren Ablaufplan, oder bleibt das Angebot vage?
- Format: Einzeltermine oder Gruppe, vor Ort oder online, und wie flexibel sind die Zeiten?
- Ergebnis: Was hältst du am Ende in der Hand, etwa überarbeitete Unterlagen oder einen konkreten Bewerbungsplan?
Wie die Zulassung nach AZAV funktioniert und woran du sie erkennst, erklären wir im Ratgeber zur AZAV-Zulassung.
Wo du passende Angebote findest
Zugelassene Maßnahmen findest du über den eService Coaching und Aktivierung und die Weiterbildungssuche im Portal mein NOW der Bundesagentur für Arbeit, bei regionalen Bildungs- und Coachingträgern, Volkshochschulen und über deine Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft, die häufig Hinweise auf Angebote in deiner Region geben kann. Offene Stellen für die Zeit danach listet die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn du über ein Coaching eine neue Richtung findest, etwa im Gesundheits- oder Sozialbereich, helfen spezialisierte Plattformen bei der Orientierung, zum Beispiel Specialist Match mit Einstiegswegen und einem Förder-Check für eine erste Einschätzung, ob eine anschließende Weiterbildung gefördert werden kann. Wer danach eine geförderte Qualifizierung sucht, findet Kurse bei regionalen Trägern oder online, etwa bei Care-er, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung, zum Beispiel die Weiterbildung zur Betreuungskraft. Das ist dann allerdings ein Fall für den Bildungsgutschein, nicht für den AVGS.
Fazit
Der AVGS ist ein unterschätztes Instrument: Er bezahlt Coaching, Bewerbungstraining, Erprobungen bei Arbeitgebern oder private Arbeitsvermittlung, wenn Agentur für Arbeit oder Jobcenter den Bedarf sehen. Einen Anspruch gibt es nur in einem eng umrissenen Fall, der privaten Arbeitsvermittlung nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit mit Arbeitslosengeld; sonst entscheidet das Ermessen. Wer konkret begründet, was ihm fehlt, ein zugelassenes Angebot mitbringt und den Gutschein gezielt einsetzt, holt aus der Förderung am meisten heraus und schafft oft die Grundlage für den nächsten Schritt, etwa eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein.
Häufige Fragen
Was kostet mich ein AVGS-Coaching?
Wenn die Maßnahme durch den Gutschein abgedeckt ist, rechnet der Träger direkt mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter ab. Für dich entstehen dann in der Regel keine Kosten für die Maßnahme selbst.
Habe ich einen Anspruch auf einen AVGS?
In den meisten Fällen nicht, denn der AVGS ist eine Ermessensleistung. Eine Ausnahme regelt § 45 Abs. 7 SGB III: Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt ist, kann einen Gutschein für private Arbeitsvermittlung beanspruchen. Für Kundinnen und Kunden des Jobcenters gilt dieser Anspruch nicht.
Bekomme ich auch beim Jobcenter einen AVGS?
Ja. Über § 16 SGB II kann auch das Jobcenter Maßnahmen nach § 45 SGB III fördern und einen AVGS ausstellen. Ob und wofür, entscheidet deine Integrationsfachkraft im Einzelfall; einen Rechtsanspruch auf einen Gutschein für private Arbeitsvermittlung haben Jobcenter-Kundinnen und -Kunden nicht.
Kann ich mit einem AVGS eine Weiterbildung bezahlen?
Nein, für eine fachliche Weiterbildung mit Abschluss oder Zertifikat ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III gedacht. Ein AVGS-Coaching kann aber helfen, ein Weiterbildungsziel zu klären, bevor du einen Bildungsgutschein beantragst.
Was verdient ein privater Arbeitsvermittler mit dem AVGS?
Laut § 45 Abs. 6 SGB III erhält der Vermittler bei erfolgreicher Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro. Gezahlt werden 1.250 Euro nach sechs Wochen und der Rest nach sechs Monaten Beschäftigung; für dich ist die Vermittlung kostenfrei.
Quellen
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