Quereinstieg · Gesundheitswesen

Quereinstieg im Gesundheitswesen: Berufe, Wege und Förderung

Im Gesundheitswesen gibt es mehr Einstiegsmöglichkeiten für Quereinsteigende, als viele vermuten: vom Praxisempfang bis zur Betreuungskraft. Für manche Berufe reicht eine kurze Qualifizierung, für andere führt kein Weg an einer Ausbildung oder Umschulung vorbei. Dieser Ratgeber sortiert die Wege nach Aufwand und zeigt, was gefördert werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Qualifikation möglich sind vor allem Empfang, Service, Verwaltung und Pflegehilfe, mit Einarbeitung durch den Arbeitgeber.
  • Als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI kommst du über eine geregelte Kurz-Qualifizierung von wenigen Monaten in die Pflegeeinrichtung.
  • Für MFA, ZFA und Pflegefachkraft brauchst du einen anerkannten Abschluss: über Ausbildung, Umschulung oder (bei MFA und ZFA) die Externenprüfung.
  • Viele Qualifizierungen sind mit einem Bildungsgutschein förderfähig, wenn Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind.
  • Laut Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit gibt es 157 Engpassberufe, Engpässe vor allem in Pflegeberufen und medizinischen Berufen.

Ein Quereinstieg im Gesundheitswesen ist auf drei Ebenen möglich: direkt ohne Qualifikation in unterstützenden Tätigkeiten, über eine kurze geregelte Qualifizierung oder über eine Ausbildung bzw. Umschulung mit anerkanntem Abschluss. Welche Ebene für dich passt, hängt vom Zielberuf ab und davon, wie viel Zeit du investieren kannst. Viele Wege lassen sich mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit fördern.

Warum suchen Gesundheitsberufe gezielt Quereinsteigende?

Gesundheitsberufe suchen Quereinsteigende, weil in vielen Bereichen dauerhaft mehr Stellen offen sind, als ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen. Laut Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit gab es zuletzt 157 Engpassberufe (2024: 163, 2023: 183). Die Bundesagentur fasst das Ergebnis so zusammen:

„Es gibt Engpässe vor allem in Pflegeberufen, im Bereich der medizinischen Berufe und in Bau- und Handwerksberufen.“

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Fachkräfteengpassanalyse 2025

Für dich bedeutet das zweierlei. Arbeitgeber sind eher bereit, einzuarbeiten und Qualifizierungen zu unterstützen. Gleichzeitig sind viele Berufe streng geregelt: Wer medizinische oder pflegerische Fachaufgaben übernehmen will, braucht den passenden Abschluss. Der Mangel öffnet Türen, ersetzt aber keine Qualifikation.

Definition

Quereinstieg

Berufswechsel in ein Tätigkeitsfeld, für das man ursprünglich nicht ausgebildet wurde. Im Gesundheitswesen reicht das Spektrum vom direkten Einstieg in unterstützende Tätigkeiten bis zum Erwerb eines neuen, staatlich anerkannten Berufsabschlusses.

Welche Tätigkeiten gehen ohne Qualifikation?

Ohne Qualifikation kannst du im Gesundheitswesen vor allem in Empfang, Verwaltung, Service und als Pflegehilfskraft arbeiten. Diese Tätigkeiten setzen Zuverlässigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Lernbereitschaft voraus, aber keinen Berufsabschluss.

  • Empfang und Organisation in Arzt- oder Zahnarztpraxen: Telefon, Terminplanung, Patientenaufnahme.
  • Verwaltung und Abrechnung: mit kaufmännischer Vorerfahrung oft ein guter Einstieg, etwa in Praxen, Kliniken oder Pflegediensten.
  • Service und Hauswirtschaft in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
  • Pflegehilfe: Unterstützung bei der Grundpflege unter Anleitung von Fachkräften.
  • Verkauf und Beratung im Sanitätshaus: Kundenkontakt und Hilfsmittelberatung nach Einarbeitung.

Welche Kurz-Qualifizierungen gibt es?

Kurz-Qualifizierungen sind Lehrgänge von wenigen Wochen bis wenigen Monaten, die dich für eine klar umrissene Tätigkeit qualifizieren, ohne zu einem Berufsabschluss zu führen. Sie sind ein guter Mittelweg, wenn du schnell einsteigen, aber nicht ganz ohne Grundlage anfangen möchtest.

Betreuungskraft nach § 43b SGB XI

Die Qualifizierung zur zusätzlichen Betreuungskraft ist einer der am klarsten geregelten Kurzwege. Betreuungskräfte gestalten in Pflegeeinrichtungen den Alltag mit Bewohnerinnen und Bewohnern: Gespräche, Spaziergänge, Gedächtnistraining, gemeinsame Aktivitäten. Pflegerische Aufgaben übernehmen sie nicht.

Die Inhalte legen die Betreuungskräfte-Richtlinien fest. Sie sehen vor:

  • ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden vor der Qualifizierung,
  • einen Basiskurs von 100 Stunden,
  • ein Betreuungspraktikum von zwei Wochen,
  • einen Aufbaukurs von 60 Stunden.

Zusammen sind das mindestens 160 Unterrichtsstunden plus Praktika. Danach gilt eine jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 16 Stunden.

Pflegebasiskurse und Pflegehilfe-Kurse

Für den Einstieg in die Pflegehilfe bieten verschiedene Träger Basiskurse an. Umfang und Inhalte sind nicht bundeseinheitlich geregelt und unterscheiden sich je nach Anbieter. Sie vermitteln Grundlagen der Pflege und erleichtern den Einstieg, ersetzen aber keine Pflegeassistenz- oder Fachkraftausbildung.

Wann brauchst du eine Ausbildung oder Umschulung?

Eine Ausbildung oder Umschulung brauchst du immer dann, wenn du in einem geschützten Beruf wie MFA, ZFA oder Pflegefachkraft arbeiten willst. Die Berufsbezeichnung ist an den Abschluss gebunden.

  • MFA und ZFA sind duale Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz mit in der Regel drei Jahren Ausbildungszeit. Eine Umschulung dauert in Vollzeit meist zwei Jahre, berufsbegleitende Modelle länger. Zuständig für die Prüfung sind die Landesärztekammer bzw. die Landeszahnärztekammer.
  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann werden in einer dreijährigen generalistischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ausgebildet. Eine anerkannte Pflegeassistenzausbildung wird laut § 12 PflBG auf Antrag mit einem Drittel angerechnet.
  • Pflegeassistenz ist bislang landesrechtlich geregelt und dauert meist ein bis zwei Jahre. Laut Bundesministerium für Gesundheit startet am 1. Januar 2027 eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung mit 18 Monaten in Vollzeit.

Wer bereits lange ohne Abschluss in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis arbeitet, kann bei MFA und ZFA auch die Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG ablegen. Voraussetzung ist in der Regel Berufspraxis im Umfang des Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit.

Berufe im Überblick: Einstieg, Qualifizierung, Dauer

Die folgende Tabelle zeigt typische Einstiegswege in gängige Gesundheitsberufe. Die Angaben zur Dauer sind Richtwerte; im Einzelfall entscheiden Träger, Kammer oder Ausbildungsbetrieb.

Vergleich: Gesundheitsberufe nach Einstieg, Qualifizierung und Dauer
BerufEinstieg ohne Abschluss?Typische QualifizierungDauer
Empfang / PraxisorganisationJaEinarbeitung, ggf. Abrechnungskursewenige Wochen Einarbeitung
PflegehilfskraftJaPflegebasiskurs (optional)je nach Anbieter
Betreuungskraft (§ 43b SGB XI)Nein, Qualifizierung nötigPraktika, Basis- und Aufbaukursin der Regel wenige Monate
Sanitätshaus (Verkauf, Beratung)Ja, nach EinarbeitungProduktschulungen; handwerklich: Ausbildung OrthopädietechnikEinarbeitung bzw. 3,5 Jahre Ausbildung
Verwaltung im GesundheitswesenMit kaufmännischer Erfahrung häufigAusbildung oder Umschulung Kaufleute im Gesundheitswesen3 Jahre, Umschulung meist 2 Jahre
Medizinische Fachangestellte (MFA)Nur Empfang und VerwaltungAusbildung, Umschulung oder Externenprüfung3 Jahre, Umschulung meist 2 Jahre
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)Als Assistenz, Empfang, VerwaltungAusbildung, Umschulung oder Externenprüfung3 Jahre, Umschulung meist 2 Jahre, berufsbegleitend rund 3 Jahre
PflegeassistenzNeinLandesrechtlich geregelte Ausbildung, ab 2027 bundeseinheitlichmeist 1 bis 2 Jahre, ab 2027 18 Monate
Pflegefachfrau / PflegefachmannNeinGeneralistische Ausbildung (PflBG)3 Jahre, verkürzbar

Mehr zum Einstieg in die Zahnarztpraxis findest du im Ratgeber zum ZFA-Quereinstieg.

Wie wird der Quereinstieg gefördert?

Gefördert wird der Quereinstieg vor allem über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (§ 81 SGB III), wenn du arbeitslos bist oder von Arbeitslosigkeit bedroht; seit dem 1. Januar 2025 stellt die Agentur ihn auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters aus. Voraussetzung ist, dass Bildungsträger und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind.

Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es grundsätzlich nicht; die Förderung ist eine Ermessensleistung. Für das Nachholen eines Berufsabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch (§ 81 Abs. 2 SGB III). Vollzeitumschulungen gelten nach § 180 Abs. 4 SGB III als angemessen, wenn die Ausbildungszeit um mindestens ein Drittel verkürzt ist; Ausnahmen gibt es, wenn das Landesrecht keine Verkürzung zulässt.

Wenn du beschäftigt bist, kann dein Arbeitgeber eine Weiterbildung über § 82 SGB III fördern lassen. Die Pflegeausbildung selbst ist eine reguläre Ausbildung mit Ausbildungsvergütung. Ob und wie eine Umschulung in die Pflege zusätzlich gefördert wird, klärst du am besten frühzeitig mit der Agentur für Arbeit, weil die Ausbildungsdauer gesetzlich festgelegt ist.

Wo findest du Angebote und Unterstützung?

Die passende Anlaufstelle hängt in erster Linie von deinem Zielberuf ab. Für eine Umschulung zur MFA oder ZFA suchst du einen Ausbildungsbetrieb oder einen Bildungsträger mit Umschulungsangebot; für eine Kurz-Qualifizierung zur Betreuungskraft kommen andere Anbieter infrage als für einen Abrechnungskurs.

Die folgende Übersicht stellt Anbietertypen und einzelne Anbieter nach sachlichen Kriterien nebeneinander.

Vergleich: Anbieter und Anlaufstellen für den Einstieg ins Gesundheitswesen
AnbieterAngebotZielgruppeFormatFörderungBesonderheit
Berufsschulen & Umschulung im BetriebBetriebliche Umschulung mit BerufsschulunterrichtErwachsene, die einen neuen Berufsabschluss anstrebenPraxis im Betrieb, Theorie in der BerufsschuleFörderung per Bildungsgutschein möglichAusbildungsbetrieb muss selbst gefunden werden
Care-er AcademyQualifizierung zur Betreuungskraft (§§ 43b, 53b SGB XI), zur Schulbegleitung und Umschulung zur ZFAQuereinsteigende ohne medizinische oder pädagogische Vorbildung; ZFA ab 25 JahrenLive-Online-Unterricht; ZFA berufsbegleitend mit 3 Tagen online und 2 Tagen Praxis pro WocheAZAV-zugelassen, Förderung per Bildungsgutschein möglichBildungsträger mit Sitz in Berlin, Unterricht bundesweit online
Regionale Bildungsträger mit AZAV-ZulassungQualifizierungen, Umschulungen, AnpassungsfortbildungenArbeitsuchende, Beschäftigte, BerufsrückkehrendePräsenz, online oder kombiniertFörderung per Bildungsgutschein möglich, wenn die Maßnahme zugelassen istAngebote über die Weiterbildungssuche der Bundesagentur auffindbar
Specialist MatchOnline-Plattform für Stellen und Einstiegswege in Pflege & Betreuung, Schulbegleitung, Sanitätshaus und ZFAStellensuchende, Quereinsteigende und Arbeitgeber im Gesundheits- und SozialbereichWeb-PlattformKein Bildungsangebot; Förder-Check für geförderte QualifizierungenBringt Bewerbende und Arbeitgeber zusammen, keine Weiterbildung
VolkshochschulenKurse zu Sprache, EDV, Grundbildung, teils berufliche QualifizierungBreite ÖffentlichkeitÜberwiegend Präsenz, zunehmend onlineEinzelne Kurse förderfähig; oft niedrige GebührenKommunal getragen, flächendeckend vertreten

Einige Hinweise zur Einordnung:

  • Regionale AZAV-Träger decken das breiteste Spektrum ab, von Kurz-Qualifizierungen bis zur Umschulung. Du findest sie über die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit.
  • Berufsschulen und betriebliche Umschulung sind der Weg zum Kammerabschluss als MFA, ZFA oder Kaufleute im Gesundheitswesen.
  • Care-er, ein AZAV-zugelassener Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung, ist relevant, wenn du eines dieser drei Ziele hast. Die ZFA-Umschulung läuft dort berufsbegleitend über rund 3 Jahre mit Prüfung vor der Zahnärztekammer Berlin; MFA- oder Pflegeausbildungen bietet Care-er nicht an.
  • Specialist Match, eine Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, ist kein Bildungsträger. Das ist interessant, wenn du nach einer Qualifizierung eine Stelle suchst.
  • Volkshochschulen eignen sich eher für Grundlagen, etwa EDV oder Sprache, als für berufliche Abschlüsse.

So gehst du den Quereinstieg Schritt für Schritt an

  1. Zielberuf eingrenzen. Überlege, ob dir Kontakt mit Patientinnen und Patienten, pflegerische Nähe oder eher Organisation liegt. Ein Praktikum oder Probetag hilft bei der Entscheidung.
  2. Einstiegsebene wählen. Entscheide, ob du direkt einsteigen, eine Kurz-Qualifizierung machen oder einen Abschluss anstreben willst.
  3. Beratung vereinbaren. Sprich vor Beginn mit der Agentur für Arbeit, in der Grundsicherung zuerst mit dem Jobcenter. Ein Bildungsgutschein muss vor dem Start der Maßnahme vorliegen.
  4. Angebote prüfen. Suche zugelassene Maßnahmen in der Weiterbildungssuche im Portal mein NOW und vergleiche mehrere Träger.
  5. Praxisplatz klären. Für Umschulungen und viele Kurz-Qualifizierungen brauchst du einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz. Kümmere dich frühzeitig darum.

Wo du passende Angebote findest

Ausbildungsplätze in der Pflege vergeben Pflegeschulen gemeinsam mit Kliniken, Heimen und ambulanten Diensten. Kürzere Qualifizierungen wie die zur Betreuungskraft und Umschulungen findest du in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit im Portal mein NOW, angeboten etwa von regionalen Trägern, Volkshochschulen oder Online-Trägern wie zum Beispiel Care-er.

Offene Stellen findest du in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, bei regionalen Arbeitgebern und Trägern oder auf spezialisierten Plattformen, zum Beispiel bei Specialist Match im Bereich Pflege & Betreuung.

Fazit

Der Quereinstieg ins Gesundheitswesen gelingt auf unterschiedlichen Ebenen. Für einen schnellen Start eignen sich Empfang, Verwaltung oder Pflegehilfe, für einen geregelten Kurzweg die Qualifizierung zur Betreuungskraft. Wer dauerhaft als MFA, ZFA oder Pflegefachkraft arbeiten möchte, braucht einen Abschluss und sollte die Förderung vor dem Start klären.

Häufige Fragen

Wie komme ich am schnellsten ins Gesundheitswesen?

Ein schneller geregelter Weg ist die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI, die oft mit Bildungsgutschein gefördert werden kann. Ohne Qualifizierung sind Empfang, Verwaltung oder Pflegehilfe möglich.

Kann ich ohne Ausbildung im Gesundheitswesen arbeiten?

Ja. Viele Arbeitgeber stellen Quereinsteigende für Empfang, Verwaltung, Service oder als Pflegehilfskraft ein. Medizinische und pflegerische Fachaufgaben bleiben aber Personen mit entsprechendem Abschluss vorbehalten.

Welche Qualifizierung ist im Gesundheitswesen am schnellsten?

Zu den kürzesten geregelten Wegen gehört die Qualifizierung zur zusätzlichen Betreuungskraft nach § 43b SGB XI. Sie besteht aus Praktika, einem Basis- und einem Aufbaukurs und dauert in der Regel wenige Monate.

Wird eine Umschulung zur MFA oder ZFA gefördert?

Eine Umschulung kann mit einem Bildungsgutschein gefördert werden, wenn Träger sowie Maßnahme nach AZAV zugelassen sind; Vollzeitumschulungen müssen dafür in der Regel um mindestens ein Drittel kürzer sein als die reguläre Ausbildung. Ob du einen Gutschein bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall, seit 2025 auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters.

Kann ich als Quereinsteigerin Pflegefachfrau werden?

Ja, aber nur über die dreijährige generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Hast du bereits eine anerkannte Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung, wird sie laut § 12 PflBG auf Antrag mit einem Drittel der Ausbildungsdauer angerechnet.

Quellen

  1. SGB XI, § 43b Inhalt der Leistung (zusätzliche Betreuung und Aktivierung)Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  2. Fachkräfteengpassanalyse 2025Statistik der Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  3. Pflegeberufegesetz (PflBG), § 12 Anrechnung gleichwertiger AusbildungenBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  4. Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz (Pressemitteilung vom 9. Oktober 2025)Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  5. SGB III, § 180 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen WeiterbildungBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  6. Bildungsgutschein für berufliche WeiterbildungBundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026

Über die Redaktion dieses Artikels

Geschrieben von

Lena Hartmann

Redakteurin · Gesundheitsberufe, Arzt- und Zahnarztpraxen, Quereinstieg

Lena Hartmann schreibt bei Karriere in Pflege & Gesundheit über Berufe im Gesundheitswesen und über Wege in die Arbeit in Arzt- und Zahnarztpraxen.

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