Das Wichtigste in Kürze
- Als Pflegehilfskraft kannst du ohne Ausbildung einsteigen, meist nach einem kurzen Basiskurs und mit Einarbeitung.
- Die Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung ist bis Ende 2026 landesrechtlich geregelt (ein bis zwei Jahre); ab dem 1. Januar 2027 startet die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung mit 18 Monaten in Vollzeit.
- Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre (§ 6 PflBG).
- Laut Destatis begannen 2025 rund 64.300 Menschen eine Ausbildung zur Pflegefachperson, 8 % mehr als im Vorjahr.
- Wer nicht pflegen, aber mit Pflegebedürftigen arbeiten möchte, findet in der Betreuungskraft nach § 43b SGB XI einen kürzeren Einstieg.
Ein Quereinstieg in die Pflege ist auf drei Stufen möglich: als Pflegehilfskraft ohne Ausbildung, über eine Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung oder über die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.
Je höher die Stufe, desto mehr Verantwortung, Gestaltungsspielraum und Gehalt, aber auch desto mehr Zeit für die Qualifizierung. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es für die mittlere Stufe eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung von 18 Monaten. Wer mit Pflegebedürftigen arbeiten möchte, ohne selbst zu pflegen, kann außerdem Betreuungskraft werden.
Welche Wege in die Pflege gibt es?
In die Pflege führen drei Qualifikationsstufen, die sich in Zugang, Dauer und Verantwortung deutlich unterscheiden.
| Stufe | Zugang | Dauer | Rechtsgrundlage | Aufgaben | Vergütung |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegehilfe | ohne Ausbildung, oft mit Basiskurs | Einarbeitung, Kurs von wenigen Wochen | keine Berufsregelung | Unterstützung bei Grundpflege unter Anleitung | niedrigste Stufe des Pflegemindestlohns |
| Pflegehelfer:in / Pflegeassistenz | meist Hauptschulabschluss | bis 2026 je nach Land ein bis zwei Jahre, ab 2027 bundesweit 18 Monate | Landesrecht, ab 2027 Pflegefachassistenzgesetz | Grundpflege, einfache pflegerische Maßnahmen nach Delegation | spürbar höher als ungelernt |
| Pflegefachfrau / Pflegefachmann | in der Regel mittlerer Schulabschluss oder gleichwertige Vorbildung | drei Jahre in Vollzeit, bis zu fünf Jahre in Teilzeit | Pflegeberufegesetz (Bundesrecht) | Pflegeprozess planen und verantworten, Behandlungspflege, Anleitung anderer | deutlich höher, gute Entwicklungsmöglichkeiten |
Wie viel verdienst du in der Pflege mindestens?
In der Altenpflege gilt ein nach Qualifikation gestaffelter Pflegemindestlohn. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegt er seit dem 1. Juli 2026 bei 16,52 Euro pro Stunde für Pflegehilfskräfte, 17,80 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und 21,03 Euro für Pflegefachkräfte. Zudem müssen zugelassene Pflegeeinrichtungen grundsätzlich mindestens auf Tarifniveau bezahlen. Konkrete Werte für deine Region findest du im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.
Was macht eine Pflegehilfskraft?
Eine Pflegehilfskraft unterstützt Pflegefachkräfte bei der täglichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen und arbeitet immer unter deren Anleitung.
Typische Aufgaben sind Hilfe bei Körperpflege, Anziehen und Essen, Begleitung bei der Mobilität, Betten machen und das Beobachten von Veränderungen, die du an das Fachpersonal weitergibst. Viele Einrichtungen stellen Quereinsteigende direkt ein und schulen sie mit einem kurzen Pflegebasiskurs.
Der Vorteil: Du verdienst ab dem ersten Tag und lernst den Pflegealltag kennen. Der Nachteil: Ohne anerkannte Qualifikation sind Verantwortung, Gehalt und Aufstiegsmöglichkeiten begrenzt. Für viele ist die Pflegehilfe deshalb ein Test, ob der Beruf passt, und der Ausgangspunkt für eine Ausbildung.
Was du über den Arbeitsalltag wissen solltest
Pflege bedeutet in fast allen Einrichtungen Schichtdienst, also Früh-, Spät- und oft auch Nachtdienste sowie Arbeit an Wochenenden und Feiertagen. Dazu kommen körperliche Anforderungen beim Lagern und Mobilisieren und die emotionale Seite: Du begleitest Menschen in schwierigen Lebensphasen, manchmal auch beim Sterben. Viele erleben die Arbeit gerade deshalb als sinnvoll. Wichtig ist, dass du diese Seiten vor einer Ausbildungsentscheidung kennst und nicht erst danach.
Was unterscheidet Pflegehelfer und Pflegeassistenz?
Pflegehelfer- und Pflegeassistenzausbildungen sind staatlich anerkannte Ausbildungen, die bis Ende 2026 je nach Bundesland ein bis zwei Jahre dauern und ab 2027 durch eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung abgelöst werden.
Bisher unterscheiden sich Bezeichnungen, Dauer und Inhalte von Land zu Land: Mancherorts heißt der Abschluss Pflegehelfer:in, anderswo Pflegefachassistenz oder Gesundheits- und Pflegeassistenz. Das ändert sich mit dem Pflegefachassistenzgesetz, das im Oktober 2025 beschlossen wurde. Laut Bundesministerium für Gesundheit startet die neue Ausbildung am 1. Januar 2027, dauert 18 Monate in Vollzeit und wird vergütet; Teilzeit und eine Verkürzung bei Berufserfahrung sind möglich. In der Regel brauchst du einen Hauptschulabschluss, Ausnahmen sind möglich. Wie der Übergang in deinem Land geregelt ist, klärst du am besten direkt bei einer Pflegeschule.
Wie läuft die generalistische Pflegeausbildung ab?
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) dauert in Vollzeit drei Jahre und bereitet auf die Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen vor. Das Gesetz formuliert die Dauer so:
„Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre.“
Definition
- Generalistische Pflegeausbildung (PflBG)
Seit 2020 bundeseinheitliche Ausbildung, die die früheren Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammenführt. Sie umfasst theoretischen Unterricht an einer Pflegeschule und praktische Einsätze in Krankenhaus, stationärer Langzeitpflege und ambulanter Pflege. Der Abschluss ist eine staatliche Prüfung.
Die Ausbildung ist gefragt: Laut Statistischem Bundesamt (Destatis, März 2026) schlossen 2025 rund 64.300 Menschen einen neuen Ausbildungsvertrag zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ab, 8 % mehr als 2024. Ende 2025 waren rund 158.000 Personen in dieser Ausbildung.
Wichtig für Quereinsteigende:
- Die Ausbildung ist vergütet; Schulgeld fällt nicht an.
- Sie ist auch in Teilzeit möglich, dann höchstens fünf Jahre.
- Der generalistische Abschluss wird in der EU automatisch anerkannt, was Mobilität ermöglicht.
- Bestimmte Tätigkeiten, etwa die Steuerung des Pflegeprozesses, sind Pflegefachpersonen vorbehalten (§ 4 PflBG).
Im letzten Ausbildungsdrittel ist teils eine Spezialisierung auf Altenpflege oder Kinderkrankenpflege möglich. Nach dem Abschluss stehen Fachweiterbildungen, etwa in Intensivpflege oder Praxisanleitung, und ein Pflegestudium offen.
Kann eine Umschulung in die Pflege gefördert werden?
Eine Umschulung zur Pflegefachkraft oder in eine Pflegehelfer- bzw. Assistenzausbildung kann mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden, wenn Pflegeschule und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind. Seit dem 1. Januar 2025 stellt die Agentur den Gutschein auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters aus.
Grundsätzlich fördert die Agentur Umschulungen in Vollzeit nur, wenn sie um mindestens ein Drittel kürzer sind als die reguläre Ausbildung (§ 180 Abs. 4 SGB III). Weil sich Pflegeausbildungen aus bundes- oder landesrechtlichen Gründen oft nicht entsprechend verkürzen lassen, gilt die volle Dauer in solchen Fällen ausdrücklich als angemessen. Wie die Finanzierung über die gesamte Dauer konkret gesichert wird, solltest du dir in der Beratung genau erklären lassen.
- Ausprobieren. Ein Praktikum oder einige Wochen als Pflegehilfskraft zeigen, ob dir Körperpflege, Schichtdienst und emotionale Belastung liegen.
- Stufe wählen. Entscheide, ob du direkt die Fachkraftausbildung anstrebst oder über die Assistenz einsteigst.
- Pflegeschule und Träger finden. Für die generalistische Ausbildung brauchst du einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung, etwa einer Klinik oder Einrichtung.
- Förderung klären. Sprich vor Beginn mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
- Bewerben. Viele Einrichtungen suchen gezielt Umschülerinnen und Umschüler und unterstützen den Weg.
Welche Alternative gibt es, wenn du nicht pflegen möchtest?
Wenn dich die Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen reizt, die körperliche Pflege aber nicht, ist die Betreuungskraft nach § 43b SGB XI ein deutlich kürzerer Einstieg.
Betreuungskräfte begleiten Bewohnerinnen und Bewohner im Alltag, regen zu Gesprächen, Bewegung und Beschäftigung an und arbeiten eng mit dem Pflegeteam zusammen. Grund- und Behandlungspflege übernehmen sie nicht. Die Qualifizierung ist bundesweit in den Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands geregelt: 40 Stunden Orientierungspraktikum, mindestens 160 Unterrichtsstunden und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum. Ein Beispiel ist die Weiterbildung bei Care-er, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung; dort dauert sie 14 Wochen in Vollzeit. Auch hier bleibt der Weg in die Pflege offen: Manche entdecken in der Betreuung, dass sie später doch eine Pflegeausbildung beginnen möchten.
Wo du passende Angebote findest
Ausbildungsplätze in der Pflege vergeben Pflegeschulen gemeinsam mit Kliniken, Heimen und ambulanten Diensten. Kürzere Qualifizierungen wie die zur Betreuungskraft findest du in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit, angeboten etwa von regionalen Trägern, Volkshochschulen oder Online-Trägern wie Care-er.
Offene Stellen findest du in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, bei regionalen Arbeitgebern und Trägern oder auf spezialisierten Plattformen, zum Beispiel bei Specialist Match, einer Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, im Bereich Pflege & Betreuung. Wie der Einstieg ohne Vorerfahrung gelingen kann, zeigt zum Beispiel Specialist Match im Bereich Einstieg.
Fazit
Der Quereinstieg in die Pflege ist auf jeder Stufe möglich, aber nicht gleichwertig. Die Pflegehilfe bringt schnell Arbeit und Erfahrung, die Assistenzausbildung einen anerkannten Abschluss in überschaubarer Zeit (ab 2027 bundesweit in 18 Monaten), die generalistische Ausbildung die größte Verantwortung und die besten Perspektiven. Wer unsicher ist, testet den Beruf zuerst in der Praxis. Wer merkt, dass ihm die Begleitung näher liegt als die Pflege, findet in der Betreuungskraft eine echte Alternative.
Häufige Fragen
Kann ich ohne Ausbildung in der Pflege arbeiten?
Ja, als Pflegehilfskraft in Pflegeheimen, ambulanten Diensten oder Kliniken. Du arbeitest dann unter Anleitung von Pflegefachkräften, und viele Arbeitgeber erwarten einen kurzen Pflegebasiskurs oder bieten ihn selbst an.
Wie lange dauert eine Umschulung zur Pflegefachkraft?
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Eine Verkürzung ist nur über die Anrechnung anderer Ausbildungen möglich, etwa einer Pflegehelfer- oder Assistenzausbildung, die in der Regel ein Drittel der Dauer ersetzen kann.
Was ändert sich 2027 bei der Pflegeassistenz?
Ab dem 1. Januar 2027 gilt bundesweit das Pflegefachassistenzgesetz. Die neue Pflegefachassistenzausbildung dauert 18 Monate in Vollzeit, wird vergütet und löst die bisherigen landesrechtlichen Helfer- und Assistenzausbildungen ab.
Was verdient man in der Pflege mindestens?
In der Altenpflege gilt ein Pflegemindestlohn. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales 16,52 Euro pro Stunde für Pflegehilfskräfte, 17,80 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 21,03 Euro für Pflegefachkräfte.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegekraft und Betreuungskraft?
Pflegekräfte übernehmen Grund- und Behandlungspflege, also zum Beispiel Körperpflege oder Medikamentengabe. Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI begleiten und aktivieren Pflegebedürftige im Alltag und pflegen nicht.
Quellen
- Pflegeberufegesetz (PflBG), § 6 Dauer und Struktur der Ausbildung
- Pflegeberufegesetz (PflBG), § 12 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
- Bundestag beschließt Gesetz für neuen Pflege-Beruf (Pflegefachassistenz)
- Ausbildung in der Pflege: 8 % mehr neue Auszubildende im Jahr 2025 (Pressemitteilung Nr. 090)
- Mindestlöhne in der Altenpflege sollen erneut steigen
- SGB III, § 180 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
- SGB XI, § 43b Inhalt der Leistung
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