Weiterbildung · Gesundheitswesen

Abrechnung in der Arzt- und Zahnarztpraxis lernen: EBM, GOÄ, BEMA und GOZ

In Arzt- und Zahnarztpraxen gelten vier Gebührenordnungen, je nachdem, ob gesetzlich oder privat versicherte Patientinnen und Patienten behandelt werden. Abrechnungswissen ist gefragt und für Quereinsteigende ein guter Einstieg in die Praxis. Dieser Ratgeber ordnet die Systeme ein und zeigt, wo und wie du Abrechnung lernen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für gesetzlich Versicherte rechnen Arztpraxen nach dem EBM und Zahnarztpraxen nach dem BEMA ab, jeweils über die Kassenärztliche beziehungsweise Kassenzahnärztliche Vereinigung.
  • Für privat Versicherte und Selbstzahlende gelten die GOÄ (ärztlich) und die GOZ (zahnärztlich); die Rechnung geht direkt an die Patientin oder den Patienten.
  • Abrechnung lernst du in Kursen von Ärzte- und Zahnärztekammern, KVen und KZVen, Bildungsträgern und Volkshochschulen.
  • Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise vertragsärztlicher Leistungen im EBM berechnen, liegt laut KBV 2026 bei 12,7404 Cent; der GOZ-Punktwert beträgt 5,62421 Cent, der GOÄ-Punktwert 5,82873 Cent.
  • Ist ein Kurs AZAV-zugelassen, kann er mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder für Beschäftigte über § 82 SGB III gefördert werden. Ein Anspruch besteht nicht.

Abrechnung in der Arztpraxis und Zahnarztpraxis folgt vier Gebührenordnungen: dem EBM für gesetzlich Versicherte beim Arzt, der GOÄ für privatärztliche Leistungen, dem BEMA für gesetzlich Versicherte beim Zahnarzt und der GOZ für privatzahnärztliche Leistungen. Welche du lernen musst, hängt davon ab, ob du in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis arbeiten willst.

Kurse bieten Kammern, Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sowie Bildungsträger an. Für Quereinsteigende ist solides Abrechnungswissen einer der verlässlichsten Türöffner in die Praxis.

Welche Gebührenordnungen gibt es in Arzt- und Zahnarztpraxen?

In deutschen Arzt- und Zahnarztpraxen gibt es vier zentrale Gebührenordnungen, die sich danach unterscheiden, ob ärztlich oder zahnärztlich behandelt wird und ob die Patientin gesetzlich oder privat versichert ist.

Definition

Gebührenordnung

Verzeichnis, das festlegt, welche ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen abgerechnet werden können und wie sie bewertet werden. Für gesetzlich Versicherte beruhen EBM und BEMA auf Vereinbarungen der Selbstverwaltung nach dem SGB V. GOÄ und GOZ sind dagegen Rechtsverordnungen des Bundes und gelten für privat abgerechnete Leistungen.

Vergleich: EBM, GOÄ, BEMA und GOZ im Überblick
GebührenordnungBereichPatientengruppeAbrechnung überTypische Nutzer
EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)Ärztlich, vertragsärztlichGesetzlich VersicherteKassenärztliche Vereinigung (KV)MFA, Praxismanagement in Arztpraxen und MVZ
GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)Ärztlich, privatärztlichPrivat Versicherte, SelbstzahlendeRechnung direkt an Patienten, oft über AbrechnungsstellenMFA, private Abrechnungsstellen
BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen)Zahnärztlich, vertragszahnärztlichGesetzlich VersicherteKassenzahnärztliche Vereinigung (KZV)ZFA, ZMV in Zahnarztpraxen
GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)Zahnärztlich, privatzahnärztlichPrivat Versicherte, Selbstzahlende, PrivatleistungenRechnung direkt an Patienten, oft über AbrechnungsstellenZFA, ZMV, private Abrechnungsstellen

EBM: Abrechnung für gesetzlich Versicherte beim Arzt

Der EBM ist die Grundlage, nach der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ihre Leistungen für gesetzlich Versicherte abrechnen. Er wird vom Bewertungsausschuss aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband beschlossen (§ 87 SGB V). Die Praxis übermittelt ihre Abrechnung in der Regel quartalsweise an die Kassenärztliche Vereinigung, die dann das Honorar auszahlt. Typisch sind Pauschalen, Ziffern für Einzelleistungen und regionale Besonderheiten aus den Honorarverträgen.

Die Leistungen im EBM sind in Punkten bewertet, die über den Orientierungswert in Euro umgerechnet werden. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV, September 2025) steigt der Orientierungswert 2026 um 2,8 Prozent auf 12,7404 Cent. Wer abrechnet, sollte solche jährlichen Änderungen kennen.

GOÄ: Privatärztliche Abrechnung

Die GOÄ gilt für Leistungen an privat Versicherten und für Selbstzahlerleistungen. Die Praxis stellt eine Rechnung direkt an die Patientin oder den Patienten, die sie dann bei ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einreicht. Wichtig sind hier Steigerungsfaktoren und Begründungen: In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3-Fachen des Gebührensatzes liegen, darüber braucht es eine Begründung (§ 5 GOÄ). Eine Reform der GOÄ wird seit Längerem vorbereitet: Laut Bundesärztekammer (Juli 2026) liegt dem Bundesgesundheitsministerium ein aktualisierter Entwurf vor, ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 gilt als erreichbar. Bis dahin gilt die bisherige GOÄ; prüfe in Kursen, ob der aktuelle Stand vermittelt wird.

BEMA: Abrechnung für gesetzlich Versicherte beim Zahnarzt

Der BEMA ist das Gegenstück zum EBM in der Zahnarztpraxis. Abgerechnet wird über die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Besonders anspruchsvoll ist der Bereich Zahnersatz, wo Heil- und Kostenpläne und Festzuschüsse der Krankenkassen hinzukommen.

GOZ: Privatzahnärztliche Abrechnung

Die GOZ gilt für privat Versicherte und für Leistungen, die gesetzlich Versicherte privat vereinbaren, etwa bestimmte Füllungen oder Prophylaxeleistungen. Wie bei der GOÄ geht die Rechnung direkt an die Patientin oder den Patienten. Für Leistungen, die die GOZ nicht abbildet, kann teilweise auf die GOÄ zurückgegriffen werden. Die Berechnung selbst ist in der Verordnung klar geregelt:

„Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird. Der Punktwert beträgt 5,62421 Cent.“

Quelle: Gebührenordnung für Zahnärzte, § 5 Abs. 1

Warum ist Abrechnungswissen für Quereinsteiger ein Türöffner?

Abrechnungswissen ist für Quereinsteigende ein Türöffner, weil Praxen die Abrechnung kaum entbehren können und sie sich anders als medizinische Tätigkeiten auch ohne Gesundheitsausbildung gezielt erlernen lässt.

Fehler in der Abrechnung kosten Praxen Geld, und viele Teams sind froh über jemanden, der sich sicher in Ziffern, Regelwerken und Praxissoftware bewegt. Wer aus Büro, Buchhaltung oder Verwaltung kommt, bringt dafür oft schon gute Voraussetzungen mit: Genauigkeit, Erfahrung mit Software und ein Gefühl für Fristen.

Gleichzeitig solltest du realistisch bleiben. Ohne medizinische Grundkenntnisse ist Abrechnung schwer zu verstehen, denn jede Ziffer beschreibt eine Behandlung. Viele Quereinsteigende starten deshalb an der Anmeldung oder in der Verwaltung und bauen das Abrechnungswissen parallel auf. Wie ein solcher Einstieg aussehen kann, beschreibt unser Ratgeber zum Empfang in der Arztpraxis.

Langfristig ist Abrechnung auch ein Baustein für Aufstiegswege. In der Zahnarztpraxis ist sie zentraler Teil der Aufstiegsfortbildung zur ZMV, in der Arztpraxis spielt sie in Fortbildungen zum Praxismanagement eine große Rolle. Mehr dazu findest du im Ratgeber Praxismanagement.

Wo kannst du Abrechnung lernen?

Abrechnung lernst du bei Ärzte- und Zahnärztekammern, bei Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, bei Bildungsträgern und teils an Volkshochschulen, in Präsenz oder online.

Die Angebote unterscheiden sich vor allem in Zielgruppe und Tiefe:

  • Kammern: Ärzte- und Zahnärztekammern bieten Fortbildungen für Praxispersonal an, häufig für Menschen mit MFA- oder ZFA-Abschluss. Sie sind oft eng am Praxisalltag.
  • KVen und KZVen: Die Vereinigungen schulen Praxisteams zu Abrechnungsregeln und Änderungen, meist als kürzere Seminare. Sie richten sich vor allem an Praxen in ihrem Bezirk.
  • Bildungsträger: Private und gemeinnützige Träger bieten Abrechnungskurse von wenigen Tagen bis zu mehrwöchigen Lehrgängen an, teils speziell für Quereinsteigende und AZAV-zugelassen.
  • Volkshochschulen und Online-Anbieter: Hier findest du Einführungskurse, die einen ersten Überblick geben.
Übersicht: Kursformen für Abrechnung in der Praxis
KursformZielgruppeTypischer UmfangFörderung möglich
KammerfortbildungPraxispersonal mit AbschlussEinzelseminare bis LehrgängeTeils Aufstiegs-BAföG bei Aufstiegsfortbildung
Seminar von KV oder KZVPraxisteams im BezirkMeist ein bis wenige TageIn der Regel nicht über Bildungsgutschein
Lehrgang eines BildungsträgersQuereinsteigende, Arbeitsuchende, BeschäftigteEinige Tage bis mehrere WochenBildungsgutschein oder § 82 SGB III bei AZAV-Zulassung
Einführungskurs (VHS, online)Interessierte ohne VorkenntnisseWenige Abende oder SelbstlernkursMeist selbst finanziert

Achte bei der Auswahl darauf, dass Kurse mit echter Praxissoftware oder realistischen Fallbeispielen arbeiten und aktuelle Regelwerke verwenden. Gebührenordnungen und Abrechnungsregeln ändern sich regelmäßig.

Welche Förderung gibt es für Abrechnungskurse?

Abrechnungskurse können mit Bildungsgutschein, über die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III oder im Rahmen einer Aufstiegsfortbildung über Aufstiegs-BAföG gefördert werden, je nach deiner Situation und der Art des Kurses.

Bist du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kann die Agentur für Arbeit nach § 81 SGB III einen Bildungsgutschein ausstellen. Beziehst du Grundsicherung für Arbeitsuchende (seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld), bleibt das Jobcenter dein Ansprechpartner, den Gutschein stellt seit dem 1. Januar 2025 aber ebenfalls die Agentur für Arbeit aus. Kurs und Träger müssen dafür AZAV-zugelassen sein, und die Förderung ist eine Ermessensleistung. Arbeitest du bereits in einer Praxis, kommt die Förderung nach § 82 SGB III infrage, an der sich der Arbeitgeber beteiligt. Für Aufstiegsfortbildungen wie die ZMV oder den Fachwirt ist meist das Aufstiegs-BAföG der passende Weg.

So gehst du vor: Abrechnung Schritt für Schritt lernen

Am schnellsten kommst du voran, wenn du Praxistyp, Vorwissen und Förderung klärst, bevor du einen Kurs auswählst.

  1. Praxistyp wählen. Arztpraxis (EBM und GOÄ) oder Zahnarztpraxis (BEMA und GOZ)?
  2. Vorwissen ehrlich einschätzen. Ohne medizinische Grundbegriffe lohnt sich ein Kurs, der diese mitvermittelt, oder ein Einstieg am Empfang.
  3. Kurs vergleichen. Achte auf Umfang, aktuelle Regelwerke, Praxisbezug und darauf, ob ein Zertifikat ausgestellt wird.
  4. Förderung klären. Sprich mit Agentur für Arbeit, Jobcenter oder deinem Arbeitgeber, bevor du dich anmeldest; den Bildungsgutschein stellt die Agentur aus.
  5. Wissen anwenden. Abrechnung lernst du am besten im Praxisalltag. Ein Praktikum oder eine Teilzeitstelle hilft, das Gelernte zu festigen.

Wo du passende Angebote findest

Zugelassene Abrechnungskurse findest du in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit, Fortbildungen für Praxispersonal bei den Landesärztekammern und Landeszahnärztekammern sowie Seminare bei KVen und KZVen. Stellen in Arzt- und Zahnarztpraxen listet die Jobbörse der Bundesagentur.

Für die Zahnarztpraxis gibt es auch spezialisierte Jobplattformen, zum Beispiel Specialist Match im Bereich ZFA, eine Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus. Wer BEMA und GOZ nicht als Einzelkurs, sondern als Teil eines vollständigen Berufsabschlusses lernen möchte, kann eine ZFA-Umschulung prüfen, zum Beispiel bei Care-er, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung. Einzelne Abrechnungskurse bietet Care-er nicht an. Wie der Weg zum Bildungsgutschein abläuft, erklärt zum Beispiel Care-er auf einer eigenen Seite zum Bildungsgutschein; verbindlich entscheidet die Agentur für Arbeit.

Fazit

EBM, GOÄ, BEMA und GOZ klingen nach einem Dschungel, lassen sich aber klar ordnen: ärztlich oder zahnärztlich, gesetzlich oder privat. Für Quereinsteigende ist Abrechnung ein realistischer Weg in die Praxis, vor allem mit Vorerfahrung aus Büro oder Verwaltung. Konzentriere dich auf einen Praxistyp, wähle einen Kurs mit aktuellem Stand und Praxisbezug und kläre die Förderung vor dem Start.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen EBM und GOÄ?

Der EBM gilt für Leistungen an gesetzlich Versicherten und wird über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Die GOÄ gilt für privatärztliche Leistungen; die Praxis stellt die Rechnung direkt an die Patientin oder den Patienten.

Kann ich Abrechnung ohne medizinische Ausbildung lernen?

Ja, viele Grundkurse richten sich auch an Quereinsteigende. Medizinische Grundbegriffe und Praxisabläufe musst du dir dabei mit aneignen, und ohne Praxiserfahrung dauert es meist länger, bis du sicher abrechnest.

Wird ein Abrechnungskurs mit Bildungsgutschein gefördert?

Das ist möglich, wenn Träger und Kurs AZAV-zugelassen sind und die Agentur für Arbeit die Weiterbildung für notwendig hält; seit 2025 entscheidet sie auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Zugelassene Kurse findest du in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit.

Wie hoch sind die Punktwerte in GOÄ und GOZ?

Laut den Gebührenordnungen beträgt der Punktwert in der GOÄ 5,82873 Cent und in der GOZ 5,62421 Cent. Die Gebühr ergibt sich aus Punktzahl mal Punktwert und wird dann mit einem Steigerungsfaktor, in der Regel zwischen dem Einfachen und dem 2,3-Fachen, multipliziert.

Muss ich alle vier Gebührenordnungen lernen?

Nein. In der Arztpraxis brauchst du EBM und GOÄ, in der Zahnarztpraxis BEMA und GOZ. Wer sich auf einen Praxistyp konzentriert, lernt gezielter.

Quellen

  1. SGB V, § 87 Bundesmantelvertrag, einheitlicher BewertungsmaßstabBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  2. Anstieg der Honorare in der ambulanten Versorgung für 2026 auf ein Plus von 2,8 Prozent geeinigtKassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), abgerufen am 5. Oktober 2026
  3. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), § 5 Bemessung der GebührenBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  4. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), § 5 Bemessung der GebührenBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  5. Bildungsgutschein: Weiterbildung finanzierenBundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  6. SGB III, § 82 Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  7. GOÄ-Entwurf: Erfolgreiche Aktualisierung als Basis für ein zügiges VerordnungsverfahrenBundesärztekammer, abgerufen am 5. Oktober 2026

Über die Redaktion dieses Artikels

Geschrieben von

Lena Hartmann

Redakteurin · Gesundheitsberufe, Arzt- und Zahnarztpraxen, Quereinstieg

Lena Hartmann schreibt bei Karriere in Pflege & Gesundheit über Berufe im Gesundheitswesen und über Wege in die Arbeit in Arzt- und Zahnarztpraxen.

Fachlich geprüft von Redaktion. Wie wir prüfen, steht in unserenRedaktionsrichtlinien.

Hinweis: Der Betreiber dieses Portals ist mit Care-er und Specialist Match verbunden. Mehr erfahren