Weiterbildung · Gesundheitswesen

Betreuungskraft werden: Qualifizierung nach § 53b SGB XI, Dauer, Aufgaben und Förderung

Als Betreuungskraft begleitest du pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen und Tagespflege im Alltag. Du brauchst keinen Pflegeabschluss, aber eine Qualifizierung nach der Richtlinie des GKV-Spitzenverbands: mindestens 160 Unterrichtsstunden plus Praktika. Mit Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit den Kurs bezahlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betreuungskräfte begleiten Pflegebedürftige in Pflegeheimen und teilstationären Einrichtungen. Grundlage sind § 43b und § 53b SGB XI.
  • Ein pflegerischer oder therapeutischer Berufsabschluss ist nicht nötig. Vorgeschrieben sind ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden und eine Qualifizierung von mindestens 160 Unterrichtsstunden mit zweiwöchigem Betreuungspraktikum.
  • Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte: Sie dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflege oder Hauswirtschaft eingebunden werden.
  • Im Job ist jedes Jahr Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden Pflicht.
  • Ist der Kurs AZAV-zugelassen, kann die Agentur für Arbeit ihn mit einem Bildungsgutschein bezahlen.

Betreuungskraft wirst du über eine Qualifizierung nach der Richtlinie des GKV-Spitzenverbands, ohne Ausbildung in der Pflege. Vorgeschrieben sind ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden, ein Basiskurs mit 100 Unterrichtsstunden, ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum und ein Aufbaukurs mit 60 Unterrichtsstunden. Danach arbeitest du in Pflegeheimen oder in der Tagespflege und begleitest pflegebedürftige Menschen im Alltag. Bist du arbeitslos, kann die Agentur für Arbeit den Kurs mit einem Bildungsgutschein bezahlen.

Definition

Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI

Eine zusätzlich eingesetzte Fachkraft für Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen. Ihre Aufgaben und ihre Qualifikation regeln die Richtlinien des GKV-Spitzenverbands nach § 53b SGB XI. Im Alltag heißt der Beruf oft auch Alltagsbegleiterin, Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistenz.

Was sagt das Gesetz über Betreuungskräfte?

Pflegebedürftige in Pflegeheimen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung. Das steht in § 43b SGB XI:

„Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben nach Maßgabe von § 84 Absatz 8 und § 85 Absatz 8 Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.“

Quelle: § 43b SGB XI, gesetze-im-internet.de

Wie die Betreuungskräfte qualifiziert sein müssen, legt nach § 53b SGB XI der Spitzenverband Bund der Pflegekassen fest. Das ist der GKV-Spitzenverband. Seine Betreuungskräfte-Richtlinien gelten in der Fassung vom 21. Oktober 2022.

Wie viele Stellen eine Einrichtung schafft, hängt an der Finanzierung: Nach § 85 Abs. 8 SGB XI wird in der Regel für jeden Pflegebedürftigen 5 Prozent einer zusätzlichen Vollzeitkraft finanziert. Rechnerisch ergibt das eine Vollzeitstelle für 20 Bewohnerinnen und Bewohner.

Was machst du als Betreuungskraft?

Du begleitest Menschen, die in einem Pflegeheim oder einer Tagespflege leben oder dort tagsüber betreut werden. Die Richtlinie nennt Beispiele: malen und basteln, kochen und backen, Musik hören und singen, Brett- und Kartenspiele, Spaziergänge und Ausflüge, Lesen und Vorlesen, Fotoalben anschauen. Du bist für Gespräche da, nimmst Ängste und gibst Orientierung, besonders Menschen mit Demenz.

Genauso klar regelt die Richtlinie, was nicht zu deinen Aufgaben gehört: „Zusätzliche Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte.“ Sie dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Behandlungspflege bleibt Pflegefachkräften vorbehalten.

Bedarf gibt es: Im Dezember 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung (Statistisches Bundesamt).

Wie läuft die Qualifizierung ab?

Die Richtlinie schreibt drei Module plus ein vorgeschaltetes Praktikum vor. Ein Berufsabschluss ist nicht nötig; die Richtlinie sagt ausdrücklich, dass „kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich“ ist.

  1. Orientierungspraktikum: 40 Stunden in einer Pflegeeinrichtung, vor dem Kurs. Hast du schon mindestens 40 Stunden in Betreuung oder Pflege gearbeitet, gilt es als erfüllt.
  2. Basiskurs: 100 Unterrichtsstunden, unter anderem zu Kommunikation, Demenz und Erster Hilfe.
  3. Betreuungspraktikum: zwei Wochen in einer Pflegeeinrichtung.
  4. Aufbaukurs: 60 Unterrichtsstunden zur Vertiefung.
  5. Fortbildung im Job: jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden.

Der Mindestumfang liegt also bei 160 Unterrichtsstunden plus Praktika. Kurse dürfen darüber hinausgehen; vergleiche deshalb Umfang und Inhalte, bevor du dich anmeldest.

Betreuungskraft, Pflegehilfskraft oder Pflegefachassistenz: Was ist der Unterschied?

Die drei Rollen werden oft verwechselt. Entscheidend ist, ob du pflegen darfst und wie lange die Qualifizierung dauert.

Vergleich: Betreuungskraft, Pflegehilfskraft und Pflegefachassistenz
RolleQualifizierungDauerKörperbezogene PflegeRechtsgrundlage
BetreuungskraftKurs nach Betreuungskräfte-Richtlinie, kein Berufsabschluss nötigMindestens 160 Unterrichtsstunden plus PraktikaNein, weder regelmäßig noch planmäßig§§ 43b, 53b SGB XI
PflegehilfskraftEinarbeitung oder landesrechtlich geregelte HelferausbildungJe nach Bundesland unterschiedlichJa, unter Anleitung von FachkräftenLandesrecht
PflegefachassistenzBundeseinheitliche Ausbildung ab 1. Januar 2027Gewöhnlich 18 Monate in VollzeitJaPflegefachassistenzgesetz

Wer bezahlt den Kurs?

Bist du arbeitslos oder droht dir Arbeitslosigkeit, kann die Agentur für Arbeit den Kurs mit einem Bildungsgutschein bezahlen. Voraussetzung: Träger und Maßnahme sind nach AZAV zugelassen, und die Agentur hat dich vorher beraten. Das gilt seit 2025 auch, wenn du Grundsicherungsgeld bekommst; dann sprichst du zuerst mit deinem Jobcenter, den Gutschein stellt die Agentur für Arbeit aus.

Zugelassene Kurse bieten unterschiedliche Träger an, von Bildungszentren der Wohlfahrtsverbände bis zu Online-Anbietern. Zum Beispiel bietet Care-er, ein AZAV-zugelassener Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung, einen Kurs zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI an: 14 Wochen, 600 Unterrichtseinheiten plus 80 Stunden Praktikum, mit IHK-Zertifikat. Ob du gefördert wirst, kannst du vorab mit einem Förder-Check einschätzen; verbindlich entscheidet die Agentur für Arbeit.

Was verdienst du als Betreuungskraft?

Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit nennt für den Beruf „Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in“ einen Median von 3.203 Euro brutto im Monat. Hinweis: Median der Berufsgattung „Berufe in der Haus- und Familienpflege“ auf Helferniveau, Vollzeit, Datenstand Entgeltatlas 2025. Der Wert gilt für die ganze Berufsgattung, und für mehrere Bundesländer weist der Atlas keine Daten aus. Nimm ihn deshalb nur als grobe Orientierung.

Wo findest du eine Stelle?

Erste Anlaufstellen sind die Jobbörse der Agentur für Arbeit, dein Jobcenter und die Pflegeeinrichtungen in deiner Nähe, oft schon über dein Praktikum. Daneben gibt es spezialisierte Plattformen, zum Beispiel Specialist Match, eine Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, mit Stellen in Pflege und Betreuung.

Mehr zum Beruf findest du im Berufsbild Betreuungskraft.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Weiterbildung zur Betreuungskraft?

Die Richtlinie schreibt einen Mindestumfang vor: 40 Stunden Orientierungspraktikum, 100 Unterrichtsstunden Basiskurs, zwei Wochen Betreuungspraktikum und 60 Unterrichtsstunden Aufbaukurs. Wie viele Wochen das sind, hängt vom Kurs ab; manche Kurse gehen über das Minimum hinaus.

Brauche ich eine Ausbildung, um Betreuungskraft zu werden?

Nein. Die Betreuungskräfte-Richtlinie sagt ausdrücklich, dass kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich ist. Wichtig sind persönliche Eignung, etwa Empathie, Geduld, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit, und die vorgeschriebene Qualifizierung.

Darf ich als Betreuungskraft waschen oder Essen anreichen?

Nicht regelmäßig und nicht planmäßig. Körperbezogene Pflege und Hauswirtschaft gehören nicht zu deinen Aufgaben, Behandlungspflege bleibt Pflegefachkräften vorbehalten. Unaufschiebbare Hilfen während deiner Betreuung sind erlaubt, wenn keine Pflegekraft rechtzeitig da ist.

Wer bezahlt den Kurs zur Betreuungskraft?

Bist du arbeitslos oder droht dir Arbeitslosigkeit, kann die Agentur für Arbeit den Kurs mit einem Bildungsgutschein bezahlen, wenn Träger und Maßnahme zugelassen sind. Das gilt auch, wenn du Grundsicherungsgeld bekommst. Sonst zahlst du selbst oder dein Arbeitgeber übernimmt die Kosten.

Wie geht es nach der Betreuungskraft weiter?

Wer in die Pflege wechseln will, kann eine Pflegeausbildung anschließen. Ab dem 1. Januar 2027 startet die bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz; sie dauert gewöhnlich 18 Monate in Vollzeit, mit Möglichkeiten zur Verkürzung bei einschlägiger Berufserfahrung.

Quellen

  1. § 43b SGB XI: Inhalt der LeistungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. Oktober 2026
  2. § 53b SGB XI: Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher BetreuungskräfteBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. Oktober 2026
  3. Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI, Fassung vom 21. Oktober 2022GKV-Spitzenverband, abgerufen am 5. Oktober 2026
  4. § 85 SGB XI: PflegesatzverfahrenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. Oktober 2026
  5. Pressemitteilung Nr. 478: 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023Statistisches Bundesamt, abgerufen am 5. Oktober 2026
  6. Entgeltatlas: Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/inStatistik der Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  7. Bundesrat stimmt bundeseinheitlicher Pflegefachassistenzausbildung zuBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 5. Oktober 2026

Über die Redaktion dieses Artikels

Geschrieben von

Lena Hartmann

Redakteurin · Gesundheitsberufe, Arzt- und Zahnarztpraxen, Quereinstieg

Lena Hartmann schreibt bei Karriere in Pflege & Gesundheit über Berufe im Gesundheitswesen und über Wege in die Arbeit in Arzt- und Zahnarztpraxen.

Fachlich geprüft von Jonas Berger. Wie wir prüfen, steht in unserenRedaktionsrichtlinien.

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