Das Wichtigste in Kürze
- Das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) vom 28. Oktober 2025 gilt für Ausbildungen ab dem 1. Januar 2027.
- Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate; Teilzeit und Verkürzung sind möglich, vor allem bei einschlägiger Berufserfahrung.
- Zugang hast du in der Regel mit Hauptschulabschluss, bei positiver Prognose der Pflegeschule auch ohne Schulabschluss.
- Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung; die Kosten tragen Ausgleichsfonds (§ 24 PflFAssG).
- Die neue Ausbildung ersetzt 27 landesrechtliche Helfer- und Assistenzausbildungen; begonnene Landesausbildungen laufen nach § 52 PflFAssG aus.
Die Pflegefachassistenz ist ein neuer, bundesweit einheitlicher Pflegeberuf, dessen Ausbildung am 1. Januar 2027 startet. Sie dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate, ist vergütet, steht in der Regel mit Hauptschulabschluss offen und ersetzt die bisher 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Helfer- und Assistenzausbildungen. Wer heute eine Landesausbildung beginnt, kann sie nach Übergangsregeln noch abschließen.
Was ist die Pflegefachassistenz?
Die Pflegefachassistenz ist ein eigenständiger Pflegeberuf unterhalb der Pflegefachkraft, der erstmals bundeseinheitlich im Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) geregelt ist.
Definition
- Pflegefachassistenz
Ein bundesrechtlich geregelter Pflegeberuf mit 18-monatiger Ausbildung und staatlicher Prüfung. Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen pflegen Menschen aller Altersgruppen in Langzeitpflege, ambulanter Pflege und Krankenhaus. Sie führen Pflegemaßnahmen in nicht komplexen Situationen selbstständig durch und wirken in komplexen Pflegesituationen mit.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 9. Oktober 2025 beschlossen. Ausgefertigt wurde es am 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259). Die Regeln zu Ausbildung und Beruf treten laut Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Einzelheiten zu Unterricht, Praxis und Prüfung stehen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (PflFAssAPrV) vom 2. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 166), die ebenfalls im Wesentlichen am 1. Januar 2027 gilt. Das Berufsbildungsgesetz gilt für diese Ausbildung nach § 49 PflFAssG grundsätzlich nicht; den theoretischen Teil übernehmen Pflegeschulen.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fasst den Kern so zusammen:
Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Pflegefachassistenz?
Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate; Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, vor allem bei einschlägiger Berufserfahrung.
Die Ausbildung ist generalistisch angelegt. Laut BMBFSFJ umfasst sie Pflichteinsätze in den drei zentralen Versorgungsbereichen: stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Du lernst also Pflegeheim, ambulanten Dienst und Krankenhaus kennen. Wer bereits als Pflegehilfskraft gearbeitet hat, kann die Ausbildung unter Umständen verkürzen. Wie stark, klärst du vor Vertragsabschluss mit der Pflegeschule.
Was lernst du in der Ausbildung?
Das Ausbildungsziel steht in § 4 PflFAssG: Du sollst Pflegemaßnahmen in nicht komplexen Pflegesituationen selbstständig durchführen und in komplexen Situationen mitwirken können, und zwar unter Beachtung der Pflegeprozessverantwortung der Pflegefachpersonen. Das gilt in akuten und dauerhaften, stationären und ambulanten Pflegesituationen und für Menschen aller Altersstufen. Neben fachlichen Inhalten nennt das Gesetz auch methodische, soziale, kommunikative und digitale Kompetenzen. Die Verantwortung für den Pflegeprozess als Ganzes bleibt also bei den Pflegefachpersonen; du arbeitest im Team mit ihnen zusammen.
Wer kann die Ausbildung machen?
Zugang zur Pflegefachassistenz hast du in der Regel mit Hauptschulabschluss, ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule.
Damit ist die Hürde niedriger als bei der Pflegefachausbildung, die nach § 11 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) in der Regel einen mittleren Schulabschluss voraussetzt. Eine Altersgrenze nennen die Ministerien nicht. Für Menschen mit ausländischem Pflegeabschluss sieht das Gesetz laut BMBFSFJ eine vereinfachte Anerkennung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang vor.
Wer bezahlt die Pflegefachassistenz?
Die Kosten der Pflegefachassistenzausbildung werden nach § 24 PflFAssG über Ausgleichsfonds finanziert, und alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Das ist neu, denn bisher war die Vergütung in den Landesausbildungen unterschiedlich geregelt. Die Finanzierung folgt dem Modell der Pflegefachausbildung nach dem PflBG. Wie hoch die Vergütung konkret ist, hängt vom Ausbildungsträger und gegebenenfalls vom Tarifvertrag ab; eine bundesweite Zahl nennen die Ministerien nicht.
Wie unterscheidet sie sich von Pflegehelfer und Pflegefachfrau?
Die Pflegefachassistenz liegt zwischen den bisherigen landesrechtlichen Helferausbildungen und der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.
| Weg | Rechtsgrundlage | Dauer in Vollzeit | Zugang | Vergütung | Status ab 2027 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegehelfer oder Pflegeassistenz nach Landesrecht | Landesgesetze, je Land verschieden | je nach Land meist 1 bis 2 Jahre | je nach Land | je nach Land unterschiedlich | läuft aus, Übergang nach § 52 PflFAssG |
| Pflegefachassistenz | PflFAssG, bundeseinheitlich | in der Regel 18 Monate | in der Regel Hauptschulabschluss | angemessene Vergütung für alle | regulärer Weg ab 1. Januar 2027 |
| Pflegefachfrau oder Pflegefachmann | PflBG, bundeseinheitlich | 3 Jahre, in Teilzeit höchstens 5 Jahre | in der Regel mittlerer Schulabschluss | Ausbildungsvergütung | unverändert |
| Betreuungskraft nach § 43b SGB XI | Richtlinien nach § 53b SGB XI | mindestens 160 Unterrichtsstunden plus Praktika | kein Schulabschluss vorgeschrieben | keine, Kurs meist per Bildungsgutschein | unverändert, keine Pflegeausbildung |
Die Betreuungskraft steht hier nur zur Einordnung: Sie ist kein Pflegeberuf, sondern ein kürzerer Einstieg in die Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen ohne Grundpflege.
Für die Pflegefachausbildung ist der Bedarf an Nachwuchs groß. Laut Statistischem Bundesamt (Pressemitteilung vom Juli 2026) haben 2025 rund 63.900 Menschen einen neuen Ausbildungsvertrag zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann abgeschlossen, 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Etwa 18 Prozent von ihnen waren mindestens 30 Jahre alt.
Wie geht es nach der Pflegefachassistenz weiter?
Nach der Pflegefachassistenz kannst du laut Bundesgesundheitsministerium eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachperson anschließen und danach studieren.
Für die bisherigen Landesausbildungen ist die Anrechnung schon geregelt: Erfüllen sie die Eckpunkte der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und der Gesundheitsministerkonferenz, werden sie nach § 12 Abs. 2 PflBG auf Antrag mit einem Drittel auf die Pflegefachausbildung angerechnet. Wie die Anrechnung der neuen Pflegefachassistenz im Einzelnen läuft, erfragst du am besten bei der Pflegeschule oder der zuständigen Landesbehörde.
Was gilt in der Übergangszeit?
In der Übergangszeit kannst du eine landesrechtliche Helfer- oder Assistenzausbildung noch beginnen und abschließen, wenn sie die bundesweiten Eckpunkte erfüllt.
| Situation | Beginn spätestens | Abschluss spätestens | Bedingung |
|---|---|---|---|
| Landesausbildung regulär | 31. Dezember 2026 | 31. Dezember 2029 | erfüllt die Eckpunkte von 2012 und 2013 |
| Landesausbildung als Übergangslösung | 31. Dezember 2027 | 31. Dezember 2030 | das Land sieht es zur Sicherung der Ausbildungskapazitäten vor |
| Wechsel in die neue Ausbildung | während der Landesausbildung | nach neuem Recht | Überleitung regeln die Länder |
Welcher Weg passt zu deiner Lebenslage?
Welcher Weg passt, hängt vor allem von Schulabschluss, Zeitbudget, körperlicher Belastbarkeit und deinem langfristigen Ziel ab.
| Lebenslage | Pflegefachassistenz | Pflegefachfrau oder Pflegefachmann | Betreuungskraft |
|---|---|---|---|
| Ohne oder mit Hauptschulabschluss | passt gut, Zugang auch ohne Abschluss möglich | meist erst nach Helfer- oder Assistenzabschluss | passt, kein Schulabschluss vorgeschrieben |
| Ab 30, Neustart in die Pflege | passt, 18 Monate mit Vergütung | passt, wenn drei Jahre finanzierbar sind | passt als schneller Einstieg |
| Schon als Pflegehilfskraft tätig | passt gut, Verkürzung möglich | passt, wenn du mehr Verantwortung willst | entfällt, du pflegst bereits |
| Körperlich eingeschränkt | eher schwierig, Grundpflege ist Kern | eher schwierig, ebenso körperlich | passt meist besser, keine Grundpflege |
| Start noch 2026 gewünscht | erst ab 2027 möglich | je nach Ausbildungsstart der Pflegeschule | möglich, je nach Kursstart |
Häufige Denkfehler:
- „Die Pflegefachassistenz ist nur ein neuer Name für Pflegehelfer." Sie ist bundeseinheitlich, vergütet und generalistisch, mit Einsätzen in drei Versorgungsbereichen.
- „Mit 18 Monaten bin ich Fachkraft." Nein, Pflegefachperson wirst du erst mit der Ausbildung nach dem PflBG.
- „Ich warte lieber bis 2027." Eine Landesausbildung, die die Eckpunkte erfüllt, kannst du bis Ende 2026 noch beginnen und bis Ende 2029 abschließen.
Wo du passende Angebote findest
Voraussetzungen, Vergütung und ein Verzeichnis von Pflegeschulen bietet das Portal pflegeausbildung.net des BMBFSFJ; auch die Landesbehörden informieren. Geförderte Umschulungen stehen in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit, Ausbildungsplätze in der Jobbörse der Bundesagentur. Einen Überblick über die bisherigen Helferwege gibt der Ratgeber Pflegehelfer werden.
Die Pflegefachassistenz bietet Care-er nicht an. Wer lieber kürzer und ohne Grundpflege in die Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen einsteigen will, findet einen geförderten Live-Online-Kurs zum Beispiel bei Care-er, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung: die Qualifizierung zur Betreuungskraft. Stellen in Pflege und Betreuung, auch für Hilfskräfte vor oder nach der Ausbildung, findest du etwa bei Specialist Match, einer Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, unter Pflege und Betreuung. Ob eine Förderung für dich infrage kommt, kannst du vorab zum Beispiel mit dem Förder-Check von Care-er einschätzen; verbindlich entscheidet die Agentur für Arbeit.
Fazit
Mit der Pflegefachassistenz gibt es ab 2027 erstmals eine einheitliche, vergütete Pflegeausbildung unterhalb der Fachkraft: 18 Monate, generalistisch, mit niedrigem Zugang und klarem Anschluss zur Pflegefachperson. Für Quereinsteigende ohne mittleren Schulabschluss ist sie ein realistischer Weg in die Pflege. Wer schon 2026 starten will, kann noch eine Landesausbildung beginnen; wer nicht pflegen, sondern begleiten will, ist mit der Betreuungskraft schneller am Ziel.
Häufige Fragen
Ab wann gibt es die Ausbildung zur Pflegefachassistenz?
Die bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz startet am 1. Januar 2027. Dann treten die wesentlichen Teile des Pflegefachassistenzgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft.
Wie lange dauert die Pflegefachassistenzausbildung?
In Vollzeit dauert sie in der Regel 18 Monate. Laut Bundesfamilienministerium sind Teilzeit und Verkürzungen möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung in der Pflege.
Brauche ich einen Schulabschluss für die Pflegefachassistenz?
In der Regel brauchst du einen Hauptschulabschluss. Ohne formalen Abschluss ist die Ausbildung möglich, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose stellt, dass du sie erfolgreich abschließt.
Was passiert mit den bisherigen Pflegehelferausbildungen der Länder?
Landesrechtliche Helfer- und Assistenzausbildungen, die bis zum 31. Dezember 2026 beginnen, können bis Ende 2029 nach altem Recht abgeschlossen werden. Ein Land kann einen Neubeginn bis Ende 2027 erlauben; diese Ausbildungen müssen bis Ende 2030 abgeschlossen sein.
Kann ich nach der Pflegefachassistenz Pflegefachfrau oder Pflegefachmann werden?
Ja. Laut Bundesgesundheitsministerium kann auf die Pflegefachassistenz eine Ausbildung zur Pflegefachperson folgen, die sich verkürzen lässt, und danach sogar ein Pflegestudium. Wie viel angerechnet wird, entscheidet die zuständige Behörde.
Quellen
- Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf (Pflegefachassistenzgesetz, PflFAssG)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (PflFAssAPrV)
- Bundestag beschließt bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung
- Bundestag beschließt Gesetz für neuen Pflege-Beruf
- Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz, PflBG)
- Pflegeausbildung 2025: Zahl neuer Auszubildender zum dritten Mal in Folge gestiegen
- SGB III, § 180 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
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