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Pflegehelfer werden: Ausbildung zur Pflegehilfe und Pflegeassistenz

Pflegehelferin oder Pflegehelfer wirst du bis Ende 2026 über eine landesrechtlich geregelte Ausbildung von meist ein bis zwei Jahren. Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt die bundeseinheitliche, vergütete Pflegefachassistenzausbildung von in der Regel 18 Monaten die Landesregeln. Dieser Ratgeber erklärt beide Wege, Pflegebasiskurse, Anrechnung und Förderung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis Ende 2026 sind die Pflegehelfer- und Pflegeassistenzausbildungen Ländersache und dauern je nach Bundesland meist ein bis zwei Jahre.
  • Ein Pflegebasiskurs erleichtert den Einstieg als Hilfskraft, ist aber kein staatlich anerkannter Abschluss.
  • Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung startet am 1. Januar 2027, dauert in der Regel 18 Monate in Vollzeit und ist für alle Auszubildenden vergütet (Pflegefachassistenzgesetz, BGBl. 2025 I Nr. 259).
  • Eine Helfer- oder Assistenzausbildung, die die Mindestanforderungen der Länder erfüllt, wird auf Antrag mit einem Drittel auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet (§ 12 Abs. 2 PflBG).
  • Mit einem Bildungsgutschein kann die Ausbildung als Umschulung gefördert werden, wenn Schule und Maßnahme zugelassen sind.

Pflegehelfer werden kannst du bis Ende 2026 über eine staatlich anerkannte Helfer- oder Assistenzausbildung nach Landesrecht, die meist ein bis zwei Jahre dauert. Ab dem 1. Januar 2027 startet stattdessen die bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz: in der Regel 18 Monate in Vollzeit, mit Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden. Kurze Pflegebasiskurse ermöglichen den Einstieg als Hilfskraft, verleihen aber keinen Abschluss. Mit dem Abschluss kannst du später verkürzt zur Pflegefachkraft weitergehen.

Einen Vergleich aller Einstiegsstufen von der Hilfskraft bis zur Pflegefachfrau findest du im Ratgeber zum Quereinstieg in die Pflege. Hier geht es gezielt um die Helfer- und Assistenzstufe: wie die Ausbildung aufgebaut ist, was sie von einem Kurs unterscheidet und wie du sie finanzierst.

Was ist eine Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung?

Eine Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung ist eine staatlich anerkannte Berufsausbildung nach Landesrecht, die dich für die Grundpflege und einfache pflegerische Aufgaben unter Verantwortung einer Pflegefachkraft qualifiziert.

Definition

Pflegehelfer:in / Pflegeassistenz (Landesrecht)

Sammelbegriff für landesrechtlich geregelte Ausbildungen unterhalb der dreijährigen Fachkraftausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Sie schließen mit einer staatlichen Prüfung ab. Je nach Bundesland heißen sie zum Beispiel Altenpflegehelfer:in, Krankenpflegehelfer:in, Pflegefachhelfer:in, Pflegeassistenz oder Gesundheits- und Pflegeassistenz.

Die unterschiedlichen Namen haben einen einfachen Grund: Pflegeausbildungen unterhalb der Fachkraftstufe sind bis Ende 2026 Sache der Länder. Jedes Land legt selbst fest, wie lange die Ausbildung dauert, welche Inhalte sie hat, welcher Schulabschluss vorausgesetzt wird und ob es eine Ausbildungsvergütung gibt. Ein Abschluss aus einem Land wird in anderen Ländern meist anerkannt, im Einzelfall solltest du das aber vor einem Umzug klären.

Welche Aufgaben übernimmst du nach der Ausbildung?

Mit dem Abschluss arbeitest du in Pflegeheimen, ambulanten Diensten, Kliniken oder in der Tagespflege. Du unterstützt bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, beobachtest den Zustand der Menschen und dokumentierst, was dir auffällt. Je nach Landesrecht und Einrichtung übernimmst du nach Anleitung auch einfache behandlungspflegerische Maßnahmen, etwa Blutdruck messen. Die Planung und Steuerung des Pflegeprozesses bleibt Pflegefachpersonen vorbehalten.

Gebraucht werden Pflegekräfte auf allen Stufen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) waren im Dezember 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Ende 2024 arbeiteten nach Destatis-Angaben 485.000 Pflegehelferinnen und Pflegehelfer in Kliniken, Reha- und Pflegeeinrichtungen, 5,2 % mehr als im Vorjahr; die Zahl der examinierten Pflegekräfte wuchs im selben Zeitraum um 2,6 %. Laut Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit gehören Pflegeberufe zu den Bereichen mit den deutlichsten Engpässen; insgesamt zeigten 157 Berufe einen Fachkräftemangel.

Wie lange dauert die Ausbildung, und wie ist sie aufgebaut?

Die landesrechtlichen Helfer- und Assistenzausbildungen dauern je nach Bundesland in der Regel ein bis zwei Jahre in Vollzeit; die neue Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 dauert bundesweit in der Regel 18 Monate. Beide verbinden Unterricht an einer Pflegeschule mit Praxiseinsätzen.

Übersicht: Pflegebasiskurs und landesrechtliche Helfer- oder Assistenzausbildung
MerkmalPflegebasiskursLandesrechtliche Helfer- oder Assistenzausbildung
Dauereinige Wochen, je nach Anbietermeist ein bis zwei Jahre in Vollzeit
AbschlussTeilnahmebescheinigung oder Trägerzertifikatstaatliche Prüfung, anerkannter Berufsabschluss
Zugangmeist ohne formale Voraussetzungenje nach Land, häufig Hauptschulabschluss
PraxisEinarbeitung beim Arbeitgeberfeste Praxiseinsätze in Einrichtungen
Anrechnung auf Fachkraftausbildungin der Regel nichtauf Antrag möglich
VergütungGehalt als Hilfskraft, falls angestelltje nach Land und Schule mit oder ohne Ausbildungsvergütung

Ob du während einer Landesausbildung Geld bekommst, hängt stark vom Modell ab. Manche Ausbildungsgänge laufen mit Ausbildungsvertrag bei einer Einrichtung und sind vergütet, andere sind rein schulisch organisiert. Frag bei der Pflegeschule gezielt nach, welches Modell sie anbietet. In der neuen Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 erhalten dagegen alle Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Was ist der Unterschied zum Pflegebasiskurs?

Ein Pflegebasiskurs vermittelt Grundlagen für die Arbeit als Hilfskraft, führt aber zu keinem staatlich anerkannten Abschluss und ist rechtlich keine Ausbildung.

Solche Kurse bieten Bildungsträger, Wohlfahrtsverbände und manche Arbeitgeber an. Sie dauern meist einige Wochen und behandeln Themen wie Körperpflege, Hygiene, Lagerung, Kommunikation und Erste Hilfe. Für einen schnellen Einstieg sind sie sinnvoll, weil viele Einrichtungen Hilfskräfte mit Grundkenntnissen bevorzugen. Für Gehalt, Verantwortung und Aufstieg zählt aber der anerkannte Abschluss.

Wer lieber begleiten als pflegen möchte, kann auch eine Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI prüfen. Ein Beispiel ist Care-er, ein AZAV-zugelassener Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung; der Kurs zur Betreuungskraft dauert dort 14 Wochen in Vollzeit. Eine Pflegehelferausbildung ist das nicht, und Care-er bietet auch keine an.

  • Basiskurs: gut, um die Pflege kennenzulernen und schnell Geld zu verdienen
  • Helfer- oder Assistenzausbildung: gut, wenn du dauerhaft in der Pflege bleiben und dich weiterentwickeln willst
  • Kombination: viele arbeiten zuerst als Hilfskraft und beginnen dann die Ausbildung, oft beim selben Arbeitgeber

Was ändert sich 2027 mit der Pflegefachassistenz?

Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz die bisherigen Landesausbildungen; sie dauert in der Regel 18 Monate in Vollzeit und ist für alle Auszubildenden vergütet.

Der Bundestag hat das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) am 9. Oktober 2025 beschlossen. Mit Zustimmung des Bundesrates wurde es am 28. Oktober 2025 ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 259). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fasst das Ziel so zusammen:

„Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.“

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 9. Oktober 2025

Die wichtigsten Eckpunkte laut BMG:

  • Start: Ausbildungsbeginn ab dem 1. Januar 2027.
  • Dauer: in der Regel 18 Monate in Vollzeit; Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung.
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung.
  • Zugang: in der Regel Hauptschulabschluss, bei positiver Prognose der Pflegeschule auch ohne formalen Abschluss.
  • Weiterweg: Anschluss an die Ausbildung zur Pflegefachperson, auch verkürzt.

Für die Übergangszeit regelt § 52 PflFAssG: Eine landesrechtliche Helfer- oder Assistenzausbildung, die die Mindestanforderungen der Länder erfüllt und bis zum 31. Dezember 2026 beginnt, kann bis zum 31. Dezember 2029 nach den bisherigen Landesvorschriften abgeschlossen werden. Ob eine laufende Ausbildung in die neue überführt werden kann, regeln die Länder.

Wie hilft der Abschluss beim Weg zur Pflegefachkraft?

Eine abgeschlossene Helfer- oder Assistenzausbildung, die die Mindestanforderungen der Länder erfüllt, wird auf Antrag mit einem Drittel auf die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann angerechnet und verkürzt sie entsprechend.

Die Grundlage dafür ist § 12 Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes (PflBG). Den Antrag stellst du bei der zuständigen Behörde deines Landes; sie prüft, ob deine Ausbildung die Mindestanforderungen erfüllt. Andere Ausbildungen kann die Behörde nach § 12 Abs. 1 PflBG im Umfang ihrer Gleichwertigkeit anrechnen. Für viele Quereinsteigende ist dieser Stufenweg attraktiv: Du hast nach ein bis zwei Jahren einen anerkannten Abschluss, sammelst Berufserfahrung und entscheidest dann, ob du weitergehst. Außerdem eröffnet ein Hauptschulabschluss zusammen mit einer landesrechtlichen Pflegehelfer- oder Assistenzausbildung von mindestens einjähriger Dauer den Zugang zur Fachkraftausbildung, wenn dir der mittlere Schulabschluss fehlt (§ 11 PflBG). Die genauen Bedingungen nennt dir die Pflegeschule.

Die Stufen unterscheiden sich vor allem in Dauer, Abschluss und Rechtsgrundlage.

Vergleich: Qualifikationsstufen in der Pflege vom Basiskurs bis zur Fachkraft
StufeDauerAbschlussRechtsgrundlageBedeutung für den Weiterweg
Pflegebasiskurseinige Wochen, je nach AnbieterTeilnahmebescheinigung oder Trägerzertifikatkeine einheitliche Regelungin der Regel keine Anrechnung
Helfer- oder Assistenzausbildungmeist ein bis zwei Jahre, Beginn bis Ende 2026staatliche PrüfungLandesrechtauf Antrag mit einem Drittel anrechenbar
Pflegefachassistenz ab 2027in der Regel 18 Monate in Vollzeit, vergütetbundeseinheitliche staatliche PrüfungPflegefachassistenzgesetzAnschluss an Fachkraftausbildung, auch verkürzt
Pflegefachfrau oder Pflegefachmanndrei Jahre in Vollzeitstaatliche PrüfungPflegeberufegesetzPlanung und Steuerung des Pflegeprozesses

Kann die Ausbildung gefördert werden?

Die Helfer- oder Assistenzausbildung kann als Umschulung mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (§ 81 SGB III; seit 2025 auch für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden) gefördert werden, wenn Pflegeschule und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind.

Grundsätzlich fördert die Agentur Umschulungen nur, wenn sie gegenüber der regulären Ausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt sind (§ 180 Abs. 4 SGB III). Kann die Ausbildung wegen bundes- oder landesrechtlicher Regeln nicht um ein Drittel verkürzt werden, gilt nach § 180 Abs. 4 Satz 2 SGB III auch die unverkürzte Dauer als angemessen. Ein Rechtsanspruch besteht in der Regel nicht; für das Nachholen eines Berufsabschlusses gelten aber erleichterte Voraussetzungen. Bist du beschäftigt, etwa als Pflegehilfskraft, kann auch eine Förderung über deinen Arbeitgeber nach § 82 SGB III in Betracht kommen.

Für abschlussorientierte Weiterbildungen sieht § 87a SGB III außerdem Weiterbildungsprämien für bestandene Prüfungen und ein monatliches Weiterbildungsgeld für Menschen im Arbeitslosengeldbezug vor. Laut § 87a SGB III sind das 1.000 Euro nach einer bestandenen Zwischenprüfung, 1.500 Euro nach der Abschlussprüfung und monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld. Ob deine Ausbildung darunter fällt, klärst du am besten in der Beratung. Mehr dazu im Ratgeber zum Bildungsgutschein.

  1. Praxis testen. Ein Praktikum oder einige Wochen als Pflegehilfskraft zeigen dir, ob dir die Arbeit liegt.
  2. Startzeitpunkt klären. Beginnst du bis Ende 2026, gilt Landesrecht, ab 2027 die neue Pflegefachassistenzausbildung. Frag Pflegeschulen in deiner Region nach Dauer, Zugang und Vergütung.
  3. Modell wählen. Entscheide, ob du schulisch, mit Ausbildungsvertrag oder in Teilzeit lernen willst.
  4. Förderung besprechen. Sprich vor Beginn mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter und frag nach der AZAV-Zulassung der Maßnahme.
  5. Weiterweg planen. Überlege früh, ob du später die Fachkraftausbildung anschließen willst, und lass dir die Anrechnung erklären.

Wo du passende Angebote findest

Pflegeschulen mit Helfer-, Assistenz- und ab 2027 Pflegefachassistenzausbildungen findest du über BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit, über das Gesundheits- oder Sozialministerium deines Landes und bei regionalen Kliniken und Pflegeheimen. Geförderte Umschulungen und Pflegebasiskurse listet die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit, Stellen für Hilfskräfte und Ausbildungsplätze die Jobbörse der Bundesagentur.

Eine Pflegehelferausbildung bietet Care-er nicht an; zum kürzeren Weg in die Betreuung findest du Hintergründe im Ratgeber zur Betreuungskraft. Stellen und Ausbildungsplätze in Pflege und Betreuung findest du zum Beispiel bei Specialist Match, einer Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, im Bereich Pflege und Betreuung.

Fazit

Pflegehelfer wirst du bis Ende 2026 über eine landesrechtliche Ausbildung von meist ein bis zwei Jahren, ab dem 1. Januar 2027 über die bundeseinheitliche, vergütete Pflegefachassistenzausbildung von in der Regel 18 Monaten. Beide führen zu einem anerkannten Abschluss und öffnen den Weg zur Fachkraft. Ein Pflegebasiskurs ist ein schneller Einstieg, aber kein Ersatz. Vor der Anmeldung lohnt sich ein Gespräch mit einer Pflegeschule und mit der Förderberatung; eine erste Einschätzung zur Förderung gibt etwa der Förder-Check von Specialist Match.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Pflegehelfer?

Die landesrechtlichen Helfer- und Assistenzausbildungen dauern je nach Bundesland meist ein bis zwei Jahre in Vollzeit. Die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung, die am 1. Januar 2027 startet, dauert in der Regel 18 Monate in Vollzeit; Teilzeit und Verkürzungen sind möglich.

Was ändert sich 2027 für Pflegehelfer?

Ab dem 1. Januar 2027 gilt das Pflegefachassistenzgesetz: Die bisher 27 Landesregelungen werden durch eine bundeseinheitliche, vergütete Ausbildung zur Pflegefachassistenz ersetzt. Eine Landesausbildung, die bis zum 31. Dezember 2026 beginnt, kann bis Ende 2029 nach altem Recht abgeschlossen werden.

Reicht ein Pflegebasiskurs, um als Pflegehelfer zu arbeiten?

Für eine Tätigkeit als Pflegehilfskraft reicht er bei vielen Arbeitgebern aus. Einen staatlich anerkannten Abschluss als Pflegehelferin oder Pflegeassistent erhältst du damit aber nicht, und auf die Fachkraftausbildung wird er in der Regel nicht angerechnet.

Kann ich nach der Pflegehelferausbildung Pflegefachkraft werden?

Ja. Eine landesrechtliche Helfer- oder Assistenzausbildung, die die Mindestanforderungen der Länder erfüllt, wird nach § 12 Abs. 2 PflBG auf Antrag mit einem Drittel auf die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann angerechnet. Den Antrag stellst du bei der zuständigen Behörde deines Landes.

Wird die Pflegehelferausbildung mit dem Bildungsgutschein gefördert?

Das ist möglich, wenn Pflegeschule und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind und die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Förderung für notwendig hält. Für das Nachholen eines Berufsabschlusses gelten nach § 81 Abs. 2 SGB III erleichterte Voraussetzungen; einen ersten Überblick gibt zum Beispiel der Förder-Check von Specialist Match, entscheiden kann aber nur die Agentur oder das Jobcenter.

Quellen

  1. Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung eines neuen Berufsbildes PflegefachassistenzBundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  2. Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG), § 52 ÜbergangsvorschriftenBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  3. Pflegeberufegesetz, § 12 Anrechnung gleichwertiger AusbildungenBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  4. Pflege: Pflegebedürftige in DeutschlandStatistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 5. Oktober 2026
  5. 1,7 % mehr Beschäftigte im Gesundheitswesen 2024 (Pressemitteilung)Statistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 5. Oktober 2026
  6. Fachkräfteengpassanalyse 2025Statistik der Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026

Über die Redaktion dieses Artikels

Geschrieben von

Lena Hartmann

Redakteurin · Gesundheitsberufe, Arzt- und Zahnarztpraxen, Quereinstieg

Lena Hartmann schreibt bei Karriere in Pflege & Gesundheit über Berufe im Gesundheitswesen und über Wege in die Arbeit in Arzt- und Zahnarztpraxen.

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