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Pflegehelfer mit einem Jahr Ausbildung: Lohn, Einsatz und Aufstieg

Mit einer mindestens einjährigen Pflegeausbildung giltst du in der Altenpflege als qualifizierte Pflegehilfskraft und hast Anspruch auf eine höhere Mindestlohnstufe. Dieser Vergleich zeigt, was du mit und ohne Ausbildung verdienst, wo du arbeiten kannst und wie der Aufstieg zur Pflegefachassistenz oder Pflegefachkraft gelingt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit mindestens einjähriger Pflegeausbildung und entsprechender Tätigkeit gilt seit 1. Juli 2026 ein Pflegemindestlohn von 17,80 Euro pro Stunde, ohne Ausbildung 16,52 Euro.
  • Laut Entgeltatlas (Datenstand 2025) liegt der Median der Berufsgattung Altenpflege, Helfertätigkeiten, bei 3.335 Euro, der für Gesundheits- und Krankenpflegehelfer bei 3.596 Euro brutto in Vollzeit.
  • Der Pflegemindestlohn gilt in Pflegebetrieben, nicht in Krankenhäusern; dort entscheidet der angewendete Tarif.
  • Eine anerkannte Helferausbildung wird nach § 12 Abs. 2 PflBG auf ein Drittel der dreijährigen Pflegefachausbildung angerechnet.
  • Ab 1. Januar 2027 ersetzt die bundeseinheitliche, meist 18-monatige Pflegefachassistenz die landesrechtlichen Helferausbildungen.

Als Pflegehelferin oder Pflegehelfer mit einjähriger Ausbildung verdienst du in Pflegeheimen und ambulanten Diensten mindestens 17,80 Euro pro Stunde, ohne Ausbildung sind es 16,52 Euro. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) liegt der Median der Berufsgattung Altenpflege, Helfertätigkeiten, bei 3.335 Euro brutto im Monat in Vollzeit. Wer dauerhaft mehr verdienen will, kommt über die Pflegefachassistenz oder die verkürzte Fachkraftausbildung am weitesten.

Was verdienst du als Pflegehelfer mit und ohne Ausbildung?

Mit abgeschlossener einjähriger Pflegeausbildung liegst du in der Altenpflege eine Mindestlohnstufe höher als ohne Ausbildung und rund 1,30 Euro pro Stunde über dem Niveau ungelernter Hilfskräfte.

Definition

Qualifizierte Pflegehilfskraft

Beschäftigte in der Pflege, die eine mindestens einjährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz, zu einem landesrechtlichen Assistenz- oder Helferberuf oder eine vergleichbare Pflegeausbildung abgeschlossen haben und entsprechend eingesetzt werden. Für sie gilt in Pflegebetrieben die mittlere Stufe des Pflegemindestlohns.

Die Verordnung beschreibt die Gruppe so:

… die eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz, zu einem Assistenz- und Helferberuf oder eine vergleichbare Ausbildung in der Pflege abgeschlossen haben

Die drei Stufen im Überblick, ergänzt um die Entgeltatlas-Werte der passenden Berufsgattungen:

Vergleich: Pflegehilfskraft, qualifizierte Pflegehilfskraft und Pflegefachkraft
StufeQualifikationMindestlohn ab 1. Juli 2026Rechenbeispiel Monat bei 40 StundenEntgeltatlas-Median der Berufsgattung
Pflegehilfskraftkeine Pflegeausbildung16,52 Eurorund 2.860 Euro3.335 Euro (Altenpflege, Helfertätigkeiten)
Qualifizierte Pflegehilfskraftmindestens einjährige Pflegeausbildung17,80 Eurorund 3.090 Euro3.335 Euro (gleiche Gruppe) oder 3.596 Euro (Krankenpflegehelfer)
Pflegefachkraftdreijährige Ausbildung nach PflBG21,03 Eurorund 3.650 Euro4.587 Euro (Gesundheits- und Krankenpflege, fachlich)

Zwei Hinweise zum Lesen: Der Entgeltatlas trennt Helfer mit und ohne Ausbildung in der Altenpflege nicht, deshalb steht dort für beide derselbe Gruppenwert. Und die Werte gelten nur für Vollzeit; Teilzeit ist nicht erfasst, regionale Unterschiede sind groß. Die Monatsbeträge beim Mindestlohn sind ein Rechenbeispiel mit durchschnittlich 173,3 Stunden.

Wo arbeiten Pflegehelfer?

Pflegehelferinnen und Pflegehelfer arbeiten vor allem in stationären Pflegeeinrichtungen, in ambulanten Pflegediensten, in der Tagespflege und in Krankenhäusern.

Der Einsatzort entscheidet mit darüber, welche Lohnregel gilt. Der Pflegemindestlohn gilt nach § 1 der 7. PflegeArbbV für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegebetriebe. Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen sind ausgenommen; dort zählt der angewendete Tarif, mindestens aber der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro. In zugelassenen Pflegeeinrichtungen kommt hinzu, dass sie nach § 72 SGB XI auf Tarifniveau bezahlen müssen.

Vergleich: Einsatzorte für Pflegehelfer und was dort beim Lohn gilt
EinsatzortTypische AufgabenLohnuntergrenzeBesonderheit
PflegeheimGrundpflege, Mobilisation, Begleitung bei MahlzeitenPflegemindestlohnTarifpflicht nach § 72 SGB XI
Ambulanter PflegedienstGrundpflege und Hilfe im Haushalt der PflegebedürftigenPflegemindestlohn, auch für Wegezeitenoft Führerschein nötig, geteilte Dienste
TagespflegeBegleitung durch den Tag, GrundpflegePflegemindestlohnmeist keine Nachtdienste
KrankenhausUnterstützung der Fachkräfte auf Stationgesetzlicher MindestlohnTarif des Hauses entscheidet

Was machst du als Pflegehelfer im Alltag?

Als Pflegehelferin oder Pflegehelfer unterstützt du Pflegebedürftige bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken und bei der Bewegung. Du beobachtest, wie es den Menschen geht, gibst Veränderungen an die Fachkräfte weiter und dokumentierst deine Arbeit. Mit Ausbildung übernimmst du je nach Landesrecht und Einrichtung auch einfache behandlungspflegerische Aufgaben nach Anweisung. Für die höhere Lohnstufe reicht der Abschluss allein nicht: Nach § 2 Abs. 2 der 7. PflegeArbbV musst du auch Tätigkeiten aus den bundesweiten Eckpunkten für Helfer- und Assistenzausbildungen auf Anweisung des Arbeitgebers ausführen. Frag deshalb im Vorstellungsgespräch konkret, welche Aufgaben du übernehmen sollst und in welche Gruppe du eingruppiert wirst.

Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten Ende 2024 rund 485.000 Pflegehelferinnen und Pflegehelfer im Gesundheitswesen, 5,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der examinierten Pflegekräfte wuchs im selben Zeitraum um 2,6 Prozent.

Wie lange dauert der Aufstieg zur Pflegefachkraft?

Mit einer anerkannten einjährigen Helferausbildung dauert die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann in Vollzeit in der Regel noch zwei Jahre.

Möglich macht das § 12 Abs. 2 PflBG: Helferausbildungen, die die bundesweiten Eckpunkte erfüllen, werden auf Antrag auf ein Drittel der Ausbildungsdauer angerechnet. Ab dem 1. Januar 2027 startet zusätzlich die bundeseinheitliche Pflegefachassistenz, die in Vollzeit meist 18 Monate dauert und die landesrechtlichen Helferausbildungen ablöst. Einen Überblick über die bisherigen Wege gibt der Ratgeber zur Pflegehelfer-Ausbildung.

  1. Stand klären. Prüfe, ob deine Helferausbildung staatlich anerkannt ist und mindestens ein Jahr gedauert hat. Nur dann gilt die höhere Mindestlohnstufe.
  2. Eingruppierung prüfen. Frag deinen Arbeitgeber, ob du als qualifizierte Pflegehilfskraft eingruppiert bist und Aufgaben dieser Stufe übernimmst.
  3. Anrechnung beantragen. Für die Fachkraftausbildung stellst du den Antrag auf Anrechnung bei der zuständigen Landesbehörde, meist über die Pflegeschule.
  4. Finanzierung klären. Die Pflegeausbildung ist vergütet. Läuft sie als Umschulung, beraten Agentur für Arbeit oder Jobcenter zum Bildungsgutschein.
  5. Arbeitgeber einbinden. Viele Einrichtungen bilden eigene Helferkräfte gern weiter und bleiben Träger der praktischen Ausbildung.

Welcher Weg passt zu welcher Lebenslage?

Ob du als Helfer bleibst, die Pflegefachassistenz machst oder direkt zur Fachkraft gehst, hängt vor allem von Zeit, Einkommen während der Ausbildung und deinem Ziel ab.

Vergleich: Welcher Weg passt zu welcher Lebenslage?
LebenslageAls Helfer arbeitenPflegefachassistenz (ab 2027)Verkürzte Fachkraftausbildung
Unter 25, ohne Berufsabschlussmöglich, aber geringe Lohnperspektivepasst gut als erster anerkannter Abschlusspasst gut mit mittlerem Schulabschluss
30 bis 45, mit Familiepasst gut, Teilzeit oft möglichmöglich, Teilzeit vorgesehenmöglich, aber zwei Jahre mit Vergütung statt Gehalt
Ab 50, mit Pflegeerfahrungpasst gut, Erfahrung zähltmöglich, Verkürzung bei Erfahrungmöglich, kein Höchstalter, aber anspruchsvoll
Arbeitslos mit Arbeitslosengeldmöglich als schneller Einstiegpasst gut als geförderte Qualifizierungpasst gut, wenn die Förderung bewilligt wird
Beschäftigt, wenig Zeitpasst guteher schwierig ohne Freistellungeher schwierig ohne Unterstützung des Arbeitgebers
Übersicht: Vor- und Nachteile der Helfertätigkeit mit Ausbildung
VorteileNachteile
höhere Mindestlohnstufe als ohne Ausbildungdeutlicher Abstand zum Fachkraftlohn
breite Nachfrage in Heimen und DienstenSchicht- und Wochenenddienste üblich
Ausbildung wird auf die Fachkraftausbildung angerechnetkörperlich anspruchsvolle Arbeit

Wo du passende Angebote findest

Stellen als Pflegehelferin oder Pflegehelfer findest du in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und direkt bei Pflegeheimen, ambulanten Diensten und Kliniken. Anerkannte Helfer- und Assistenzausbildungen sowie geförderte Umschulungen zeigt die Weiterbildungssuche der Bundesagentur; die Berufsberatung hilft bei der Frage, welcher Weg zu dir passt.

Daneben gibt es spezialisierte Plattformen, zum Beispiel Specialist Match, eine Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, mit Stellen im Bereich Pflege und Betreuung. Wer statt Pflege lieber in der Alltagsbetreuung arbeiten möchte, findet kürzere geförderte Kurse, etwa bei Care-er, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung, mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft. Eine Pflegehelferausbildung bietet Care-er nicht an; den Unterschied erklärt der Vergleich Betreuungskraft oder Pflegehelfer. Wie der Einstieg ohne Vorerfahrung gelingen kann, zeigt zum Beispiel Specialist Match im Bereich Einstieg.

Fazit

Die einjährige Ausbildung lohnt sich messbar: Sie hebt dich in der Altenpflege auf die mittlere Mindestlohnstufe und verkürzt den Weg zur Fachkraft um ein Jahr. Den größten Gehaltssprung bringt aber erst der Fachkraftabschluss. Prüfe deshalb früh, ob die Pflegefachassistenz oder die verkürzte Fachkraftausbildung zu deiner Lebenslage passt.

Häufige Fragen

Wie viel verdient ein Pflegehelfer mit einjähriger Ausbildung?

In Pflegebetrieben gilt seit 1. Juli 2026 mindestens 17,80 Euro pro Stunde, wenn du eine mindestens einjährige Pflegeausbildung abgeschlossen hast und entsprechend eingesetzt wirst. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) liegt der Median der Berufsgattung Altenpflege, Helfertätigkeiten, bei 3.335 Euro brutto im Monat in Vollzeit.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfskraft und qualifizierter Pflegehilfskraft?

Qualifizierte Pflegehilfskräfte haben eine mindestens einjährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz, zu einem Assistenz- und Helferberuf oder eine vergleichbare Pflegeausbildung abgeschlossen. Für sie gilt nach der 7. PflegeArbbV ein höheres Mindestentgelt als für Hilfskräfte ohne Ausbildung: 17,80 statt 16,52 Euro pro Stunde.

Gilt der Pflegemindestlohn auch im Krankenhaus?

Nein. Die Pflegearbeitsbedingungenverordnung nimmt Krankenhäuser ausdrücklich aus. Im Krankenhaus richtet sich dein Lohn nach dem Tarif oder Vertrag des Hauses, mindestens aber nach dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.

Kann ich als Pflegehelfer die Fachkraftausbildung verkürzen?

Ja. Eine Helferausbildung, die die bundesweiten Eckpunkte erfüllt, wird nach § 12 Abs. 2 PflBG auf Antrag auf ein Drittel der Pflegefachausbildung angerechnet. Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert dann in Vollzeit in der Regel zwei statt drei Jahre.

Wo finde ich Stellen als Pflegehelfer?

Stellen findest du in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, bei Pflegeheimen, ambulanten Diensten und Kliniken in deiner Region und auf spezialisierten Plattformen, zum Beispiel bei Specialist Match im Bereich Pflege und Betreuung.

Quellen

  1. Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung, § 2 MindestentgeltBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  2. Mindestlöhne in der Altenpflege sollen erneut steigenBundesministerium für Arbeit und Soziales, abgerufen am 5. Oktober 2026
  3. Entgeltatlas: Altenpflegehelfer/in (Datenstand 2025)Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  4. Entgeltatlas: Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in (Datenstand 2025)Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  5. Pflegeberufegesetz, § 12 Anrechnung gleichwertiger AusbildungenBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  6. 1,7 % mehr Beschäftigte im Gesundheitswesen 2024 (Pressemitteilung vom 27. Januar 2026)Statistisches Bundesamt, abgerufen am 5. Oktober 2026

Über die Redaktion dieses Artikels

Geschrieben von

Jonas Berger

Redakteur · Bildungsgutschein, Förderrecht, Arbeitslosigkeit

Jonas Berger betreut bei Karriere in Pflege & Gesundheit die Themen Weiterbildungsförderung, Bildungsgutschein und beruflicher Neustart nach Arbeitslosigkeit.

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