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Was verdient eine Schulbegleitung? Stundenlohn, Tarif und Arbeitszeit

Für die Schulbegleitung gibt es keine offizielle Gehaltsstatistik und keinen einheitlichen Tarif. Was du verdienst, hängt vom Träger, vom angewendeten Tarif, von deiner Qualifikation und von den bewilligten Stunden ab. Dieser Ratgeber erklärt die Struktur und zeigt, welche Fragen du vor der Unterschrift klären solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Schulbegleitung gibt es keinen eigenen Eintrag im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und keinen einheitlichen Tarif.
  • Untergrenze ist der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (seit 1. Januar 2026).
  • Viele Träger zahlen nach TVöD SuE, nach kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) oder nach einem Haustarif; manche haben keinen Tarif.
  • Als Fachkraft mit pädagogischer oder pflegerischer Ausbildung wirst du meist höher eingruppiert als ohne.
  • Die Arbeitszeit richtet sich nach den bewilligten Stunden des Kindes, deshalb ist Teilzeit verbreitet.

Was eine Schulbegleitung verdient, legt kein bundesweiter Tarif fest: Es hängt vom Träger, vom angewendeten Tarifvertrag, von deiner Qualifikation und von den bewilligten Stunden des begleiteten Kindes ab. Die Untergrenze ist der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Viele Träger zahlen mehr, etwa nach dem TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst oder nach kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien; Fachkräfte werden dabei meist höher eingruppiert als Nichtfachkräfte.

Warum gibt es keine offizielle Gehaltszahl für Schulbegleitung?

Es gibt keine offizielle Gehaltszahl, weil Schulbegleitung kein eigener Ausbildungsberuf ist und im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit keinen eigenen Eintrag hat.

Definition

Schulbegleitung (auch Integrationshilfe, Inklusionsassistenz)

Unterstützung eines Kindes oder Jugendlichen mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf im Schulalltag. Sie wird als Eingliederungshilfe bewilligt, entweder nach § 35a SGB VIII bei seelischer Behinderung oder als Leistung zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX. Angestellt sind Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter meist bei freien Trägern.

Schulbegleitende arbeiten mit sehr unterschiedlichen Qualifikationen, von Quereinsteigenden ohne pädagogische Ausbildung bis zu Erzieherinnen und Heilerziehungspflegern. Deshalb lässt sich keine einzelne Zahl seriös nennen. Wer dir trotzdem einen festen Durchschnittswert verspricht, stützt sich meist auf Stellenanzeigen, nicht auf amtliche Daten.

Dass die Tätigkeit gefragt ist, zeigen die Fallzahlen: Laut Statistischem Bundesamt (Pressemitteilung vom 9. September 2026) gab es 2024 rund 174.000 Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII, mehr als doppelt so viele wie 2014 mit 80.800. Darunter fallen auch Schulbegleitungen.

Wovon hängt das Gehalt in der Schulbegleitung ab?

Dein Gehalt hängt vor allem von vier Faktoren ab: dem Tarif deines Trägers, deinem Status als Fach- oder Nichtfachkraft, den bewilligten Wochenstunden und der Regelung für Ferien und Ausfalltage.

Träger und Tarif

Die Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe bezahlen die Schulbegleitung über Vereinbarungen mit den Leistungserbringern. Für Tariflöhne gibt es dabei eine wichtige Schutzregel:

Die Bezahlung tariflich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden

Für dich heißt das: Ein Träger, der nach Tarif bezahlt, kann diese Kosten in den Verhandlungen geltend machen. Ob dein Arbeitgeber einen Tarif anwendet, ist deshalb die wichtigste Frage beim Gehalt.

Vergleich: Tarifmodelle in der Schulbegleitung
ModellWo es vorkommtWie der Lohn entstehtWas du prüfen solltest
TVöD SuEkommunale Träger und freie Träger, die den Tarif im Vertrag übernehmenEntgeltgruppe S nach Tätigkeit und Qualifikation, Stufen nach Berufsjahrenwelche S-Gruppe und welche Stufe du bekommst
Kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)Träger von Caritas und Diakonieeigene Entgelttabellen nach Tätigkeit und Erfahrungwelche AVR gelten und wie eingruppiert wird
Haustarifgrößere freie Trägereigene Tabelle des Trägersob es Stufen und Erhöhungen gibt
Ohne Tarifkleinere Trägerfrei verhandelter Stundenlohn, mindestens 13,90 Euroschriftliche Regelung zu Erhöhungen und Ferien

Fachkraft oder Nichtfachkraft

Viele Kostenträger bewilligen entweder eine Fachkraft oder eine Nichtfachkraft, je nach Bedarf des Kindes. Als Fachkraft gilt in der Regel, wer eine pädagogische, heilpädagogische oder pflegerische Ausbildung hat, etwa als Erzieherin oder Heilerziehungspfleger. Fachkräfte werden meist in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert. Ohne einschlägige Ausbildung arbeitest du als Nichtfachkraft; ein Qualifizierungskurs verbessert deine Chancen bei Trägern, ersetzt aber keine Fachausbildung. Ob du als Fachkraft eingesetzt wirst, entscheidet sich meist schon im Bescheid für das Kind. Frag deshalb nicht nur nach deiner eigenen Qualifikation, sondern auch danach, für welche Art von Kraft die Stelle bewilligt ist.

Was verdienen verwandte Fachkräfte?

Weil es für die Schulbegleitung keinen eigenen Wert gibt, hilft ein Blick auf die Abschlüsse, die Träger als Fachkraft anerkennen. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) liegen die Mediane dieser Berufsgattungen in Vollzeit so:

Vergleich: Entgeltatlas-Werte verwandter Berufe (Datenstand 2025, Vollzeit, bundesweit)
Beruf (Berufsgattung)MedianUnteres QuartilOberes Quartil
Erzieher/in4.314 Euro3.842 Euro4.848 Euro
Heilerziehungspfleger/in4.525 Euro4.052 Euro5.081 Euro
Heilerziehungspflegeassistent/in3.536 Euro2.637 Euro4.225 Euro
Sozialassistent/in (Haus- und Familienpflege, fachlich)3.469 Euro2.797 Euro4.112 Euro

Diese Werte beschreiben ganze Berufsgruppen, vor allem in Kitas, Wohneinrichtungen und Diensten, nicht die Schulbegleitung. Sie zeigen aber, warum ein pädagogischer Abschluss in der Eingruppierung zählt. Wer langfristig mehr verdienen möchte, kann nach dem Einstieg eine Ausbildung anschließen; die Unterschiede erklärt der Vergleich Schulbegleitung oder Erzieher.

Wie viele Stunden arbeitet eine Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung arbeitet meist so viele Stunden, wie für das begleitete Kind bewilligt sind, oft in Teilzeit zwischen Schulbeginn und Unterrichtsende.

Die Arbeitszeit hängt am Stundenplan und am Bescheid des Kindes. Vollzeit ist möglich, wenn ein Kind ganztags begleitet wird oder du mehrere Einsätze kombinierst. Ein Rechenbeispiel mit dem gesetzlichen Mindestlohn und durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat:

Übersicht: Bruttomonatslohn beim gesetzlichen Mindestlohn nach Wochenstunden (Rechenbeispiel, gerundet)
WochenstundenBruttomonatslohn bei 13,90 Euro
25 Stundenrund 1.510 Euro
30 Stundenrund 1.810 Euro
40 Stundenrund 2.410 Euro

Nach Tarif liegt der Stundenlohn meist darüber. Wichtig ist auch, ob Vor- und Nachbereitung, Teamsitzungen und Elterngespräche als Arbeitszeit bezahlt werden.

Ein weiterer Punkt ist die Stabilität deiner Stunden. Weil der Einsatz an der Bewilligung eines bestimmten Kindes hängt, können sich deine Stunden ändern, wenn der Bescheid angepasst wird, das Kind die Schule wechselt oder die Bewilligung endet. Manche Träger sichern dir eine feste Wochenstundenzahl im Vertrag zu und setzen dich bei Ausfall anders ein, andere bezahlen nur tatsächlich geleistete Stunden. Achte deshalb nicht nur auf den Stundenlohn, sondern auch darauf, welche Stunden dir der Vertrag garantiert.

Was passiert in den Ferien mit dem Gehalt?

Ob du in den Ferien bezahlt wirst, hängt von deinem Vertragsmodell ab: Mit Jahresarbeitszeitkonto läuft das Gehalt meist weiter, bei reiner Stundenvergütung oder Befristung auf das Schuljahr kann es entfallen.

  1. Tarif erfragen. Frag den Träger, ob er TVöD SuE, AVR, einen Haustarif oder keinen Tarif anwendet.
  2. Eingruppierung klären. Lass dir Entgeltgruppe und Stufe nennen und prüfe, ob du als Fach- oder Nichtfachkraft eingesetzt wirst.
  3. Stunden und Arbeitszeitmodell prüfen. Kläre Wochenstunden, Jahresarbeitszeitkonto und die Bezahlung von Vor- und Nachbereitung.
  4. Ferien und Ausfall regeln. Prüfe, was bei Ferien, Krankheit des Kindes oder Ende der Bewilligung passiert.
  5. Unterlagen bereithalten. Ein erweitertes Führungszeugnis verlangen praktisch alle Träger.

Wo du passende Angebote findest

Stellen in der Schulbegleitung findest du bei freien Trägern der Jugend- und Eingliederungshilfe in deiner Region, in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und über die Berufsberatung. Qualifizierungskurse für den Einstieg zeigt die Weiterbildungssuche der Bundesagentur; einen Überblick über die Wege gibt der Ratgeber zum Quereinstieg in die Schulbegleitung.

Ein Beispiel für eine Qualifizierung ist Care-er, ein AZAV-zugelassener Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung: Der Kurs zur Schulbegleiterin oder zum Schulbegleiter dauert 12 Wochen in Vollzeit mit 600 Unterrichtseinheiten, setzt Deutsch auf B1-Niveau voraus und endet mit einem Trägerzertifikat, das keine Erzieherausbildung ersetzt. Passende Stellen findest du zum Beispiel bei Specialist Match, einer Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, im Bereich Schulbegleitung. Wie der Einstieg ohne Vorerfahrung gelingen kann, zeigt zum Beispiel Specialist Match im Bereich Einstieg.

Fazit

Das Gehalt in der Schulbegleitung ist vor allem eine Frage des Trägers: Tarif, Eingruppierung, bewilligte Stunden und Ferienregelung entscheiden über dein Einkommen. Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze, ein Tarifvertrag und ein Fachkraftabschluss heben den Lohn spürbar. Vergleiche deshalb mehrere Angebote und lass dir die Bedingungen schriftlich geben.

Häufige Fragen

Wie viel verdient eine Schulbegleitung pro Stunde?

Eine offizielle Durchschnittszahl gibt es nicht. Mindestens gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde seit 1. Januar 2026. Wendet dein Träger einen Tarif wie den TVöD SuE oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien an, richtet sich dein Lohn nach der Entgeltgruppe und Stufe, in die du eingruppiert wirst.

Verdienen Schulbegleiter mit Erzieherausbildung mehr?

In der Regel ja. Viele Träger und Kostenträger unterscheiden zwischen Fachkräften, etwa Erzieherinnen oder Heilerziehungspflegern, und Nichtfachkräften. Fachkräfte werden meist in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert, wenn ihr Einsatz als Fachkraft bewilligt ist.

Werde ich als Schulbegleitung in den Ferien bezahlt?

Das hängt vom Vertragsmodell ab. Bei unbefristeten Verträgen mit Jahresarbeitszeitkonto läuft das Gehalt oft gleichmäßig weiter, bei reiner Stundenvergütung oder Befristung auf das Schuljahr kann es in den Ferien entfallen. Kläre das vor Vertragsunterschrift.

Gibt es einen Tarifvertrag für Schulbegleiter?

Einen eigenen Tarifvertrag nur für Schulbegleitung gibt es nicht. Je nach Träger gelten der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE), kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien, ein Haustarif oder ein frei verhandelter Vertrag.

Wie finde ich gut bezahlte Stellen in der Schulbegleitung?

Frag bei Trägern in deiner Region gezielt nach Tarif, Eingruppierung und Ferienregelung. Stellen findest du in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und auf spezialisierten Plattformen, zum Beispiel bei Specialist Match im Bereich Schulbegleitung.

Quellen

  1. Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026Bundesministerium für Arbeit und Soziales, abgerufen am 5. Oktober 2026
  2. SGB IX, § 124 Geeignete LeistungserbringerBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  3. SGB IX, § 112 Leistungen zur Teilhabe an BildungBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  4. SGB VIII, § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer BehinderungBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  5. Pressemitteilung vom 9. September 2026 zu Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIIIStatistisches Bundesamt, abgerufen am 5. Oktober 2026
  6. EntgeltatlasBundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026

Über die Redaktion dieses Artikels

Geschrieben von

Lena Hartmann

Redakteurin · Gesundheitsberufe, Arzt- und Zahnarztpraxen, Quereinstieg

Lena Hartmann schreibt bei Karriere in Pflege & Gesundheit über Berufe im Gesundheitswesen und über Wege in die Arbeit in Arzt- und Zahnarztpraxen.

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