Das Wichtigste in Kürze
- Das Aufstiegs-BAföG beruht auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und wird oft noch Meister-BAföG genannt.
- Gefördert werden Fortbildungen, die auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vorbereiten, etwa Meister, Fachwirt oder Kammerfortbildungen wie ZMP und ZMV.
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden laut § 12 AFBG bis 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen.
- Nach bestandener Prüfung werden laut § 13b AFBG 50 Prozent des offenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen; bei Vollzeit kommt ein Unterhaltsbeitrag als Zuschuss hinzu.
- Es gibt keine Altersgrenze; den Antrag stellst du beim zuständigen Amt deines Bundeslandes.
Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für Menschen, die sich nach ihrer Berufsausbildung auf eine höhere, öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vorbereiten, etwa zur Meisterin, zum Fachwirt oder zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin. Es besteht aus einem Zuschuss, den du nicht zurückzahlst, und einem zinsgünstigen Darlehen. Eine Altersgrenze gibt es nicht, und gefördert werden Vollzeit- wie Teilzeitfortbildungen.
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG ist die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, mit der Bund und Länder berufliche Fortbildungen oberhalb des Berufsabschlusses unterstützen.
Definition
- Aufstiegsfortbildung (AFBG)
Berufliche Fortbildung, die auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer vergleichbaren Qualifikation aufbaut und auf eine Prüfung nach Bundes- oder Landesrecht vorbereitet, zum Beispiel vor einer Kammer oder an einer staatlichen Fachschule. Sie führt zu einem höheren beruflichen Abschluss, etwa Meister, Fachwirt oder Techniker.
Wie verbreitet die Förderung ist, zeigt die amtliche Statistik: Laut Statistischem Bundesamt (Destatis, Pressemitteilung vom 29. Juni 2026) erhielten im Jahr 2025 rund 186.100 Personen Aufstiegs-BAföG. Am häufigsten gefördert wurde mit rund 52.000 Geförderten die Fortbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Erzieher.
Früher hieß die Leistung Meister-BAföG. Der neue Name soll deutlich machen, dass längst nicht nur Handwerksmeister gefördert werden. Für Gesundheits- und Praxisberufe ist das Aufstiegs-BAföG oft die wichtigste Finanzierungsquelle, weil der Bildungsgutschein bei Fortbildungen von Beschäftigten in der Regel nicht greift.
Welche Fortbildungen werden gefördert?
Gefördert werden Fortbildungen, die gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsprüfung vorbereiten und einen gesetzlich festgelegten Mindestumfang an Unterricht haben, nach § 2 AFBG in der Regel mindestens 400 Unterrichtsstunden.
Typische Beispiele:
- Meisterinnen und Meister in Handwerk und Industrie
- Fachwirtinnen und Fachwirte, etwa im Gesundheits- und Sozialwesen
- Technikerinnen und Techniker sowie Betriebswirte nach Kammerrecht
- Fortbildungen der Zahnärztekammern für ZFA, etwa zur ZMP (Prophylaxe) oder ZMV (Verwaltung)
- Fortbildungen der Ärztekammern für MFA, etwa zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
- in manchen Fällen die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Erzieher an einer Fachschule
Nicht gefördert werden in der Regel kurze Seminare, reine Anpassungsfortbildungen ohne anerkannte Prüfung und Studiengänge an Hochschulen. Ob eine konkrete Fortbildung die Anforderungen erfüllt, entscheidet das zuständige Amt. Gute Hinweise geben die Anbieter selbst, denn viele Kammern und Fachschulen weisen auf ihren Seiten aus, ob ihre Lehrgänge förderfähig sind.
Was das für ZFA und MFA bedeutet
Für Zahnmedizinische und Medizinische Fachangestellte sind vor allem die Kammerfortbildungen relevant. Sie setzen in der Regel einen Berufsabschluss und einige Jahre Berufserfahrung voraus und enden mit einer Prüfung vor der Kammer. Einen Überblick über die Wege in Prophylaxe, Fachassistenz, Verwaltung und Dentalhygiene gibt unser Ratgeber zur ZMP und weiteren Aufstiegsfortbildungen. Wer eher in Organisation und Abrechnung aufsteigen möchte, findet Hinweise im Ratgeber Praxismanagement.
Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?
Aufstiegs-BAföG bekommt, wer die Zugangsvoraussetzungen für die angestrebte Fortbildungsprüfung erfüllt und eine förderfähige Fortbildung besucht, unabhängig vom Alter.
Wichtig zu wissen:
- Keine Altersgrenze: Du kannst auch mit 40, 50 oder später gefördert werden.
- Vollzeit und Teilzeit: Gefördert werden beide Formen, also auch berufsbegleitende Kurse am Abend oder am Wochenende.
- Beschäftigte und Nichtbeschäftigte: Ob du gerade arbeitest, spielt für die Förderung der Lehrgangskosten keine Rolle.
- Vorqualifikation: Meist brauchst du eine abgeschlossene Berufsausbildung und je nach Prüfung Berufserfahrung. Die genauen Zugangsvoraussetzungen legt die jeweilige Prüfungsordnung fest.
- Mehrere Stufen: Aufeinander aufbauende Fortbildungen auf verschiedenen Stufen können nach § 6 AFBG ebenfalls gefördert werden.
- Bachelor kein Hindernis: Auch mit einem Bachelorabschluss ist eine Förderung möglich, mit einem höheren Hochschulabschluss wie dem Master in der Regel nicht.
Ob du schon früher eine Fortbildung gefördert bekommen hast, kann die Förderfähigkeit beeinflussen. Kläre solche Sonderfälle direkt mit dem zuständigen Amt.
Fehlt dir noch der Berufsabschluss, den die Fortbildungsprüfung voraussetzt, ist das Aufstiegs-BAföG noch nicht der erste Schritt. Für eine Kammerfortbildung wie die ZMP brauchst du etwa zuerst den Abschluss als ZFA, zum Beispiel über eine Umschulung. Ein Beispiel ist die ZFA-Umschulung von Care-er, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung; gefördert wird so eine Umschulung dann über den Bildungsgutschein, nicht über das Aufstiegs-BAföG.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen der KfW, wobei sich die Anteile danach richten, wofür das Geld gedacht ist.
| Baustein | Wofür | Form | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Maßnahmebeitrag | Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro | 50 Prozent Zuschuss, Rest als Darlehen | unabhängig von Einkommen und Vermögen |
| Prüfungsstück | Material für ein Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit | Hälfte der Materialkosten, höchstens 2.000 Euro, davon 50 Prozent Zuschuss | nur, wenn die Prüfung so etwas verlangt |
| Unterhaltsbeitrag | Lebensunterhalt | voller Zuschuss | nur bei Vollzeit, abhängig von Einkommen und Vermögen |
| Kinderbetreuungszuschlag | Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren | 150 Euro je Kind und Monat als Zuschuss | bei Voll- und Teilzeit |
| Erlass | Teil des Darlehens | 50 Prozent des offenen Lehrgangsdarlehens | bei bestandener Prüfung, bei Gründung weitere Erlasse möglich |
Die Beträge stammen aus den §§ 10, 12 und 13b AFBG in der Fassung von Oktober 2026. Den aktuellen Stand, die Höhe des Unterhaltsbeitrags für deine Lebenslage und einen Förderrechner findest du auf aufstiegs-bafoeg.de.
Erlass nach bestandener Prüfung
Wer die Fortbildungsprüfung besteht, bekommt die Hälfte des noch offenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Das AFBG formuliert es so:
„Hat der Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin die Fortbildungsprüfung bestanden, werden ihm oder ihr gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens … erlassen.“
Gründest du innerhalb von drei Jahren nach der Fortbildung ein Unternehmen und führst es mindestens drei Jahre, kann das restliche Lehrgangsdarlehen auf Antrag sogar ganz erlassen werden. Über Erlass und Stundung entscheidet die KfW; das Prüfungszeugnis reichst du dort ein.
Wie beantragst du Aufstiegs-BAföG?
Den Antrag stellst du beim zuständigen Amt für Aufstiegsfortbildungsförderung; welche Stelle das ist, hängt vom Bundesland und oft von deinem Wohnort ab.
- Fortbildung auswählen. Prüf beim Anbieter, ob der Lehrgang auf eine anerkannte Fortbildungsprüfung vorbereitet und als förderfähig gilt.
- Zuständiges Amt finden. Auf aufstiegs-bafoeg.de findest du die zuständige Stelle für deinen Wohnort.
- Antrag stellen. In vielen Ländern geht das auch online. Reiche den Antrag möglichst vor Beginn der Fortbildung ein.
- Nachweise beilegen. Dazu gehören meist die Anmeldebestätigung des Anbieters, Nachweise über deine Vorqualifikation und bei Vollzeit Angaben zu Einkommen und Vermögen.
- Bescheid abwarten und Darlehen abrufen. Nach dem Bescheid kannst du das Darlehensangebot der KfW annehmen.
- Prüfung ablegen und Erlass beantragen. Nach bestandener Prüfung beantragst du den möglichen Darlehenserlass.
Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutschein?
Das Aufstiegs-BAföG fördert den beruflichen Aufstieg nach einem Abschluss, der Bildungsgutschein dagegen vor allem die Rückkehr in Arbeit und das Nachholen eines Berufsabschlusses.
Für eine Fortbildung zur ZMP oder zur Fachwirtin kommt ein Bildungsgutschein in der Regel nicht infrage, weil du bereits einen Berufsabschluss hast und meist beschäftigt bist. Bist du arbeitslos und willst eine Umschulung zur ZFA oder MFA machen, ist dagegen der Bildungsgutschein der passende Weg. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters über den Bildungsgutschein. Als Beschäftigte kannst du daneben prüfen, ob dein Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt; Hinweise dazu stehen im Ratgeber zur Weiterbildung für Beschäftigte.
Die drei Förderwege unterscheiden sich vor allem darin, für wen sie gedacht sind und wer die Kosten trägt.
| Förderweg | Zielgruppe | Typische Maßnahme | Finanzierung | Antrag bei |
|---|---|---|---|---|
| Aufstiegs-BAföG | Fachkräfte mit Berufsabschluss, beschäftigt oder nicht | Aufstiegsfortbildung, etwa ZMP oder Fachwirt | Zuschuss plus zinsgünstiges KfW-Darlehen | Amt für Aufstiegsfortbildungsförderung |
| Bildungsgutschein | Vor allem Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte | Umschulung, Berufsabschluss nachholen | Lehrgangskosten werden übernommen | Agentur für Arbeit, auch für Jobcenter-Kunden |
| Förderung für Beschäftigte (§ 82 SGB III) | Beschäftigte mit Unterstützung des Arbeitgebers | Weiterbildung während der Beschäftigung | Agentur und Arbeitgeber teilen sich die Kosten | Agentur für Arbeit, gemeinsam mit dem Arbeitgeber |
Wo du passende Angebote findest
Förderfähige Aufstiegsfortbildungen bieten vor allem die Zahnärztekammern und Ärztekammern, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und staatliche Fachschulen an. Einen Überblick über Kurse in deiner Region gibt auch die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit im Portal mein NOW, Informationen zur Förderung und das zuständige Amt findest du auf aufstiegs-bafoeg.de.
Wer nach der Fortbildung eine passende Stelle sucht, kann neben der Jobbörse der Bundesagentur spezialisierte Plattformen nutzen, zum Beispiel Specialist Match, eine Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, mit dem Bereich ZFA. Eine erste Einschätzung, welche Förderung zu deiner Situation passt, bieten auch Online-Checks wie der Förder-Check von Specialist Match; verbindlich entscheidet aber immer das zuständige Amt.
Fazit
Das Aufstiegs-BAföG ist für ZFA, MFA und viele andere Fachkräfte der wichtigste Weg, eine Kammerfortbildung oder einen Fachschulabschluss zu finanzieren. Es kombiniert einen Zuschuss von 50 Prozent auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro mit einem zinsgünstigen Darlehen, kennt keine Altersgrenze und erlässt nach bestandener Prüfung die Hälfte des offenen Lehrgangsdarlehens. Kläre vorab, ob deine Fortbildung förderfähig ist, und stell den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn.
Häufige Fragen
Ist das Aufstiegs-BAföG dasselbe wie das Meister-BAföG?
Ja. Meister-BAföG ist der frühere, umgangssprachlich noch verbreitete Name. Gefördert werden aber längst nicht nur Meisterkurse, sondern auch Fachwirte, Techniker, Erzieherinnen und Erzieher sowie viele Kammerfortbildungen.
Muss ich das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Den Zuschussanteil nicht. Das Darlehen der KfW musst du zurückzahlen, nach bestandener Prüfung werden laut § 13b AFBG aber 50 Prozent des noch offenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Die genauen Bedingungen stehen auf aufstiegs-bafoeg.de.
Wie viel Geld gibt es beim Aufstiegs-BAföG?
Laut § 12 AFBG werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro gefördert, zur Hälfte als Zuschuss. Bei Vollzeitfortbildungen kommt ein einkommensabhängiger Unterhaltsbeitrag als Zuschuss hinzu, Alleinerziehende erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro je Kind und Monat.
Kann ich als ZFA die Fortbildung zur ZMP mit Aufstiegs-BAföG finanzieren?
In vielen Fällen ja, weil die ZMP mit einer Prüfung vor der Zahnärztekammer endet. Ob deine konkrete Fortbildung die Voraussetzungen erfüllt, etwa den Mindestumfang, prüft das zuständige Amt im Antragsverfahren.
Kann ich statt Aufstiegs-BAföG einen Bildungsgutschein nutzen?
Für Aufstiegsfortbildungen von Beschäftigten in der Regel nicht. Der Bildungsgutschein zielt auf Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und das Nachholen von Berufsabschlüssen. Für Fortbildungen oberhalb des Berufsabschlusses ist meist das Aufstiegs-BAföG der passende Weg.
Quellen
- Aufstiegs-BAföG: Informationen, Förderrechner und Antrag
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), § 12 Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), § 13b Erlass und Stundung
- Aufstiegs-BAföG: Zahl der Geförderten im Jahr 2025 leicht rückläufig (Pressemitteilung vom 29. Juni 2026)
- Bundeszahnärztekammer: Aus- und Fortbildung des Praxispersonals
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