Das Wichtigste in Kürze
- Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher ist Ländersache: Zugang, Dauer und Vergütung unterscheiden sich je nach Bundesland.
- Der klassische Weg führt über eine Fachschule für Sozialpädagogik (in Bayern Fachakademie) und dauert mehrere Jahre.
- Die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) wird in mehreren Ländern angeboten und ist in der Regel vergütet.
- Die Fachschulausbildung kann mit Aufstiegs-BAföG gefördert werden; laut Destatis war die Erzieherin 2025 mit rund 52.000 Geförderten der am häufigsten geförderte Fortbildungsberuf.
- Ein Zertifikat zur Schulbegleitung oder Betreuungskraft ist ein kürzerer Einstieg, ersetzt aber nicht die Erzieherausbildung.
Ein Quereinstieg als Erzieher oder Erzieherin ist möglich, führt aber fast immer über eine staatlich anerkannte Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik. Weil die Ausbildung landesrechtlich geregelt ist, unterscheiden sich Zugangsvoraussetzungen, Dauer und Vergütung je nach Bundesland. Für Quereinsteigende besonders interessant sind die praxisintegrierte Ausbildung mit Vergütung und berufsbegleitende Teilzeitmodelle. Wer schneller in die Arbeit mit Kindern einsteigen will, findet kürzere Alternativen wie die Schulbegleitung. Sie ersetzen den Erzieherabschluss aber nicht.
Kann man ohne Ausbildung Erzieher oder Erzieherin werden?
Nein, „staatlich anerkannte Erzieherin" oder „staatlich anerkannter Erzieher" wirst du nur mit einer abgeschlossenen Ausbildung nach Landesrecht.
Definition
- Staatlich anerkannte:r Erzieher:in
Pädagogische Fachkraft mit einem Abschluss an einer Fachschule für Sozialpädagogik (in Bayern: Fachakademie für Sozialpädagogik). Die Ausbildung ist nicht bundeseinheitlich im Berufsbildungsgesetz geregelt, sondern durch die Schul- und Ausbildungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Erzieherinnen und Erzieher arbeiten unter anderem in Kitas, Horten, der offenen Ganztagsschule und in der Kinder- und Jugendhilfe.
Gefragt ist der Beruf in jedem Fall. In ihrer Fachkräfteengpassanalyse 2025 schreibt die Bundesagentur für Arbeit:
„Aber auch Köchinnen und Köche, Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer sowie Erzieherinnen und Erzieher werden stark nachgefragt.“
„Quereinstieg" bedeutet hier also meist: Du wechselst aus einem anderen Beruf in die Erzieherausbildung, oft in einem Modell, das sich mit Arbeit oder Familie verbinden lässt. Ohne Ausbildung kannst du je nach Land und Einrichtung als Hilfs-, Ergänzungs- oder Assistenzkraft in einer Kita mitarbeiten. Als Fachkraft zählst du dann aber nicht.
Welche Voraussetzungen brauchst du für die Erzieherausbildung?
Welche Voraussetzungen gelten, legt jedes Bundesland selbst fest; in vielen Ländern sind ein mittlerer Schulabschluss und eine einschlägige Vorbildung die Grundlage.
Als einschlägige Vorbildung gilt häufig eine Ausbildung zur Sozialassistenz oder Kinderpflege. Viele Länder lassen auch andere Wege zu, etwa eine abgeschlossene fachfremde Berufsausbildung, die Fachhochschulreife oder das Abitur, teils in Verbindung mit einem Praktikum oder nachgewiesener Praxiserfahrung. Gerade für Menschen mit Berufserfahrung gibt es in manchen Ländern erleichterte Zugänge.
Zusätzlich verlangen Schulen und Träger meist ein erweitertes Führungszeugnis, oft auch einen Nachweis über den Masernschutz und eine gesundheitliche Eignung.
Welche Wege in die Erzieherausbildung gibt es?
Für Quereinsteigende kommen vor allem drei Modelle in Frage: die klassische Fachschulausbildung in Vollzeit, die praxisintegrierte Ausbildung und die berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeit.
Klassische Fachschulausbildung
Die klassische Form ist eine schulische Ausbildung in Vollzeit mit Praxisphasen in Einrichtungen. Sie dauert in der Regel mehrere Jahre; in manchen Ländern schließt sich an die schulische Zeit ein Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) an. Eine Vergütung gibt es während der schulischen Phasen meist nicht, im Berufspraktikum dagegen häufig schon.
Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)
Bei der praxisintegrierten Ausbildung wechselst du von Anfang an zwischen Fachschule und einer Einrichtung, bei der du angestellt bist. Das Modell gibt es in mehreren Bundesländern, aber nicht überall und nicht überall unter diesem Namen. Der große Vorteil für Quereinsteigende: Der Träger zahlt in der Regel eine Ausbildungsvergütung. Die Plätze sind begehrt, und du bewirbst dich meist sowohl bei der Schule als auch bei einem Träger.
Berufsbegleitend oder in Teilzeit
Viele Fachschulen bieten Teilzeitklassen an, in denen du parallel in einer pädagogischen Einrichtung arbeitest, oft als Ergänzungskraft. Die Ausbildung dauert dadurch länger, du hast aber ein Einkommen und sammelst von Beginn an Praxis. Welche Arbeitszeit in der Einrichtung vorausgesetzt wird, regeln Land und Schule.
| Weg | Dauer | Vergütung | Für wen geeignet |
|---|---|---|---|
| Klassische Fachschule (Vollzeit) | mehrere Jahre, teils plus Berufspraktikum | meist keine, im Berufspraktikum oft ja | wer sich voll auf die Ausbildung konzentrieren kann |
| Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) | mehrere Jahre | in der Regel Ausbildungsvergütung | wer Einkommen braucht und einen Träger findet |
| Berufsbegleitend / Teilzeit | länger als Vollzeit | Gehalt aus der Tätigkeit in der Einrichtung | wer bereits in einer Einrichtung arbeitet |
| Anerkennung als pädagogische Fachkraft | abhängig vom Einzelfall | keine Angabe | wer schon einen verwandten Abschluss hat |
| Schulbegleitung / Betreuungskraft | wenige Wochen bis Monate | Gehalt ab Einstieg | wer schnell einsteigen will (kein Erzieherabschluss) |
Konkrete Dauer und Vergütung für dein Land findest du bei den Fachschulen, in BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit und für Tarifentgelte bei den Trägern selbst.
Wann wirst du als pädagogische Fachkraft anerkannt?
Ob du in einer Kita als pädagogische Fachkraft zählst, entscheidet das Landesrecht, meist über einen sogenannten Fachkräftekatalog.
Hintergrund: Kitas brauchen nach § 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis, und dafür müssen sie ausreichend geeignetes Personal nachweisen. Welche Abschlüsse als „Fachkraft" gelten, legen die Länder in eigenen Gesetzen oder Verordnungen fest. Neben Erzieherinnen und Erziehern gehören dazu je nach Land zum Beispiel Kindheitspädagoginnen und -pädagogen, Sozialpädagoginnen und -pädagogen oder Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger.
Manche Länder öffnen den Katalog auch für Menschen mit anderen Abschlüssen, etwa aus Lehramt, Psychologie oder Gesundheitsberufen, teils nur mit zusätzlicher Nachqualifizierung oder befristet. Einige Länder haben außerdem eigene Programme für Quereinsteigende in Kitas aufgelegt. Wie diese ausgestaltet sind und ob sie aktuell laufen, ändert sich immer wieder; verlässlich erfährst du das beim Landesjugendamt oder beim zuständigen Landesministerium.
Wie kannst du die Ausbildung finanzieren?
Wie du die Erzieherausbildung finanzierst, hängt vor allem vom Modell ab: In der praxisintegrierten Ausbildung zahlt der Träger eine Vergütung, in der schulischen Form brauchst du meist eine andere Finanzierung.
- Aufstiegs-BAföG: Die Fachschulausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Laut Statistischem Bundesamt (Pressemitteilung vom 29. Juni 2026) war sie 2025 mit rund 52.000 Geförderten der am häufigsten geförderte Fortbildungsberuf, gut ein Viertel aller Geförderten. Die Bedingungen findest du auf aufstiegs-bafoeg.de und im Ratgeber Aufstiegs-BAföG.
- Schüler-BAföG: Je nach Alter, Vorbildung und Einkommen kommt auch BAföG für Schülerinnen und Schüler in Frage.
- Bildungsgutschein: Die Agentur für Arbeit kann eine Umschulung fördern, seit 2025 auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Vollzeitumschulungen müssen dafür grundsätzlich um mindestens ein Drittel verkürzt sein (§ 180 Abs. 4 SGB III). Lässt das Landesrecht keine Verkürzung zu, gilt nach § 180 Abs. 4 Satz 2 SGB III auch die volle Dauer als angemessen. Ein Rechtsanspruch besteht in der Regel nicht; kläre deinen Fall in der Beratung.
- Bundesland klären. Informiere dich, welche Zugänge und Modelle es in deinem Land gibt.
- Vorbildung prüfen. Lass die Fachschule bewerten, ob dein Schulabschluss und deine Berufserfahrung für den Zugang reichen.
- Modell wählen. Entscheide zwischen Vollzeit, praxisintegriert oder berufsbegleitend, je nachdem, wie du deinen Lebensunterhalt sicherst.
- Finanzierung klären. Sprich vor der Anmeldung mit der Agentur für Arbeit (in der Grundsicherung zuerst mit dem Jobcenter) oder stelle einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG.
- Praxis sammeln. Ein Praktikum oder eine Tätigkeit als Ergänzungskraft hilft dir bei der Bewerbung und bei der Entscheidung.
Welche kürzeren Alternativen gibt es?
Wenn dir eine mehrjährige Ausbildung im Moment nicht möglich ist, kannst du über kürzere Qualifizierungen in die Arbeit mit Kindern oder Menschen mit Unterstützungsbedarf einsteigen.
- Schulbegleitung: Du begleitest ein Kind mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf im Schulalltag. Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, viele Träger erwarten aber eine Qualifizierung und ein erweitertes Führungszeugnis. Mehr dazu im Ratgeber zum Quereinstieg in die Schulbegleitung.
- Betreuungskraft nach § 43b SGB XI: Eine bundesweit geregelte Qualifizierung für die Betreuung pflegebedürftiger Menschen (nicht mit Kindern), aber ebenfalls ein schneller Einstieg in einen sozialen Beruf.
- Sozialassistenz oder Kinderpflege: Eine in der Regel zweijährige, landesrechtlich geregelte Ausbildung, die selbst schon zur Mitarbeit in Kitas befähigt und in vielen Ländern den Zugang zur Erzieherausbildung öffnet.
Ein Zertifikat zur Schulbegleitung öffnet die Tür zur Arbeit mit Kindern. Den Erzieherabschluss ersetzt es nicht.
Wo du passende Angebote findest
Fachschulen für Sozialpädagogik in deiner Region findest du über das Kultusministerium deines Landes und in BERUFENET; geförderte Umschulungen und Qualifizierungen listet die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit im Portal mein NOW. Stellen für Ergänzungskräfte und PiA-Plätze schreiben Kita-Träger oft direkt oder in der Jobbörse der Bundesagentur aus.
Wer zunächst einen kürzeren Weg sucht, findet geförderte Kurse zur Schulbegleitung, etwa bei Volkshochschulen oder Bildungsträgern. Ein Beispiel ist die Weiterbildung zur Schulbegleitung bei Care-er, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung: 12 Wochen in Vollzeit mit 600 Unterrichtseinheiten, live online, ohne Pflichtpraktikum und mit Trägerzertifikat, Voraussetzung Deutsch B1. Eine Erzieherausbildung bietet Care-er nicht an, und das Zertifikat ersetzt sie nicht. Stellen in der Schulbegleitung findest du unter anderem bei Specialist Match, einer Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, im Bereich Schulbegleitung. Ob eine Förderung für dich infrage kommt, kannst du vorab zum Beispiel mit dem Förder-Check von Care-er einschätzen; verbindlich entscheidet die Agentur für Arbeit.
Die Anbietertypen für Kurse zur Schulbegleitung unterscheiden sich vor allem in Angebot, Format und darin, ob ihre Kurse förderfähig sind.
| Anbietertyp | Angebot | Zielgruppe | Format | Förderung |
|---|---|---|---|---|
| Care-er Academy | Qualifizierung zur Betreuungskraft (§§ 43b, 53b SGB XI), zur Schulbegleitung und Umschulung zur ZFA | Quereinsteigende ohne medizinische oder pädagogische Vorbildung; ZFA ab 25 Jahren | Live-Online-Unterricht; ZFA berufsbegleitend mit 3 Tagen online und 2 Tagen Praxis pro Woche | AZAV-zugelassen, Förderung per Bildungsgutschein möglich |
| Regionale Bildungsträger mit AZAV-Zulassung | Qualifizierungen, Umschulungen, Anpassungsfortbildungen | Arbeitsuchende, Beschäftigte, Berufsrückkehrende | Präsenz, online oder kombiniert | Förderung per Bildungsgutschein möglich, wenn die Maßnahme zugelassen ist |
| Volkshochschulen | Kurse zu Sprache, EDV, Grundbildung, teils berufliche Qualifizierung | Breite Öffentlichkeit | Überwiegend Präsenz, zunehmend online | Einzelne Kurse förderfähig; oft niedrige Gebühren |
Fazit
Erzieherin oder Erzieher wirst du auch als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger nur über eine staatlich anerkannte Ausbildung, deren Regeln dein Bundesland bestimmt. Die praxisintegrierte und die berufsbegleitende Ausbildung machen den Wechsel mit Einkommen möglich, verlangen aber Zeit. Wenn du schneller einsteigen willst, sind Schulbegleitung oder Betreuungskraft realistische Alternativen: als eigener Weg oder als Sprungbrett, nicht als Ersatz für den Abschluss.
Häufige Fragen
Kann ich ohne Ausbildung als Erzieherin oder Erzieher arbeiten?
In der Regel nicht. Erzieherin oder Erzieher ist ein staatlich anerkannter Abschluss nach Landesrecht. Ohne Ausbildung kannst du je nach Land und Einrichtung als Hilfs- oder Ergänzungskraft arbeiten, aber nicht als Erzieherin oder Erzieher.
Wie lange dauert die Ausbildung für Quereinsteigende?
Das hängt vom Bundesland, deiner Vorbildung und dem Modell ab. Die Fachschulausbildung selbst dauert in Vollzeit meist mehrere Jahre, in Teilzeit oder berufsbegleitend entsprechend länger. Einschlägige Vorerfahrung kann den Zugang erleichtern, verkürzt die Ausbildung aber nicht automatisch.
Bekomme ich während der Erzieherausbildung Geld?
In der praxisintegrierten Ausbildung erhältst du in der Regel eine Ausbildungsvergütung vom Träger. In der klassischen schulischen Form gibt es meist keine Vergütung; dann kommen je nach Situation Aufstiegs-BAföG, Schüler-BAföG oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit in Frage.
Werden Erzieherinnen und Erzieher gesucht?
Ja. Laut Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit werden Erzieherinnen und Erzieher stark nachgefragt. Wie groß der Bedarf in deiner Region ist, zeigen die regionalen Ergebnisse der Engpassanalyse und die Stellenangebote der Kita-Träger.
Ersetzt eine Weiterbildung zur Schulbegleitung die Erzieherausbildung?
Nein. Ein Trägerzertifikat zur Schulbegleitung, wie es Volkshochschulen oder Bildungsträger wie zum Beispiel Care-er anbieten, ist ein Qualifikationsnachweis für diese Tätigkeit, aber kein staatlich anerkannter Abschluss als Erzieherin oder Erzieher.
Quellen
- SGB VIII, § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- SGB III, § 180 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
- BERUFENET: Erzieher/in
- Aufstiegs-BAföG
- Aufstiegs-BAföG: Zahl der Geförderten im Jahr 2025 leicht rückläufig (Pressemitteilung vom 29. Juni 2026)
- Fachkräfteengpassanalyse 2025
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