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Alltagsbegleiter oder Betreuungskraft: Begriffe, Qualifizierung und Einsatz im Vergleich

Alltagsbegleiter, Betreuungskraft, Betreuungsassistent: Die Begriffe werden oft gleich verwendet, meinen rechtlich aber nicht immer dasselbe. Entscheidend ist, ob du in einer Pflegeeinrichtung oder bei Pflegebedürftigen zu Hause arbeiten willst. Dieser Vergleich ordnet die Begriffe und zeigt, welche Qualifizierung du wofür brauchst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betreuungskraft nach § 43b SGB XI arbeitet in stationären Einrichtungen; ihre Qualifikation regeln die Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI des GKV-Spitzenverbands.
  • Die Richtlinien verlangen 40 Stunden Orientierungspraktikum, mindestens 160 Unterrichtsstunden, zwei Wochen Betreuungspraktikum und jährlich 16 Unterrichtsstunden Fortbildung.
  • „Alltagsbegleiter" ist als Kursbezeichnung oft gleichbedeutend mit Betreuungskraft, wird in § 45a SGB XI aber auch als Angebot zur Unterstützung im Alltag genannt, das nach Landesrecht anerkannt wird.
  • „Betreuungsassistent" ist kein gesetzlich definierter Begriff; prüfe immer, ob ein Kurs die Richtlinien nach § 53b SGB XI erfüllt.

Alltagsbegleiter und Betreuungskraft meinen in Stellenanzeigen und Kursnamen meist dasselbe: die Qualifizierung nach den Betreuungskräfte-Richtlinien für die zusätzliche Betreuung in Pflegeeinrichtungen nach § 43b SGB XI. Rechtlich gibt es aber einen zweiten Alltagsbegleiter, nämlich als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI für Pflegebedürftige zu Hause, das nach Landesrecht anerkannt wird. Willst du in einem Pflegeheim oder einer Tagespflege arbeiten, brauchst du die Richtlinien-Qualifizierung; für Einsätze in Privathaushalten gelten die Regeln deines Bundeslandes.

Was ist eine Betreuungskraft nach § 43b SGB XI?

Eine Betreuungskraft nach § 43b SGB XI ist eine zusätzlich eingesetzte Kraft für Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen, die selbst keine Pflegekraft ist.

Definition

Betreuungskraft nach § 43b SGB XI

Eine Person, die in Pflegeheimen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege pflegebedürftige Menschen betreut und aktiviert, etwa durch Gespräche, Spaziergänge, Musik oder Gruppenangebote. Ihre Qualifikation und Aufgaben regeln die Betreuungskräfte-Richtlinien, die der GKV-Spitzenverband nach § 53b SGB XI beschließt und das Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.

Die Rechtslage ist zweistufig. § 43b SGB XI gibt Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. § 53b SGB XI verpflichtet den Spitzenverband Bund der Pflegekassen, also den GKV-Spitzenverband, dazu Richtlinien zu beschließen. Die Paragrafen haben mehrfach die Nummer gewechselt: Die ursprüngliche Regelung stand in § 87b SGB XI, ab 2017 in § 53c und seit dem 1. Januar 2020 inhaltsgleich in § 53b. Deshalb tauchen in älteren Zertifikaten noch andere Paragrafen auf.

Laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) waren im Dezember 2023 rund 52.000 zusätzliche Betreuungskräfte tätig. Die Pflegekassen finanzieren nach Angaben des BMG für je 20 pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner die Personalkosten einer zusätzlichen Vollzeitkraft.

Was bedeuten die verschiedenen Begriffe?

Die vier gängigen Begriffe unterscheiden sich vor allem darin, ob sie gesetzlich verankert sind und für welchen Einsatzort sie gelten.

Vergleich: Betreuungskraft, Alltagsbegleiter, Betreuungsassistent und Angebote nach § 45a SGB XI
BegriffRechtsgrundlageTypischer EinsatzortWer regelt die Qualifikation?
Betreuungskraft (§§ 43b, 53b SGB XI)Bundesrecht, Richtlinien des GKV-SpitzenverbandsPflegeheim, Kurzzeit-, Tages- und NachtpflegeBetreuungskräfte-Richtlinien, bundesweit einheitlich
Alltagsbegleiter als Kursnamekein eigener Rechtsbegriff, meist Synonymwie BetreuungskraftRichtlinien, wenn der Kurs sie erfüllt
Betreuungsassistentkein gesetzlich definierter Begriffwie BetreuungskraftRichtlinien, wenn der Kurs sie erfüllt
Alltagsbegleiter in Angeboten nach § 45a SGB XIBundesrecht mit LandesverordnungPrivathaushalt, BetreuungsgruppenKonzept des Angebots nach Landesrecht

Der wichtigste Prüfstein ist deshalb nicht der Name, sondern der Satz im Kursprospekt oder Zertifikat: Erfüllt die Qualifizierung die Richtlinien nach § 53b SGB XI? Nur dann kannst du sicher als zusätzliche Betreuungskraft in einer stationären Einrichtung arbeiten.

Was verlangen die Betreuungskräfte-Richtlinien aktuell?

Die aktuell geltende Fassung der Richtlinien vom 21. Oktober 2022 verlangt ein Orientierungspraktikum, eine dreiteilige Qualifizierungsmaßnahme und regelmäßige Fortbildung.

Das BMG hat diese Fassung am 21. November 2022 genehmigt; sie gilt seit dem 22. November 2022. Ein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss ist laut § 4 der Richtlinien nicht nötig.

Übersicht: Bausteine der Qualifizierung nach den Betreuungskräfte-Richtlinien
BausteinUmfangZeitpunktInhalt
Orientierungspraktikum40 Stundenvor der Qualifizierungerste Eindrücke, Eignung selbst prüfen
Modul 1: Basiskurs100 UnterrichtsstundenBeginn der QualifizierungKommunikation, Krankheitsbilder, Grundkenntnisse Pflege, Erste Hilfe
Modul 2: Betreuungspraktikumzwei Wochenzwischen den KursenPraxis unter Anleitung einer Pflegefachkraft
Modul 3: Aufbaukurs60 UnterrichtsstundenAbschluss der QualifizierungRechtskunde, Ernährung, Beschäftigung, Bewegung, Zusammenarbeit
Fortbildungjährlich mindestens 16 Unterrichtsstundenwährend der BeschäftigungWissen auffrischen, Praxis reflektieren

Die 160 Unterrichtsstunden sind ein Mindestumfang. Viele Bildungsträger bieten deutlich umfangreichere Kurse an. Ein Beispiel ist Care-er, ein AZAV-zugelassener Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung: Die Qualifizierung zur Betreuungskraft bei Care-er umfasst 600 Unterrichtseinheiten plus 80 Stunden Praktikum in 14 Wochen Vollzeit und endet mit einem IHK-Zertifikat.

Wer schon passende Vorerfahrung hat, muss nicht alles wiederholen. Nach § 5 der Richtlinien gelten die Anforderungen bei Pflegefachkräften und bei Menschen mit mindestens einjähriger landesrechtlicher Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege grundsätzlich als erfüllt. Wer mindestens 40 Stunden in Betreuung oder Pflege gearbeitet hat, braucht kein Orientierungspraktikum mehr.

Was gilt für Alltagsbegleiter nach § 45a SGB XI?

Für Alltagsbegleiter im Sinne von § 45a SGB XI gelten nicht die Betreuungskräfte-Richtlinien, sondern die Anerkennungsregeln deines Bundeslandes.

§ 45a SGB XI beschreibt Angebote, die Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange zu Hause zu leben, und pflegende Angehörige entlasten. Das Gesetz zählt Beispiele auf:

… Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen, Familienentlastende Dienste, Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter und Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Solche Angebote brauchen eine Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde. Ihr Konzept muss nach § 45a Abs. 2 SGB XI Angaben zur Qualifikation der Helfenden, zu Grund- und Notfallwissen sowie zu Schulung und Fortbildung enthalten. Wie viele Stunden Schulung verlangt werden, legt jedes Land in seiner Verordnung fest. Bei Betreuungsangeboten nennt das Gesetz ausdrücklich ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung.

Bezahlt werden diese Leistungen häufig über den Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf bis zu 131 Euro im Monat, zweckgebunden unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Wie wird die Qualifizierung gefördert?

Die Qualifizierung zur Betreuungskraft kann die Agentur für Arbeit nach § 81 SGB III per Bildungsgutschein bezahlen, seit 2025 auch für Menschen, die beim Jobcenter gemeldet sind, wenn Träger und Kurs nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind.

Einen Rechtsanspruch gibt es dabei in der Regel nicht: Die Beratungsfachkraft entscheidet, ob die Weiterbildung für deine berufliche Eingliederung notwendig ist. Wichtig ist die Reihenfolge. Nach § 81 SGB III muss die Agentur dich vor Beginn der Teilnahme beraten haben; einen Kurs, den du schon angefangen hast, übernimmt sie nicht nachträglich. Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI ist das anders: Wie Helfende geschult und fortgebildet werden, muss das Konzept des anerkannten Angebots selbst festlegen.

Bevor du dich anmeldest, lohnt ein kurzer Check:

  • Nennt das Zertifikat ausdrücklich die Richtlinien nach § 53b SGB XI?
  • Sind Orientierungspraktikum, Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs enthalten?
  • Hilft der Träger bei der Suche nach Praktikumsplätzen?
  • Liegt die Zulassung nach AZAV vor, und ist der Kurs in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur gelistet?

Welche Qualifikation passt zu deinem Ziel?

Welche Qualifikation du brauchst, entscheidet sich am Einsatzort, am gewünschten Stundenumfang und daran, ob du eine feste Stelle anstrebst.

Vergleich: Welche Qualifikation passt zu welcher Lebenslage?
LebenslageQualifizierung nach §§ 43b, 53b SGB XISchulung für Angebote nach § 45a SGB XIWorauf achten
Feste Stelle im Pflegeheim oder in der Tagespflegepasst, weil vorgeschriebenreicht nichtRichtlinien-Bezug im Zertifikat prüfen
Stundenweise bei Pflegebedürftigen zu Hausemöglich, oft mehr als nötigpasst gut, wenn das Angebot anerkannt istLandesrecht und Träger klären
Ab 50, Neustart nach anderem Berufpasst gut, kurz und körperlich moderatpasst als NebentätigkeitOrientierungspraktikum zuerst
Arbeitslos mit Arbeitslosengeldpasst, Bildungsgutschein möglichFörderung im Einzelfall klärenFörderung vor Kursbeginn klären
Später vielleicht Pflegeberufpasst als Einstieg, keine Anrechnungeher als TestHelferausbildung als nächsten Schritt prüfen

Häufige Denkfehler beim Vergleich:

  • „Alltagsbegleiter-Kurs ist Alltagsbegleiter-Kurs." Ein kurzer Landeskurs für Angebote nach § 45a SGB XI berechtigt nicht automatisch zur Arbeit als zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim.
  • „Betreuungsassistent klingt höher qualifiziert." Der Begriff ist nicht geschützt. Maßgeblich sind Umfang und Richtlinien-Bezug.
  • „Einmal qualifiziert, immer qualifiziert." In stationären Einrichtungen gehören jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden Fortbildung dazu.

Welche Aufgaben du als Betreuungskraft übernehmen darfst und wo die Grenze zur Pflege liegt, erklärt der Ratgeber Was darf eine Betreuungskraft?. Wie sich die Arbeit von der Pflegehilfe unterscheidet, zeigt der Vergleich Betreuungskraft oder Pflegehelfer.

Wo du passende Angebote findest

Zugelassene Kurse zur Betreuungskraft, die du mit einem Bildungsgutschein bezahlen kannst, findest du in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit. Welche Angebote zur Unterstützung im Alltag in deiner Region anerkannt sind und welche Schulung sie verlangen, erfährst du bei Pflegekassen, Pflegestützpunkten oder der zuständigen Landesbehörde.

Ein Beispiel für einen geförderten Live-Online-Kurs nach §§ 43b, 53b SGB XI ist die Qualifizierung zur Betreuungskraft bei Care-er. Stellen in Pflegeheimen, Tagespflegen und ambulanten Diensten findest du neben der Jobbörse der Bundesagentur zum Beispiel bei Specialist Match, einer Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, unter Pflege und Betreuung.

Fazit

Alltagsbegleiter und Betreuungskraft sind im Alltag oft Synonyme, rechtlich aber nicht immer. Für die Arbeit in Pflegeheim, Kurzzeit- oder Tagespflege brauchst du die Qualifizierung nach den Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI, unabhängig davon, wie der Kurs heißt. Für stundenweise Einsätze bei Pflegebedürftigen zu Hause gelten die Anerkennungsregeln deines Bundeslandes nach § 45a SGB XI. Frag vor jeder Anmeldung, welche Rechtsgrundlage der Kurs erfüllt.

Häufige Fragen

Ist Alltagsbegleiter dasselbe wie Betreuungskraft?

Als Kursname meist ja: Viele Träger nennen die Qualifizierung nach den Betreuungskräfte-Richtlinien „Betreuungskraft oder Alltagsbegleiter". Rechtlich taucht „Alltagsbegleiter" zusätzlich in § 45a SGB XI auf, dort als Angebot zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige zu Hause, das nach Landesrecht anerkannt wird.

Welche Qualifikation brauche ich für die Arbeit im Pflegeheim?

Für die zusätzliche Betreuung im Pflegeheim, in der Kurzzeitpflege sowie in der Tages- und Nachtpflege brauchst du die Qualifizierung nach den Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI. Dazu gehören 40 Stunden Orientierungspraktikum, mindestens 160 Unterrichtsstunden und zwei Wochen Betreuungspraktikum.

Was ist ein Betreuungsassistent?

Betreuungsassistent ist eine verbreitete, aber nicht gesetzlich geregelte Bezeichnung. Gemeint ist meist dieselbe Qualifizierung wie bei der Betreuungskraft; frag beim Anbieter nach, ob der Kurs die Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI erfüllt.

Was regelt § 45a SGB XI?

§ 45a SGB XI regelt Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Betreuungsgruppen, Helferkreise oder Alltagsbegleiter für Pflegebedürftige zu Hause. Die Angebote brauchen eine Anerkennung nach Landesrecht, und die Qualifikationsanforderungen an die Helfenden unterscheiden sich deshalb je nach Bundesland.

Wird die Qualifizierung zur Betreuungskraft gefördert?

Ja, wenn Träger und Kurs nach AZAV zugelassen sind, kann die Agentur für Arbeit die Kosten per Bildungsgutschein übernehmen, seit 2025 auch für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden. Ein Beispiel für einen solchen Kurs ist die Qualifizierung zur Betreuungskraft bei Care-er.

Quellen

  1. Richtlinien nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften (Betreuungskräfte-RL), Fassung vom 21. Oktober 2022GKV-Spitzenverband, abgerufen am 5. Oktober 2026
  2. SGB XI, § 43b Inhalt der LeistungBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  3. SGB XI, § 53b Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher BetreuungskräfteBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  4. SGB XI, § 45a Angebote zur Unterstützung im AlltagBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  5. SGB XI, § 45b EntlastungsbetragBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  6. Zusätzliche BetreuungskräfteBundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 5. Oktober 2026

Über die Redaktion dieses Artikels

Geschrieben von

Jonas Berger

Redakteur · Bildungsgutschein, Förderrecht, Arbeitslosigkeit

Jonas Berger betreut bei Karriere in Pflege & Gesundheit die Themen Weiterbildungsförderung, Bildungsgutschein und beruflicher Neustart nach Arbeitslosigkeit.

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