Quereinstieg · Soziale Berufe

Quereinstieg in die Heilerziehungspflege: Ausbildung, Voraussetzungen, Alternativen

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger begleiten Menschen mit Behinderung in Wohnen, Arbeit, Schule und Freizeit. Der Beruf wird über eine landesrechtlich geregelte Fachschulausbildung erlernt, die es oft auch praxisintegriert oder berufsbegleitend gibt. Dieser Ratgeber zeigt Wege, Voraussetzungen und kürzere Alternativen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger findet an Fachschulen statt und ist landesrechtlich geregelt.
  • Viele Länder bieten die Ausbildung auch praxisintegriert oder berufsbegleitend an, oft mit Vergütung oder Gehalt.
  • Typische Arbeitsfelder liegen in der Eingliederungshilfe, die laut Destatis 2025 rund 1.056.000 Menschen erhielten: Wohngruppen, Werkstätten, Tagesförderung, Schulen und Assistenz im Alltag.
  • Die Fachschulausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Aufstiegs-BAföG gefördert werden.
  • Kürzere Einstiege wie die Schulbegleitung führen schneller in die Arbeit, ersetzen den Fachschulabschluss aber nicht.

Ein Quereinstieg in die Heilerziehungspflege führt über eine staatlich anerkannte Fachschulausbildung, deren Zugang, Dauer und Form das jeweilige Bundesland regelt. Für Menschen mit Berufserfahrung sind vor allem die praxisintegrierten und berufsbegleitenden Modelle interessant, weil du dabei schon in einer Einrichtung arbeitest und Geld verdienst.

Wer schneller in die Arbeit mit Menschen mit Behinderung einsteigen möchte, kann als Assistenzkraft oder in der Schulbegleitung beginnen, auch wenn das den Fachschulabschluss nicht ersetzt.

Was machen Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger?

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger begleiten, fördern und unterstützen Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung, damit sie möglichst selbstbestimmt leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Definition

Heilerziehungspflege (HEP)

Sozialpädagogischer Fachberuf, der pädagogische, pflegerische und assistierende Aufgaben verbindet. Die Ausbildung findet an Fachschulen für Heilerziehungspflege statt und ist in den Schul- und Ausbildungsgesetzen der Länder geregelt, nicht im Berufsbildungsgesetz. Der Abschluss lautet „staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" oder „staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger".

Im Alltag reicht die Arbeit von der Unterstützung bei Körperpflege und Mahlzeiten über Freizeitangebote und Förderung bis zur Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen oder im Beruf. Dazu kommen Dokumentation, Hilfeplanung und Zusammenarbeit mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern und anderen Fachkräften. Im Mittelpunkt steht nicht das Versorgen, sondern die Frage, was der Mensch selbst kann und will.

Wo arbeiten Heilerziehungspfleger?

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger arbeiten vor allem in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, also überall dort, wo Menschen mit Behinderung wohnen, arbeiten, lernen oder Unterstützung im Alltag bekommen. Wer Anspruch auf diese Leistungen hat, regelt das Gesetz so:

„Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen …, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind …“

Quelle: SGB IX, § 99 Abs. 1

Das Arbeitsfeld ist groß und wächst: Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) erhielten 2025 rund 1.056.000 Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe, 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund 806.000 bekamen Leistungen zur sozialen Teilhabe, etwa 273.000 Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten.

  • Wohnen: Wohngruppen, besondere Wohnformen und ambulant betreutes Wohnen
  • Arbeit: Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und Angebote zur beruflichen Teilhabe
  • Schule und Kinder: Förderschulen, inklusive Schulen, Frühförderung und je nach Land auch Kitas
  • Alltag und Freizeit: Assistenzdienste, Freizeit- und Familienentlastende Dienste
  • Pflege: Einrichtungen für ältere Menschen mit Behinderung und gemischte Angebote

In vielen Ländern zählen Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger auch in Kitas als pädagogische Fachkräfte. Welche Abschlüsse dort anerkannt werden, regelt der Fachkräftekatalog des jeweiligen Landes, mehr dazu im Ratgeber zum Quereinstieg als Erzieher:in.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Die Zugangsvoraussetzungen legt jedes Land selbst fest; häufig verlangt werden ein mittlerer Schulabschluss und eine einschlägige Vorbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Praxiserfahrung.

Als einschlägig gilt zum Beispiel eine Ausbildung zur Sozialassistenz, zur Heilerziehungspflegehilfe oder in der Pflege. Viele Länder akzeptieren auch eine fachfremde Berufsausbildung, teils kombiniert mit einem Praktikum in der Behindertenhilfe. Für Erwachsene mit langer Berufs- oder Familienerfahrung gibt es mancherorts erleichterte Zugänge. Zusätzlich verlangen Schulen und Träger meist ein erweitertes Führungszeugnis und eine gesundheitliche Eignung.

Welche Ausbildungswege gibt es für Quereinsteigende?

Für Quereinsteigende kommen vor allem drei Modelle in Frage: die Fachschule in Vollzeit, die praxisintegrierte Ausbildung und die berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeit.

Vergleich: Wege in die Heilerziehungspflege nach Dauer, Einkommen und Eignung
WegDauerEinkommenFür wen geeignet
Fachschule in Vollzeitin der Regel mehrere Jahre mit Praxisphasenmeist keine Vergütung in schulischen Phasenwer sich ganz auf die Ausbildung konzentrieren kann
Praxisintegrierte Ausbildungmehrere Jahre, Wechsel von Schule und Einrichtungin der Regel Ausbildungsvergütungwer Einkommen braucht und einen Träger findet
Berufsbegleitend in Teilzeitlänger als VollzeitGehalt aus der Tätigkeit in der Einrichtungwer bereits in der Eingliederungshilfe arbeitet
Assistenzkraft ohne FachausbildungEinarbeitungGehalt ab Einstiegwer den Bereich erst kennenlernen will

Gerade das berufsbegleitende Modell ist im sozialen Bereich verbreitet: Du arbeitest als Assistenz- oder Hilfskraft in einer Einrichtung und besuchst parallel die Fachschule. Viele Träger unterstützen das, weil sie Fachkräfte suchen. Welche Wochenarbeitszeit vorausgesetzt wird, regeln Land und Schule.

Wie kannst du die Ausbildung finanzieren?

Wie du die Ausbildung finanzierst, hängt vor allem vom Modell ab: In der praxisintegrierten Form zahlt der Träger in der Regel eine Vergütung, berufsbegleitend hast du dein Gehalt, in der Vollzeitschule brauchst du meist eine andere Finanzierung.

  • Aufstiegs-BAföG: Die Fachschulausbildung zur Heilerziehungspflege kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Die Bedingungen findest du auf aufstiegs-bafoeg.de.
  • Schüler-BAföG: Je nach Alter, Vorbildung und Einkommen kann es in Frage kommen.
  • Bildungsgutschein: Die Agentur für Arbeit kann eine Umschulung fördern, wenn Schule und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind; seit 2025 gilt das auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Umschulungen in Vollzeit müssen dafür grundsätzlich um mindestens ein Drittel verkürzt sein (§ 180 Abs. 4 SGB III); lässt das Landesrecht das nicht zu, gilt die volle Dauer als angemessen. Einen Rechtsanspruch gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa unter bestimmten Voraussetzungen beim Nachholen eines Berufsabschlusses.
  1. Bereich kennenlernen. Ein Praktikum oder eine Tätigkeit als Assistenzkraft zeigt dir, ob dir die Arbeit liegt.
  2. Landesregeln klären. Informiere dich bei einer Fachschule über Zugang, Modelle und Dauer in deinem Land.
  3. Modell wählen. Entscheide zwischen Vollzeit, praxisintegriert oder berufsbegleitend, je nachdem, wie du deinen Lebensunterhalt sicherst.
  4. Finanzierung klären. Stelle einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG oder sprich vor Beginn mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
  5. Bewerben. Bewirb dich bei der Fachschule und, je nach Modell, parallel bei einem Träger der Eingliederungshilfe.

Welche kürzeren Alternativen gibt es?

Wenn dir eine mehrjährige Ausbildung im Moment nicht möglich ist, kannst du über kürzere Wege in die Arbeit mit Menschen mit Behinderung einsteigen und später entscheiden, ob du die Fachschule anschließt.

  • Assistenzkraft in der Eingliederungshilfe: Viele Einrichtungen stellen Hilfs- und Assistenzkräfte ohne Fachausbildung ein und arbeiten sie ein. Das ist oft der direkteste Weg in die berufsbegleitende Ausbildung.
  • Schulbegleitung: Du begleitest ein Kind mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf im Schulalltag. Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, viele Träger erwarten aber eine Qualifizierung und ein erweitertes Führungszeugnis. Mehr dazu im Ratgeber zur Schulbegleitung.
  • Betreuungskraft nach § 43b SGB XI: Eine kurze, bundesweit geregelte Qualifizierung für die Betreuung pflegebedürftiger Menschen in Pflegeeinrichtungen. Sie richtet sich nicht speziell an die Behindertenhilfe, ist aber ein schneller Einstieg in einen sozialen Beruf. Mehr dazu im Ratgeber zur Betreuungskraft.
  • Helferausbildungen: Einige Länder bieten eine kürzere Ausbildung zur Heilerziehungspflegehilfe oder Heilerziehungsassistenz an, andere eine Sozialassistenz mit passendem Schwerpunkt.

Eine Qualifizierung zur Schulbegleitung öffnet die Tür zur Arbeit mit Menschen mit Behinderung, den Fachschulabschluss ersetzt sie nicht.

Wo du passende Angebote findest

Fachschulen für Heilerziehungspflege findest du über BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit und über das Kultusministerium deines Landes; geförderte Umschulungen und Qualifizierungen listet die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit. Stellen für Assistenzkräfte und Ausbildungsplätze schreiben Träger der Eingliederungshilfe oft direkt oder in der Jobbörse der Bundesagentur aus.

Wer zunächst einen kürzeren Weg sucht, findet geförderte Kurse zur Schulbegleitung bei Volkshochschulen und Bildungsträgern, zum Beispiel die Weiterbildung zur Schulbegleitung bei Care-er, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung. Eine Ausbildung zur Heilerziehungspflege bietet Care-er nicht an. Stellen in der Schulbegleitung findest du unter anderem bei Specialist Match, einer Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus. Ob eine Förderung für dich infrage kommt, kannst du vorab zum Beispiel mit dem Förder-Check von Care-er einschätzen; verbindlich entscheidet die Agentur für Arbeit.

Fazit

Heilerziehungspflege ist ein anspruchsvoller Fachberuf, in den du auch als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger über eine Fachschulausbildung nach Landesrecht kommst. Praxisintegrierte und berufsbegleitende Modelle machen den Wechsel mit Einkommen möglich, verlangen aber mehrere Jahre. Wer erst ausprobieren möchte, beginnt als Assistenzkraft oder in der Schulbegleitung und entscheidet danach, ob die Ausbildung der nächste Schritt ist.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Ausbildung in der Heilerziehungspflege arbeiten?

Als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger nicht, denn das ist ein staatlich anerkannter Abschluss. Viele Einrichtungen der Eingliederungshilfe stellen aber Hilfs- oder Assistenzkräfte ohne Fachausbildung ein, die unter Anleitung von Fachkräften arbeiten.

Wie lange dauert die Ausbildung zur Heilerziehungspflege?

Das hängt vom Bundesland und vom Modell ab. In Vollzeit dauert die Fachschulausbildung in der Regel mehrere Jahre einschließlich Praxisanteilen, berufsbegleitende Modelle dauern meist länger.

Wer bezahlt die Ausbildung zur Heilerziehungspflege?

Das hängt vom Modell ab: In der praxisintegrierten Form zahlt der Träger meist eine Vergütung, berufsbegleitend verdienst du in der Einrichtung, für die Vollzeitschule kommen Aufstiegs-BAföG oder Schüler-BAföG infrage. Als Umschulung kann die Agentur für Arbeit die Kosten per Bildungsgutschein übernehmen, wenn Schule und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind.

Was ist der Unterschied zwischen Heilerziehungspflege und Erzieherausbildung?

Beide sind Fachschulausbildungen nach Landesrecht. Die Heilerziehungspflege konzentriert sich auf Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen und verbindet Pädagogik mit pflegerischen Inhalten, die Erzieherausbildung auf Kinder und Jugendliche.

Gibt es einen kürzeren Weg in die Arbeit mit Menschen mit Behinderung?

Ja, zum Beispiel als Assistenzkraft in der Eingliederungshilfe oder als Schulbegleitung. Für die Schulbegleitung bieten Volkshochschulen und Bildungsträger Qualifizierungen mit Trägerzertifikat an, die aber keinen Fachschulabschluss in der Heilerziehungspflege ersetzen.

Quellen

  1. SGB IX, § 99 Leistungsberechtigter Personenkreis (Eingliederungshilfe)Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  2. Eingliederungshilfe: 1 056 000 Personen erhielten 2025 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit BehinderungStatistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 5. Oktober 2026
  3. SGB III, § 180 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen WeiterbildungBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  4. Bildungsgutschein: Weiterbildung finanzierenBundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  5. Aufstiegs-BAföG: Wer wird gefördert?Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 5. Oktober 2026
  6. WeiterbildungssucheBundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026

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