Das Wichtigste in Kürze
- Grundlage ist die Eingliederungshilfe: für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung nach SGB IX, für Kinder mit seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.
- Laut Statistischem Bundesamt erhielten am 1. März 2026 107.588 Kinder in Kitas Eingliederungshilfe nach SGB IX oder SGB VIII.
- Einen bundesweit geregelten Ausbildungsweg gibt es nicht; ob eine pädagogische Fachkraft verlangt wird, hängt von Land, Kostenträger und Einzelfall ab.
- Für die Arbeit mit Kindern verlangen Träger ein erweitertes Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII, § 30a BZRG).
Eine Integrationsassistenz in der Kita begleitet ein einzelnes Kind mit Behinderung oder drohender Behinderung im Kita-Alltag, damit es gemeinsam mit den anderen Kindern spielen, essen, lernen und Freundschaften knüpfen kann. Bezahlt wird sie über die Eingliederungshilfe nach SGB IX oder, bei seelischer Behinderung, nach § 35a SGB VIII. Eine bundesweit geregelte Ausbildung gibt es nicht: Ob du als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger reichst oder eine pädagogische Fachkraft gesucht wird, entscheiden Land, Kostenträger und Bedarf des Kindes.
Für viele ist die Kita eine Alternative zur Schulbegleitung: ähnliche Aufgabe, aber jüngere Kinder, anderer Tagesablauf und oft andere Arbeitszeiten.
Was ist eine Integrationsassistenz in der Kita?
Eine Integrationsassistenz in der Kita ist eine zusätzliche Kraft, die für ein bestimmtes Kind bewilligt wird und es individuell im Alltag der Einrichtung unterstützt.
Definition
- Integrationsassistenz (Kita) (auch Integrationshilfe, Inklusionsassistenz, Kita-Begleitung)
Personenbezogene Unterstützung für ein Kind mit (drohender) Behinderung in einer Kindertageseinrichtung, finanziert als Leistung der Eingliederungshilfe. Die Assistenz gehört nicht zum regulären Personalschlüssel der Gruppe und ersetzt keine pädagogische Fachkraft.
Der Hintergrund ist ein klarer gesetzlicher Auftrag. Das Kinder- und Jugendhilferecht formuliert ihn für alle Kitas so:
„„Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden.““
Wie groß das Feld ist, zeigt die amtliche Statistik. Laut Statistischem Bundesamt (Stichtag 1. März 2026) erhielten 107.588 der rund 3,85 Millionen Kinder in Kindertageseinrichtungen während der Betreuungszeit Eingliederungshilfe nach SGB IX oder SGB VIII. Nicht jedes dieser Kinder hat eine eigene Assistenz; ein Teil der Hilfe fließt auch in zusätzliches Personal oder heilpädagogische Angebote der Einrichtung.
Welche Aufgaben hast du als Integrationsassistenz?
Als Integrationsassistenz hilfst du dem Kind, den Kita-Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen und Teil der Gruppe zu sein. Typische Aufgaben sind:
- Alltag begleiten: Ankommen, Morgenkreis, Essen, Anziehen, Toilettengang, Ruhephase und Abholen.
- Teilhabe am Spiel ermöglichen: Kontakte zu anderen Kindern anbahnen, Spielsituationen erklären, bei Konflikten vermitteln.
- Struktur geben: Übergänge ankündigen, Rituale nutzen, Reizüberflutung erkennen und Rückzugsmöglichkeiten schaffen.
- Sicherheit: auf Weglauftendenzen, Allergien oder medizinische Besonderheiten achten, soweit das vereinbart ist.
- Austausch: mit Kita-Team, Eltern, Frühförderung und Therapeutinnen sprechen und Beobachtungen dokumentieren.
Die pädagogische Verantwortung für die Gruppe und die Bildungsplanung liegen beim Kita-Team. Das SGB IX unterscheidet dabei zwei Ebenen: Nach § 78 Abs. 2 SGB IX kann Assistenz Handlungen übernehmen und begleiten, die gezielte Befähigung des Kindes wird dagegen von Fachkräften als „qualifizierte Assistenz“ erbracht. Für dich heißt das: Je nach Bewilligung bist du eher begleitend oder eher fachlich fördernd tätig, und davon hängt ab, welche Qualifikation verlangt wird.
Wer bezahlt die Integrationsassistenz in der Kita?
Die Integrationsassistenz bezahlt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe, nicht die Kita und nicht die Eltern. Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Art der Beeinträchtigung ab.
| Lage des Kindes | Rechtsgrundlage | Zuständige Stelle | Typische Leistung |
|---|---|---|---|
| (Drohende) körperliche oder geistige Behinderung | §§ 99, 113 SGB IX (Soziale Teilhabe) | Träger der Eingliederungshilfe nach Landesrecht | Assistenz, heilpädagogische Leistungen nach § 79 SGB IX |
| (Drohende) seelische Behinderung | § 35a SGB VIII | Jugendamt | Integrationshilfe in der Kita |
| Alle Kinder in der Kita | § 22a Abs. 4 SGB VIII | Träger der öffentlichen Jugendhilfe | gemeinsamer Förderauftrag, keine Einzelfallleistung |
Den Antrag stellen die Eltern. Danach wird der Bedarf geprüft, bei § 35a SGB VIII mit einer fachärztlichen oder psychotherapeutischen Stellungnahme, im SGB IX über ein Gesamt- oder Teilhabeplanverfahren. Bewilligt werden meist eine bestimmte Stundenzahl und ein Zeitraum, etwa ein Kita-Jahr. Wie die Leistung organisiert ist, unterscheidet sich stark: In manchen Ländern und Kommunen erhält die Kita eine Pauschale für zusätzliches Personal, anderswo wird eine Einzelassistenz für das Kind bewilligt, die ein freier Träger stellt.
Welche Voraussetzungen brauchst du?
Bundesweit vorgeschriebene Voraussetzungen gibt es nicht; was verlangt wird, legen Kostenträger, Landesrahmenverträge und Arbeitgeber fest. In der Praxis begegnen dir drei Modelle:
- Fachkraft verlangt: Manche Länder oder Kostenträger setzen für die Kita-Integration eine pädagogische, heilpädagogische oder pflegerische Ausbildung voraus, etwa als Erzieherin, Heilerziehungspfleger oder Kinderpflegerin.
- Fachkraft bevorzugt: Viele Träger stellen Fachkräfte ein, wenn sie welche finden, und greifen sonst auf erfahrene Quereinsteigende zurück.
- Assistenzkraft genügt: Für rein begleitende Assistenz reichen oft persönliche Eignung, Erfahrung mit Kindern und eine Qualifizierung, etwa ein Kurs zur Schul- oder Integrationsbegleitung.
Fast immer verlangt werden ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, wie es § 72a SGB VIII für die Kinder- und Jugendhilfe vorsieht, gute Deutschkenntnisse (häufig mindestens B1) und Belastbarkeit. Je nach Kind kommen ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind oder eine Einweisung in medizinische Besonderheiten hinzu. Wie du das Führungszeugnis beantragst, steht im Ratgeber zum erweiterten Führungszeugnis.
Wie unterscheidet sich die Kita von der Schulbegleitung?
Kita-Integrationsassistenz und Schulbegleitung sind dieselbe Grundidee in zwei Lebensphasen: In der Kita geht es um Spiel, Alltag und soziale Teilhabe, in der Schule um die Teilnahme am Unterricht. Die Unterschiede zeigen sich vor allem bei Rechtsgrundlage, Tagesablauf und Arbeitszeiten.
| Merkmal | Integrationsassistenz Kita | Schulbegleitung | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|---|
| Alter der Kinder | meist 1 bis 6 Jahre | Schulkinder, oft Grund- und Förderschule | Mit welcher Altersgruppe arbeitest du lieber? |
| Schwerpunkt | Spiel, Pflege, Alltag, Kontakt zur Gruppe | Unterricht, Pausen, Arbeitsorganisation | Freies Spiel oder strukturierter Schultag |
| Rechtsgrundlage | Soziale Teilhabe nach SGB IX, § 79 SGB IX, § 35a SGB VIII | Hilfen zur Schulbildung nach § 112 SGB IX, § 35a SGB VIII | Bewilligung gilt meist für ein Kind und einen Zeitraum |
| Arbeitszeiten | an Kita-Öffnungszeiten gebunden, Schließzeiten meist kürzer als Schulferien | an Unterrichtszeiten gebunden, Ferien je nach Vertrag | Regelung für Schließzeiten im Vertrag prüfen |
| Pflegeanteil | oft höher, etwa Wickeln oder Hilfe beim Essen | meist geringer | Körperpflege vorher offen ansprechen |
| Zusammenarbeit | Kita-Team, Eltern, Frühförderung | Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Eltern | Klare Absprachen zu Rollen und Zuständigkeiten |
| Qualifikation | uneinheitlich, teils Fachkraft verlangt | kein geschützter Beruf, Qualifizierungskurse üblich | Anforderungen beim Träger und Land erfragen |
Wer schon als Schulbegleitung arbeitet, kann oft in die Kita wechseln und umgekehrt, weil viele Träger beide Bereiche anbieten. Ein Vorteil der Kita: Die Schließzeiten sind meist kürzer als die Schulferien, das kann die Bezahlung im Jahresverlauf stabiler machen. Wie das in der Schule geregelt ist, erklärt der Ratgeber zur Schulbegleitung in den Ferien.
Was verdienst du als Integrationsassistenz in der Kita?
Für die Integrationsassistenz in der Kita gibt es keinen eigenen Wert im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit; die Bezahlung hängt von Träger, Tarif und Qualifikation ab. Fachkräfte werden bei tarifgebundenen Trägern oft nach Sozial- und Erziehungsdienst-Tabellen oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien eingruppiert, Assistenzkräfte ohne Fachausbildung niedriger. Viele Stellen sind Teilzeit, weil sich die Stunden nach der Bewilligung für das Kind richten. Untergrenze ist der gesetzliche Mindestlohn, seit 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Frag im Vorstellungsgespräch nach Tarif, Stundenzahl, Vertretungsregeln bei Krankheit des Kindes und danach, was passiert, wenn die Bewilligung endet.
Wie kommst du in die Integrationsassistenz?
Der Einstieg gelingt am besten über einen freien Träger, der Integrationshilfen in Kitas organisiert.
- Arbeitsfeld kennenlernen. Hospitiere in einer inklusiv arbeitenden Kita oder sprich mit einem Träger der Eingliederungshilfe in deiner Region.
- Anforderungen klären. Frag nach, ob dein Land oder der Kostenträger eine Fachkraft verlangt oder ob eine Assistenzkraft mit Qualifizierung eingesetzt werden kann.
- Qualifizieren. Ohne pädagogischen Abschluss hilft ein Kurs zur Schul- oder Integrationsbegleitung; zugelassene Kurse findest du in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit.
- Unterlagen vorbereiten. Beantrage das erweiterte Führungszeugnis früh und sammle Nachweise über Erfahrung mit Kindern.
- Bewerben. Viele Bewilligungen beginnen mit dem Kita-Jahr im Spätsommer, Stellen werden aber das ganze Jahr frei.
Wo du passende Angebote findest
Zugelassene Qualifizierungen findest du in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit, das Berufsbild in BERUFENET und Stellen in der Jobbörse der Bundesagentur. Auskunft über regionale Regeln geben Jugendamt, Träger der Eingliederungshilfe und die Wohlfahrtsverbände.
Ein Beispiel für eine Qualifizierung ohne pädagogische Vorbildung ist Care-er, ein AZAV-zugelassener Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung. Die Qualifizierung zur Schulbegleitung und Integrationsassistenz umfasst 600 Unterrichtseinheiten in 12 Wochen Vollzeit, setzt Deutsch auf B1 voraus und endet mit einem Trägerzertifikat, das keine Erzieherausbildung ersetzt. Stellen in Schule und Kita listet zum Beispiel Specialist Match, eine Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus; ob ein Kurs gefördert werden kann, lässt sich vorab grob mit dem Förder-Check einschätzen. Verbindlich entscheidet die Agentur für Arbeit.
Fazit
Die Integrationsassistenz in der Kita ist ein sinnvoller Einstieg in die inklusive Arbeit mit kleinen Kindern, eng verwandt mit der Schulbegleitung. Bezahlt wird sie über die Eingliederungshilfe, die Anforderungen an deine Qualifikation unterscheiden sich aber von Land zu Land und von Fall zu Fall. Kläre deshalb vor einer Qualifizierung, was Träger in deiner Region verlangen. Wer langfristig als Fachkraft in der Kita arbeiten will, plant zusätzlich einen anerkannten Abschluss ein.
Häufige Fragen
Was macht eine Integrationsassistenz in der Kita?
Sie begleitet ein einzelnes Kind mit Behinderung oder drohender Behinderung im Kita-Alltag, etwa beim Spielen, Essen, bei Übergängen und in der Gruppe. Die pädagogische Verantwortung für die Gruppe bleibt beim Kita-Team.
Brauche ich eine Ausbildung für die Integrationsassistenz in der Kita?
Eine bundesweit vorgeschriebene Ausbildung gibt es nicht. Manche Kostenträger und Länder verlangen eine pädagogische oder pflegerische Fachkraft, andere akzeptieren Quereinsteigende mit Qualifizierungskurs, Erfahrung und erweitertem Führungszeugnis.
Wer bezahlt die Integrationsassistenz in der Kita?
Die Kosten trägt die Eingliederungshilfe: bei körperlicher oder geistiger Behinderung in der Regel der Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX, bei seelischer Behinderung das Jugendamt nach § 35a SGB VIII. Die Eltern stellen den Antrag, angestellt ist die Assistenz meist bei einem freien Träger.
Was ist der Unterschied zwischen Integrationsassistenz in der Kita und Schulbegleitung?
Beide begleiten ein einzelnes Kind mit Unterstützungsbedarf. In der Kita stehen Spiel, Alltag und soziale Teilhabe im Vordergrund, in der Schule die Teilnahme am Unterricht; dort sind die Hilfen zur Schulbildung nach § 112 SGB IX die Grundlage.
Wo finde ich Stellen als Integrationsassistenz in der Kita?
Stellen schreiben vor allem freie Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe aus, oft unter Namen wie Integrationshilfe, Inklusionsassistenz oder Kita-Begleitung. Suchen kannst du in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und auf spezialisierten Plattformen, zum Beispiel bei Specialist Match.
Quellen
- SGB VIII, § 22a Förderung in Tageseinrichtungen
- SGB VIII, § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
- SGB IX, § 78 Assistenzleistungen
- SGB IX, § 79 Heilpädagogische Leistungen
- SGB IX, § 112 Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Kinder in Kindertagesbetreuung am 01.03.2026 nach verschiedenen Merkmalen
- SGB VIII, § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
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