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Einstieg in Teilzeit oder Minijob: So testest du einen Gesundheits- oder Sozialberuf

Bevor du dich für eine Ausbildung oder Weiterbildung entscheidest, kannst du einen Beruf in Pflege, Betreuung oder Verwaltung im Kleinen ausprobieren. Teilzeit, Minijob, Hospitation und Praktikum haben dabei ganz unterschiedliche Folgen. Dieser Ratgeber zeigt Vor- und Nachteile und worauf du achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Über Hospitation, Praktikum, Minijob oder Teilzeit kannst du einen Gesundheits- oder Sozialberuf ausprobieren, bevor du dich langfristig festlegst.
  • Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt: 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro, für 2027 sind 633 Euro angekündigt.
  • Im Minijob bist du in der Regel nicht über die Arbeit kranken- und arbeitslosenversichert, in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit schon.
  • Berufserfahrung in Teilzeit kann für eine spätere Externenprüfung zählen, wird von der Kammer aber oft nur anteilig angerechnet.
  • Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss jede Nebentätigkeit vorher melden; ab 15 Wochenstunden entfällt in der Regel die Arbeitslosigkeit.

Ein Einstieg in Teilzeit oder Minijob ist eine gute Möglichkeit, einen Gesundheits- oder Sozialberuf im echten Alltag auszuprobieren, bevor du Zeit und Geld in eine Ausbildung oder Weiterbildung steckst. Auch eine Hospitation oder ein Praktikum zeigt dir schnell, ob dir die Arbeit liegt. Die Varianten unterscheiden sich aber stark bei Verdienst, Sozialversicherung und Anrechnung als Berufserfahrung. Wenn du Arbeitslosengeld oder Grundsicherung beziehst, gelten zusätzliche Regeln.

Warum lohnt es sich, einen Beruf erst auszuprobieren?

Ein Probeeinstieg zeigt dir, ob dir Arbeitsinhalte, Belastung und Team wirklich liegen, bevor du dich auf eine monate- oder jahrelange Qualifizierung festlegst.

Gerade im Gesundheits- und Sozialbereich unterscheiden sich Vorstellung und Alltag oft. Die Arbeit mit Menschen mit Demenz, mit Kindern mit Förderbedarf oder am Empfang einer vollen Praxis fühlt sich anders an, als sie sich in einer Broschüre liest. Ein paar Wochen Praxis beantworten Fragen, die dir kein Beratungsgespräch beantworten kann:

  • Kommst du mit Nähe, Pflegegerüchen oder herausforderndem Verhalten gut zurecht?
  • Passen Schichtdienst, Schulzeiten oder Praxiszeiten zu deinem Leben?
  • Gibt dir die Arbeit Energie, oder erschöpft sie dich?
  • Würde dich das Team bei einer späteren Bewerbung unterstützen?

Ein weiterer Vorteil: Arbeitgeber lernen dich kennen. Aus einem Minijob oder Praktikum entsteht nicht selten eine Ausbildungs- oder Weiterbildungsperspektive im selben Haus.

Welche Einstiegsformen gibt es?

Für einen Probeeinstieg kommen vor allem Hospitation, Praktikum, Minijob, Teilzeit und für Studierende eine Werkstudententätigkeit in Frage.

Hospitation

Bei einer Hospitation begleitest du für einige Stunden oder Tage den Arbeitsalltag, meist ohne Bezahlung und ohne feste Aufgaben. Sie eignet sich für einen allerersten Eindruck, etwa in einem Pflegeheim, einer Tagespflege oder einer Schule. Kläre vorher, ob du dabei versichert bist und welche Hygiene- oder Datenschutzregeln gelten.

Praktikum

Ein Praktikum dauert länger und du arbeitest unter Anleitung mit. Ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder ein Studium ist nach § 22 Mindestlohngesetz vom Mindestlohn ausgenommen, viele Orientierungspraktika sind daher unbezahlt oder gering vergütet. Für andere Praktika kann der Mindestlohn gelten; kläre das vorab. Für die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI ist ein 40-stündiges Orientierungspraktikum vor Kursbeginn sogar fester Bestandteil. Bist du arbeitslos gemeldet, kann eine Erprobung bei einem Arbeitgeber unter Umständen über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden.

Minijob und Aushilfe

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der dein Verdienst unter einer festen monatlichen Grenze bleibt.

Definition

Minijob (geringfügige Beschäftigung)

Beschäftigung mit einem Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze. Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch, wenn der Mindestlohn erhöht wird. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben; Beschäftigte sind in der Regel rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag befreien lassen.

Laut Deutscher Rentenversicherung liegt die Grenze seit 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat, weil der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen ist; zum 1. Januar 2027 sind bei einem geplanten Mindestlohn von 14,60 Euro 633 Euro angekündigt. Damit sind weiterhin rund zehn Wochenstunden zum Mindestlohn möglich. Den jeweils aktuellen Betrag nennt die Minijob-Zentrale. Aushilfen arbeiten oft ebenfalls auf Minijob-Basis, zum Beispiel als Urlaubsvertretung am Empfang oder in der Betreuung.

Teilzeit

In sozialversicherungspflichtiger Teilzeit arbeitest du regelmäßig weniger als Vollzeit, bist aber voll in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Für Betreuungskräfte und Schulbegleitungen ist Teilzeit ohnehin verbreitet, weil sich Stellen an Tagesstruktur oder Schulzeiten orientieren.

Werkstudententätigkeit

Bist du an einer Hochschule eingeschrieben, kannst du als Werkstudentin oder Werkstudent arbeiten, etwa in der Verwaltung einer Klinik oder Krankenkasse. Während der Vorlesungszeit gilt dafür in der Regel eine Grenze von 20 Wochenstunden.

Wie unterscheiden sich die Einstiegsformen?

Die Einstiegsformen unterscheiden sich vor allem in Dauer, Bezahlung, sozialer Absicherung und darin, wie gut du den Beruf kennenlernst.

Vergleich: Minijob, Teilzeit, Hospitation und Praktikum für den Berufseinstieg
EinstiegsformTypische DauerBezahlungSozialversicherungEinblick in den BerufAls Berufserfahrung
HospitationStunden bis wenige Tagemeist unbezahltkeine Beschäftigung, Versicherung vorab klärenerster Eindruckin der Regel nicht
Praktikumeinige Wochen bis wenige Monateoft unbezahlt oder geringje nach Art unterschiedlichgut, mit Anleitungeher als Orientierung
Minijobunbefristet oder befristetbis zur VerdienstgrenzeRentenversicherung, sonst kaum Absicherunggut, aber wenige Stundenoft nur anteilig
Teilzeitunbefristet oder befristetregulär nach Stundenvoll versichertsehr gutin der Regel anteilig

In welchen Feldern ist ein Probeeinstieg typisch?

Ein Probeeinstieg ist besonders dort verbreitet, wo Einrichtungen regelmäßig Unterstützung in Teilzeit oder auf Stundenbasis brauchen.

  • Betreuung in Pflegeeinrichtungen: Hospitation oder Orientierungspraktikum, später Teilzeit als Betreuungskraft nach der Qualifizierung
  • Schulbegleitung: Stellen orientieren sich an Schulzeiten und werden häufig in Teilzeit vergeben; mehr dazu im Ratgeber Quereinstieg in die Schulbegleitung
  • Verwaltung und Empfang: Aushilfe oder Minijob am Empfang einer Praxis, in der Patientenaufnahme oder in der Verwaltung eines Pflegedienstes. Wer in einer Zahnarztpraxis Fuß fasst, kann später über eine berufsbegleitende Umschulung den ZFA-Abschluss nachholen, zum Beispiel bei Care-er, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung (ZFA-Umschulung: rund drei Jahre, zwei Praxistage pro Woche, Mindestalter 25)
  • Hauswirtschaft und Alltagshilfe: Minijobs bei ambulanten Diensten oder in Wohngruppen
  • Pflegehilfe: Teilzeit oder Aushilfe nach Einarbeitung, oft mit einem Basiskurs

Worauf solltest du achten?

Vor dem Start solltest du vor allem Sozialversicherung, Auswirkungen auf Leistungen und die spätere Anrechnung als Berufserfahrung klären.

Sozialversicherung

Im Minijob bist du über die Arbeit in der Regel nicht kranken- und arbeitslosenversichert. Hast du keine andere Absicherung, etwa über Familie oder Hauptbeschäftigung, ist eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle oft die sicherere Wahl. Liegt dein Verdienst knapp über der Minijob-Grenze, gelten besondere Regeln für den Übergangsbereich, über die dich die Krankenkasse informiert.

Arbeitslosengeld und Grundsicherung

Beziehst du Arbeitslosengeld, bleibst du nach § 138 SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) nur arbeitslos, solange du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest.

Die Ausübung einer Beschäftigung … schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst …

Vom Nebeneinkommen bleiben nach § 155 SGB III 165 Euro im Monat frei, der Rest wird nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten angerechnet. Die Arbeitszeiten mehrerer Nebenjobs werden zusammengerechnet. Melde jede Nebentätigkeit deshalb vorher der Agentur für Arbeit. Beziehst du Grundsicherung für Arbeitsuchende (seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld, vorher Bürgergeld), gelten eigene Freibeträge; informiere dein Jobcenter vor Beginn. Die Regeln wurden mit der Reform 2026 geändert, prüfe deshalb den aktuellen Stand.

Anrechnung auf eine Externenprüfung

Wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf lange genug gearbeitet hat, kann nach § 45 Abs. 2 BBiG ohne Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn die Berufserfahrung mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit umfasst. Teilzeit oder Minijob zählen dabei in der Regel nur anteilig, wie genau, entscheidet die zuständige Kammer. Für die Qualifizierung zur Betreuungskraft oder zur Schulbegleitung spielt die Externenprüfung keine Rolle, weil es keine Ausbildungsberufe nach BBiG sind.

  1. Ziel festlegen. Überlege, welchen Beruf du testen willst und was du herausfinden möchtest.
  2. Form wählen. Entscheide dich je nach Zeit und Absicherung für Hospitation, Praktikum, Minijob oder Teilzeit.
  3. Leistungen klären. Bespreche die Tätigkeit vorab mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter, wenn du Leistungen beziehst.
  4. Erfahrung dokumentieren. Lass dir Tätigkeiten, Stunden und Zeitraum schriftlich bestätigen, etwa in einem Zeugnis.
  5. Weiteren Weg planen. Nutze die Erfahrung für die Entscheidung über Ausbildung, Weiterbildung oder Bewerbung.

Wo du passende Angebote findest

Stellen in Teilzeit, Minijobs und Praktika findest du in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, bei Pflegeeinrichtungen, Schulträgern und Praxen in deiner Region sowie über die Weiterbildungssuche, wenn du anschließend eine Qualifizierung planst. Viele Einrichtungen bieten Hospitationen auch auf direkte Nachfrage an.

Stellen und Einstiegswege in Pflege, Betreuung und Schulbegleitung bündeln spezialisierte Plattformen, zum Beispiel Specialist Match, eine Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus, mit Einstiegswegen und Stellen. Wenn dir der Probeeinstieg gefällt, findest du in der Weiterbildungssuche kurze geförderte Qualifizierungen. Ein Beispiel sind die Care-er-Kurse zur Betreuungskraft oder zur Schulbegleitung.

Fazit

Teilzeit, Minijob, Hospitation und Praktikum sind gute Wege, einen Gesundheits- oder Sozialberuf risikoarm kennenzulernen. Hospitation und Praktikum geben dir schnell einen Eindruck, Minijob und Teilzeit zeigen dir den echten Arbeitsalltag über längere Zeit. Achte vor dem Start auf deine soziale Absicherung, melde Nebentätigkeiten bei Leistungsbezug vorher und lass dir deine Erfahrung bestätigen. So triffst du deine Entscheidung für eine Weiterbildung auf einer soliden Grundlage.

Häufige Fragen

Kann ich als Betreuungskraft im Minijob arbeiten?

Ja, das ist möglich, wenn du die Qualifizierung nach § 43b SGB XI abgeschlossen hast und eine Einrichtung eine solche Stelle anbietet. Viele Stellen für Betreuungskräfte werden ohnehin in Teilzeit vergeben.

Darf ich neben dem Arbeitslosengeld einen Minijob machen?

In der Regel ja, wenn du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest (§ 138 Abs. 3 SGB III) und die Tätigkeit vorher der Agentur für Arbeit meldest. Nach § 155 SGB III bleiben 165 Euro im Monat anrechnungsfrei; was darüber liegt, wird nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Was ist der Unterschied zwischen Hospitation und Praktikum?

Bei einer Hospitation schaust du meist nur wenige Stunden oder Tage zu, ohne fest mitzuarbeiten. Ein Praktikum dauert länger, du arbeitest mit und lernst nach einem Plan.

Zählt ein Minijob als Berufserfahrung für die Externenprüfung?

Grundsätzlich kann jede einschlägige Tätigkeit zählen, Teilzeit und Minijob werden von der zuständigen Kammer aber häufig nur anteilig angerechnet. Kläre die Anrechnung frühzeitig direkt mit der Kammer.

Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?

Laut Deutscher Rentenversicherung liegt die Verdienstgrenze 2026 bei 603 Euro im Monat, weil sie an den Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gekoppelt ist. Für 2027 ist mit der geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro eine Grenze von 633 Euro angekündigt.

Quellen

  1. Minijobs: Verdienstgrenze und RegelnMinijob-Zentrale, abgerufen am 5. Oktober 2026
  2. Minijob-Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro (Pressemitteilung vom 21. November 2025)Deutsche Rentenversicherung Rheinland, abgerufen am 5. Oktober 2026
  3. SGB III, § 155 Anrechnung von NebeneinkommenBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  4. SGB III, § 138 ArbeitslosigkeitBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  5. BBiG, § 45 Zulassung in besonderen FällenBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  6. MiLoG, § 22 Persönlicher AnwendungsbereichBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  7. SGB XI, § 43b Inhalt der LeistungBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026

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