Förderung · Jobcenter

Weiterbildung über das Jobcenter: So läuft die Förderung in der Grundsicherung

Auch wer Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, kann eine berufliche Weiterbildung gefördert bekommen. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet darüber die Agentur für Arbeit, das Jobcenter bleibt aber die erste Anlaufstelle. Dieser Ratgeber erklärt Ablauf, Zuständigkeiten, Leistungen und worauf du achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet und fördert die Agentur für Arbeit berufliche Weiterbildung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters.
  • Das Jobcenter stellt den Weiterbildungsbedarf fest und klärt die Eignung vor; danach berät die Agentur und stellt den Bildungsgutschein aus.
  • Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung zum Lebensunterhalt Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld; sie läuft während der Weiterbildung in der Regel weiter.
  • In abschlussorientierten Weiterbildungen gibt es laut § 87a SGB III 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat und Prämien von 1.000 und 1.500 Euro für bestandene Prüfungen.
  • Fahrtkosten und Kinderbetreuung (laut BA 160 Euro je Kind und Monat) können als Weiterbildungskosten übernommen werden.

Wenn du Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehst, kannst du eine berufliche Weiterbildung gefördert bekommen, den Bildungsgutschein stellt seit dem 1. Januar 2025 aber die Agentur für Arbeit aus, nicht mehr das Jobcenter. Das Jobcenter bleibt deine erste Anlaufstelle: Es stellt den Weiterbildungsbedarf fest und bezieht dann die Agentur ein. Lehrgangskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuung können übernommen werden, und dein Grundsicherungsgeld läuft in der Regel weiter.

Wer ist für Weiterbildung in der Grundsicherung zuständig?

Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit über die Förderung beruflicher Weiterbildung auch für Menschen in der Grundsicherung, während das Jobcenter den Bedarf feststellt.

Definition

Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Leistungen nach den §§ 81 ff. SGB III, mit denen die Agentur für Arbeit Lehrgangskosten und weitere Kosten einer zugelassenen Weiterbildung übernimmt. Früher gehörten sie auch zum Leistungskatalog des Jobcenters nach § 16 SGB II; seit 2025 liegen Beratung, Bewilligung und Finanzierung bei der Agentur für Arbeit.

Wie die Aufgaben verteilt sind, beschreibt die Bundesagentur in ihrem Merkblatt zur Weiterbildungsförderung:

„… dass Ihr Jobcenter lediglich den Bedarf einer Förderung der beruflichen Weiterbildung feststellen und eine Vorklärung für eine Eignung durchführen kann.“

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt 6 (Stand Januar 2026)

Danach führt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungsberatung durch und prüft abschließend die Fördervoraussetzungen. Für dich heißt das: Die Regeln sind dieselben wie für Menschen mit Arbeitslosengeld. Die Weiterbildung muss notwendig sein, um dich in Arbeit zu bringen, du musst vorher beraten worden sein, und Träger sowie Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen sein. Für das Nachholen eines Berufsabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein Rechtsanspruch (§ 81 Abs. 2 SGB III).

Andere Leistungen bleiben beim Jobcenter, etwa Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder die Teilnahmeberechtigung für Berufssprachkurse.

Welche Weiterbildungen kommen infrage?

Infrage kommen alle beruflichen Weiterbildungen, die nach AZAV zugelassen sind und deine Chancen auf eine Stelle nachvollziehbar verbessern. Die typischen Formen unterscheiden sich vor allem in Dauer und Abschluss.

Vergleich: Weiterbildungsarten, die für Jobcenter-Kunden gefördert werden können
WeiterbildungsartZielDauerAbschlussGeeignet für
UmschulungAnerkannter Berufsabschluss in einem neuen Berufin Vollzeit mindestens ein Drittel kürzer als die reguläre Ausbildung (§ 180 Abs. 4 SGB III)Berufsabschluss mit Prüfung, etwa vor der KammerBerufswechsel oder fehlender Berufsabschluss
Kürzere QualifizierungEinstieg in Pflege, Betreuung, Logistik oder Verwaltungeinige Wochen bis Monatein der Regel Trägerzertifikatschneller Einstieg in eine Tätigkeit
TeilqualifizierungBerufsabschluss in Etappenmehrere Module von einigen MonatenTeilqualifikation, später Externenprüfung möglichwer schrittweise vorgehen will
Vorbereitung auf die ExternenprüfungBerufsabschluss ohne reguläre Ausbildungje nach KursBerufsabschluss nach bestandener PrüfungBerufserfahrung ohne Abschluss

Umschulungen, berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen und Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung gelten laut Bundesagentur als abschlussorientiert und lösen damit zusätzliche Leistungen aus.

Welche Rolle spielt der Kooperationsplan?

Im Kooperationsplan nach § 15 SGB II halten du und das Jobcenter fest, welches Eingliederungsziel ihr verfolgt und welche Schritte dafür geplant sind. Ein Weiterbildungsziel dort festzuhalten, ist sinnvoll: Es macht deinen Wunsch sichtbar und erleichtert die Weiterleitung an die Agentur für Arbeit.

Wichtig zu wissen: Der Kooperationsplan ersetzt nicht die eigentliche Bewilligung. Ob und welche Weiterbildung gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit gesondert, in der Regel durch die Ausgabe eines Bildungsgutscheins.

Wie läuft der Weg zum Bildungsgutschein ab?

Der Weg führt vom Gespräch im Jobcenter über die Weiterbildungsberatung der Agentur für Arbeit zum Bildungsgutschein, den du vor Beginn beim Träger einlöst.

  1. Ziel formulieren. Überlege dir, in welchem Bereich du arbeiten möchtest und welche Qualifikation dir dafür fehlt.
  2. Zugelassene Angebote suchen. Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit im Portal mein NOW zeigt dir Maßnahmen, die per Bildungsgutschein förderfähig sind.
  3. Im Jobcenter ansprechen. Bitte gezielt um ein Gespräch zum Thema Weiterbildung. Das Jobcenter stellt den Bedarf fest und klärt die Eignung vor.
  4. Beratung bei der Agentur. Die Agentur für Arbeit lädt dich zur Weiterbildungsberatung ein und prüft die Voraussetzungen. Stellenanzeigen oder eine Einstellungszusage machen die Notwendigkeit greifbar.
  5. Gutschein einlösen. Nach der Bewilligung gibst du den Gutschein fristgerecht beim gewählten Träger ab; er muss vor Beginn bei der Agentur vorliegen.
  6. Erst nach Bestätigung beginnen. Starte die Maßnahme erst, wenn die Förderung feststeht.

Was passiert mit deinen Leistungen während der Weiterbildung?

Während einer geförderten Weiterbildung bekommst du in der Regel weiterhin dein Grundsicherungsgeld. Die Weiterbildungskosten übernimmt zusätzlich die Agentur für Arbeit, sie werden nicht mit dem Regelbedarf verrechnet.

Übersicht: Leistungen während einer geförderten Weiterbildung in der Grundsicherung
LeistungWas gilt in der Regel?
Regelbedarf und Kosten der UnterkunftLaufen als Grundsicherungsgeld über das Jobcenter weiter, solange die Voraussetzungen erfüllt sind
LehrgangskostenWerden über den Bildungsgutschein direkt mit dem Träger abgerechnet
FahrtkostenPendelfahrten laut Merkblatt 6 bis 588 Euro im Monat
Kinderbetreuung160 Euro monatlich je Kind, wenn sie durch die Maßnahme notwendig wird
Weiterbildungsgeld150 Euro monatlich bei abschlussorientierten Weiterbildungen
Weiterbildungsprämie1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung, 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung

Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Mehrbedarf

Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung gehören zu den Weiterbildungskosten nach § 83 SGB III. Laut Merkblatt 6 der Bundesagentur (Stand Januar 2026) werden für Kinderbetreuung 160 Euro im Monat je Kind übernommen, für Pendelfahrten bis zu 588 Euro im Monat; hast du vergünstigten Zugang zum Nahverkehr, wird das berücksichtigt. Kläre im Gespräch ausdrücklich, welche Nebenkosten bewilligt werden, und heb Belege auf. Ob darüber hinaus ein Mehrbedarf im Rahmen der Grundsicherung infrage kommt, hängt von deiner persönlichen Situation ab; das klärst du mit dem Jobcenter.

Prämien und Weiterbildungsgeld

Bei Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, gelten auch für dich die Leistungen nach § 87a SGB III: ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat und Prämien von 1.000 Euro für eine bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die Abschlussprüfung. Laut § 87a Abs. 3 SGB III erhalten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung das Weiterbildungsgeld auch dann, wenn sie die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses machen. Den früheren Bürgergeldbonus gibt es nicht mehr; § 16j SGB II ist weggefallen. Mehr dazu im Ratgeber zur Weiterbildungsprämie.

Was unterscheidet die Förderung mit Grundsicherung von der mit Arbeitslosengeld?

Der wichtigste Unterschied liegt beim Lebensunterhalt, nicht beim Förderinstrument: Den Bildungsgutschein stellt in beiden Fällen die Agentur für Arbeit aus.

Vergleich: Weiterbildung mit Arbeitslosengeld und mit Grundsicherung
MerkmalMit ArbeitslosengeldMit Grundsicherung
Erste AnlaufstelleAgentur für ArbeitJobcenter
Entscheidung über den BildungsgutscheinAgentur für ArbeitAgentur für Arbeit
Lebensunterhalt während der MaßnahmeArbeitslosengeld bei beruflicher WeiterbildungGrundsicherungsgeld über das Jobcenter
Weiterbildungsgeld bei abschlussorientierter Maßnahme150 Euro monatlich150 Euro monatlich

Bekommst du Arbeitslosengeld und ergänzend Grundsicherung, sind beide Stellen beteiligt. Im Zweifel lohnt eine kurze Nachfrage, wer welche Unterlagen braucht.

Wo du passende Angebote findest

Zugelassene Kurse findest du in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit im Portal mein NOW. Anbieter sind etwa regionale Bildungsträger, Volkshochschulen oder Online-Träger. Ein Beispiel ist Care-er, ein AZAV-zugelassener Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung, etwa mit der Weiterbildung zur Betreuungskraft, der Weiterbildung zur Schulbegleitung oder der ZFA-Umschulung.

Die Anbietertypen unterscheiden sich vor allem in Angebot, Format und darin, ob ihre Kurse förderfähig sind.

Vergleich: Anbietertypen für Weiterbildungen in der Grundsicherung
AnbietertypAngebotZielgruppeFormatFörderung
Care-er AcademyQualifizierung zur Betreuungskraft (§§ 43b, 53b SGB XI), zur Schulbegleitung und Umschulung zur ZFAQuereinsteigende ohne medizinische oder pädagogische Vorbildung; ZFA ab 25 JahrenLive-Online-Unterricht; ZFA berufsbegleitend mit 3 Tagen online und 2 Tagen Praxis pro WocheAZAV-zugelassen, Förderung per Bildungsgutschein möglich
Regionale Bildungsträger mit AZAV-ZulassungQualifizierungen, Umschulungen, AnpassungsfortbildungenArbeitsuchende, Beschäftigte, BerufsrückkehrendePräsenz, online oder kombiniertFörderung per Bildungsgutschein möglich, wenn die Maßnahme zugelassen ist
VolkshochschulenKurse zu Sprache, EDV, Grundbildung, teils berufliche QualifizierungBreite ÖffentlichkeitÜberwiegend Präsenz, zunehmend onlineEinzelne Kurse förderfähig; oft niedrige Gebühren

Ob eine Förderung für dich infrage kommt, klärst du verbindlich im Jobcenter und in der Weiterbildungsberatung der Agentur für Arbeit; eine erste Einschätzung bieten auch Online-Checks, zum Beispiel der Förder-Check von Specialist Match, einer Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus.

Für die Stellensuche danach eignen sich die Jobbörse der Bundesagentur und spezialisierte Plattformen, etwa die Stellenbörse von Specialist Match.

Fazit

Auch in der Grundsicherung ist geförderte Weiterbildung möglich: vom kurzen Kurs bis zur Umschulung mit Berufsabschluss. Seit 2025 läuft die Förderung über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter stellt den Bedarf fest und zahlt weiter dein Grundsicherungsgeld. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat und Prämien für bestandene Prüfungen hinzu. Weil die Grundsicherung seit Juli 2026 neu geregelt ist, solltest du Pflichten und Zusatzleistungen immer im eigenen Jobcenter bestätigen lassen.

Häufige Fragen

Stellt das Jobcenter noch Bildungsgutscheine aus?

Nein. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters über die Förderung beruflicher Weiterbildung und stellt den Bildungsgutschein aus. Das Jobcenter stellt vorher den Bedarf fest und bezieht dann die Agentur ein.

Welche Weiterbildung kann ich in der Grundsicherung gefördert bekommen?

Gefördert werden können zugelassene Weiterbildungen, etwa Umschulungen mit Berufsabschluss oder kürzere Qualifizierungen wie zur Betreuungskraft oder Schulbegleitung. Entscheidend ist, dass die Maßnahme nach AZAV zugelassen ist und deine Chancen auf eine Stelle verbessert.

Bekomme ich während der Weiterbildung weiter Grundsicherungsgeld?

In der Regel ja. Die Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung ändert grundsätzlich nichts an deinem Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt, solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Brauchst du die Leistungen während der Maßnahme nicht mehr, kannst du laut Bundesagentur für Arbeit trotzdem weiter teilnehmen.

Gibt es in der Grundsicherung ein Weiterbildungsgeld?

Ja. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen wie einer Umschulung zahlt die Agentur für Arbeit laut § 87a SGB III ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat. Wer Grundsicherung bezieht und nebenbei arbeitet, kann es auch während einer Weiterbildung im laufenden Arbeitsverhältnis erhalten.

Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?

Ein Abbruch ohne wichtigen Grund kann zu einer Minderung der Leistungen führen. Sprich bei Problemen deshalb frühzeitig mit dem Bildungsträger, der Agentur für Arbeit und deiner Ansprechperson im Jobcenter.

Quellen

  1. Bildungsgutschein für berufliche WeiterbildungBundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  2. Merkblatt 6: Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Stand Januar 2026)Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  3. Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld abBundesagentur für Arbeit, abgerufen am 5. Oktober 2026
  4. SGB II, § 16 Leistungen zur EingliederungBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  5. SGB III, § 87a Weiterbildungsprämie und WeiterbildungsgeldBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026
  6. SGB III, § 180 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen WeiterbildungBundesministerium der Justiz, abgerufen am 5. Oktober 2026

Über die Redaktion dieses Artikels

Geschrieben von

Jonas Berger

Redakteur · Bildungsgutschein, Förderrecht, Arbeitslosigkeit

Jonas Berger betreut bei Karriere in Pflege & Gesundheit die Themen Weiterbildungsförderung, Bildungsgutschein und beruflicher Neustart nach Arbeitslosigkeit.

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