Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet und fördert die Agentur für Arbeit berufliche Weiterbildung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters.
- Das Jobcenter stellt den Weiterbildungsbedarf fest und klärt die Eignung vor; danach berät die Agentur und stellt den Bildungsgutschein aus.
- Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung zum Lebensunterhalt Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld; sie läuft während der Weiterbildung in der Regel weiter.
- In abschlussorientierten Weiterbildungen gibt es laut § 87a SGB III 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat und Prämien von 1.000 und 1.500 Euro für bestandene Prüfungen.
- Fahrtkosten und Kinderbetreuung (laut BA 160 Euro je Kind und Monat) können als Weiterbildungskosten übernommen werden.
Wenn du Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehst, kannst du eine berufliche Weiterbildung gefördert bekommen, den Bildungsgutschein stellt seit dem 1. Januar 2025 aber die Agentur für Arbeit aus, nicht mehr das Jobcenter. Das Jobcenter bleibt deine erste Anlaufstelle: Es stellt den Weiterbildungsbedarf fest und bezieht dann die Agentur ein. Lehrgangskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuung können übernommen werden, und dein Grundsicherungsgeld läuft in der Regel weiter.
Wer ist für Weiterbildung in der Grundsicherung zuständig?
Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit über die Förderung beruflicher Weiterbildung auch für Menschen in der Grundsicherung, während das Jobcenter den Bedarf feststellt.
Definition
- Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Leistungen nach den §§ 81 ff. SGB III, mit denen die Agentur für Arbeit Lehrgangskosten und weitere Kosten einer zugelassenen Weiterbildung übernimmt. Früher gehörten sie auch zum Leistungskatalog des Jobcenters nach § 16 SGB II; seit 2025 liegen Beratung, Bewilligung und Finanzierung bei der Agentur für Arbeit.
Wie die Aufgaben verteilt sind, beschreibt die Bundesagentur in ihrem Merkblatt zur Weiterbildungsförderung:
„… dass Ihr Jobcenter lediglich den Bedarf einer Förderung der beruflichen Weiterbildung feststellen und eine Vorklärung für eine Eignung durchführen kann.“
Danach führt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungsberatung durch und prüft abschließend die Fördervoraussetzungen. Für dich heißt das: Die Regeln sind dieselben wie für Menschen mit Arbeitslosengeld. Die Weiterbildung muss notwendig sein, um dich in Arbeit zu bringen, du musst vorher beraten worden sein, und Träger sowie Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen sein. Für das Nachholen eines Berufsabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein Rechtsanspruch (§ 81 Abs. 2 SGB III).
Andere Leistungen bleiben beim Jobcenter, etwa Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder die Teilnahmeberechtigung für Berufssprachkurse.
Welche Weiterbildungen kommen infrage?
Infrage kommen alle beruflichen Weiterbildungen, die nach AZAV zugelassen sind und deine Chancen auf eine Stelle nachvollziehbar verbessern. Die typischen Formen unterscheiden sich vor allem in Dauer und Abschluss.
| Weiterbildungsart | Ziel | Dauer | Abschluss | Geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| Umschulung | Anerkannter Berufsabschluss in einem neuen Beruf | in Vollzeit mindestens ein Drittel kürzer als die reguläre Ausbildung (§ 180 Abs. 4 SGB III) | Berufsabschluss mit Prüfung, etwa vor der Kammer | Berufswechsel oder fehlender Berufsabschluss |
| Kürzere Qualifizierung | Einstieg in Pflege, Betreuung, Logistik oder Verwaltung | einige Wochen bis Monate | in der Regel Trägerzertifikat | schneller Einstieg in eine Tätigkeit |
| Teilqualifizierung | Berufsabschluss in Etappen | mehrere Module von einigen Monaten | Teilqualifikation, später Externenprüfung möglich | wer schrittweise vorgehen will |
| Vorbereitung auf die Externenprüfung | Berufsabschluss ohne reguläre Ausbildung | je nach Kurs | Berufsabschluss nach bestandener Prüfung | Berufserfahrung ohne Abschluss |
Umschulungen, berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen und Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung gelten laut Bundesagentur als abschlussorientiert und lösen damit zusätzliche Leistungen aus.
Welche Rolle spielt der Kooperationsplan?
Im Kooperationsplan nach § 15 SGB II halten du und das Jobcenter fest, welches Eingliederungsziel ihr verfolgt und welche Schritte dafür geplant sind. Ein Weiterbildungsziel dort festzuhalten, ist sinnvoll: Es macht deinen Wunsch sichtbar und erleichtert die Weiterleitung an die Agentur für Arbeit.
Wichtig zu wissen: Der Kooperationsplan ersetzt nicht die eigentliche Bewilligung. Ob und welche Weiterbildung gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit gesondert, in der Regel durch die Ausgabe eines Bildungsgutscheins.
Wie läuft der Weg zum Bildungsgutschein ab?
Der Weg führt vom Gespräch im Jobcenter über die Weiterbildungsberatung der Agentur für Arbeit zum Bildungsgutschein, den du vor Beginn beim Träger einlöst.
- Ziel formulieren. Überlege dir, in welchem Bereich du arbeiten möchtest und welche Qualifikation dir dafür fehlt.
- Zugelassene Angebote suchen. Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit im Portal mein NOW zeigt dir Maßnahmen, die per Bildungsgutschein förderfähig sind.
- Im Jobcenter ansprechen. Bitte gezielt um ein Gespräch zum Thema Weiterbildung. Das Jobcenter stellt den Bedarf fest und klärt die Eignung vor.
- Beratung bei der Agentur. Die Agentur für Arbeit lädt dich zur Weiterbildungsberatung ein und prüft die Voraussetzungen. Stellenanzeigen oder eine Einstellungszusage machen die Notwendigkeit greifbar.
- Gutschein einlösen. Nach der Bewilligung gibst du den Gutschein fristgerecht beim gewählten Träger ab; er muss vor Beginn bei der Agentur vorliegen.
- Erst nach Bestätigung beginnen. Starte die Maßnahme erst, wenn die Förderung feststeht.
Was passiert mit deinen Leistungen während der Weiterbildung?
Während einer geförderten Weiterbildung bekommst du in der Regel weiterhin dein Grundsicherungsgeld. Die Weiterbildungskosten übernimmt zusätzlich die Agentur für Arbeit, sie werden nicht mit dem Regelbedarf verrechnet.
| Leistung | Was gilt in der Regel? |
|---|---|
| Regelbedarf und Kosten der Unterkunft | Laufen als Grundsicherungsgeld über das Jobcenter weiter, solange die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Lehrgangskosten | Werden über den Bildungsgutschein direkt mit dem Träger abgerechnet |
| Fahrtkosten | Pendelfahrten laut Merkblatt 6 bis 588 Euro im Monat |
| Kinderbetreuung | 160 Euro monatlich je Kind, wenn sie durch die Maßnahme notwendig wird |
| Weiterbildungsgeld | 150 Euro monatlich bei abschlussorientierten Weiterbildungen |
| Weiterbildungsprämie | 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung, 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung |
Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Mehrbedarf
Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung gehören zu den Weiterbildungskosten nach § 83 SGB III. Laut Merkblatt 6 der Bundesagentur (Stand Januar 2026) werden für Kinderbetreuung 160 Euro im Monat je Kind übernommen, für Pendelfahrten bis zu 588 Euro im Monat; hast du vergünstigten Zugang zum Nahverkehr, wird das berücksichtigt. Kläre im Gespräch ausdrücklich, welche Nebenkosten bewilligt werden, und heb Belege auf. Ob darüber hinaus ein Mehrbedarf im Rahmen der Grundsicherung infrage kommt, hängt von deiner persönlichen Situation ab; das klärst du mit dem Jobcenter.
Prämien und Weiterbildungsgeld
Bei Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, gelten auch für dich die Leistungen nach § 87a SGB III: ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat und Prämien von 1.000 Euro für eine bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die Abschlussprüfung. Laut § 87a Abs. 3 SGB III erhalten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung das Weiterbildungsgeld auch dann, wenn sie die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses machen. Den früheren Bürgergeldbonus gibt es nicht mehr; § 16j SGB II ist weggefallen. Mehr dazu im Ratgeber zur Weiterbildungsprämie.
Was unterscheidet die Förderung mit Grundsicherung von der mit Arbeitslosengeld?
Der wichtigste Unterschied liegt beim Lebensunterhalt, nicht beim Förderinstrument: Den Bildungsgutschein stellt in beiden Fällen die Agentur für Arbeit aus.
| Merkmal | Mit Arbeitslosengeld | Mit Grundsicherung |
|---|---|---|
| Erste Anlaufstelle | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
| Entscheidung über den Bildungsgutschein | Agentur für Arbeit | Agentur für Arbeit |
| Lebensunterhalt während der Maßnahme | Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung | Grundsicherungsgeld über das Jobcenter |
| Weiterbildungsgeld bei abschlussorientierter Maßnahme | 150 Euro monatlich | 150 Euro monatlich |
Bekommst du Arbeitslosengeld und ergänzend Grundsicherung, sind beide Stellen beteiligt. Im Zweifel lohnt eine kurze Nachfrage, wer welche Unterlagen braucht.
Wo du passende Angebote findest
Zugelassene Kurse findest du in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit im Portal mein NOW. Anbieter sind etwa regionale Bildungsträger, Volkshochschulen oder Online-Träger. Ein Beispiel ist Care-er, ein AZAV-zugelassener Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung, etwa mit der Weiterbildung zur Betreuungskraft, der Weiterbildung zur Schulbegleitung oder der ZFA-Umschulung.
Die Anbietertypen unterscheiden sich vor allem in Angebot, Format und darin, ob ihre Kurse förderfähig sind.
| Anbietertyp | Angebot | Zielgruppe | Format | Förderung |
|---|---|---|---|---|
| Care-er Academy | Qualifizierung zur Betreuungskraft (§§ 43b, 53b SGB XI), zur Schulbegleitung und Umschulung zur ZFA | Quereinsteigende ohne medizinische oder pädagogische Vorbildung; ZFA ab 25 Jahren | Live-Online-Unterricht; ZFA berufsbegleitend mit 3 Tagen online und 2 Tagen Praxis pro Woche | AZAV-zugelassen, Förderung per Bildungsgutschein möglich |
| Regionale Bildungsträger mit AZAV-Zulassung | Qualifizierungen, Umschulungen, Anpassungsfortbildungen | Arbeitsuchende, Beschäftigte, Berufsrückkehrende | Präsenz, online oder kombiniert | Förderung per Bildungsgutschein möglich, wenn die Maßnahme zugelassen ist |
| Volkshochschulen | Kurse zu Sprache, EDV, Grundbildung, teils berufliche Qualifizierung | Breite Öffentlichkeit | Überwiegend Präsenz, zunehmend online | Einzelne Kurse förderfähig; oft niedrige Gebühren |
Ob eine Förderung für dich infrage kommt, klärst du verbindlich im Jobcenter und in der Weiterbildungsberatung der Agentur für Arbeit; eine erste Einschätzung bieten auch Online-Checks, zum Beispiel der Förder-Check von Specialist Match, einer Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus.
Für die Stellensuche danach eignen sich die Jobbörse der Bundesagentur und spezialisierte Plattformen, etwa die Stellenbörse von Specialist Match.
Fazit
Auch in der Grundsicherung ist geförderte Weiterbildung möglich: vom kurzen Kurs bis zur Umschulung mit Berufsabschluss. Seit 2025 läuft die Förderung über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter stellt den Bedarf fest und zahlt weiter dein Grundsicherungsgeld. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat und Prämien für bestandene Prüfungen hinzu. Weil die Grundsicherung seit Juli 2026 neu geregelt ist, solltest du Pflichten und Zusatzleistungen immer im eigenen Jobcenter bestätigen lassen.
Häufige Fragen
Stellt das Jobcenter noch Bildungsgutscheine aus?
Nein. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters über die Förderung beruflicher Weiterbildung und stellt den Bildungsgutschein aus. Das Jobcenter stellt vorher den Bedarf fest und bezieht dann die Agentur ein.
Welche Weiterbildung kann ich in der Grundsicherung gefördert bekommen?
Gefördert werden können zugelassene Weiterbildungen, etwa Umschulungen mit Berufsabschluss oder kürzere Qualifizierungen wie zur Betreuungskraft oder Schulbegleitung. Entscheidend ist, dass die Maßnahme nach AZAV zugelassen ist und deine Chancen auf eine Stelle verbessert.
Bekomme ich während der Weiterbildung weiter Grundsicherungsgeld?
In der Regel ja. Die Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung ändert grundsätzlich nichts an deinem Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt, solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Brauchst du die Leistungen während der Maßnahme nicht mehr, kannst du laut Bundesagentur für Arbeit trotzdem weiter teilnehmen.
Gibt es in der Grundsicherung ein Weiterbildungsgeld?
Ja. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen wie einer Umschulung zahlt die Agentur für Arbeit laut § 87a SGB III ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat. Wer Grundsicherung bezieht und nebenbei arbeitet, kann es auch während einer Weiterbildung im laufenden Arbeitsverhältnis erhalten.
Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?
Ein Abbruch ohne wichtigen Grund kann zu einer Minderung der Leistungen führen. Sprich bei Problemen deshalb frühzeitig mit dem Bildungsträger, der Agentur für Arbeit und deiner Ansprechperson im Jobcenter.
Quellen
- Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung
- Merkblatt 6: Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Stand Januar 2026)
- Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab
- SGB II, § 16 Leistungen zur Eingliederung
- SGB III, § 87a Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld
- SGB III, § 180 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
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