Das Wichtigste in Kürze
- Laut § 87a SGB III gibt es in abschlussorientierten Weiterbildungen eine Prämie von 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung.
- Wer arbeitslos ist und an einer solchen Weiterbildung teilnimmt, erhält seit Juli 2023 zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich.
- Beide Leistungen setzen eine geförderte Weiterbildung voraus, die zu einem Abschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf führt, meist eine Umschulung mit Kammerprüfung.
- Seit dem 1. Januar 2025 zahlt die Agentur für Arbeit beide Leistungen auch an Menschen in der Grundsicherung, weil sie deren Weiterbildung fördert.
- Alle Angaben laut § 87a SGB III, Stand Oktober 2026. Prüfe vor deiner Planung die aktuelle Fassung.
Die Weiterbildungsprämie ist eine Geldleistung der Agentur für Arbeit, die du zusätzlich zur Kostenübernahme bekommst, wenn du in einer geförderten Weiterbildung mit Berufsabschluss eine Prüfung bestehst. Laut § 87a SGB III sind das 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach der Abschlussprüfung, zusammen also bis zu 2.500 Euro. Wer arbeitslos ist, erhält während der Maßnahme außerdem ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat. Alle Angaben gelten laut § 87a SGB III, Stand Oktober 2026; eine Befristung enthält das Gesetz derzeit nicht.
Was ist die Weiterbildungsprämie?
Die Weiterbildungsprämie ist eine einmalige Zahlung für bestandene Prüfungen in einer geförderten Weiterbildung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt.
Definition
- Weiterbildungsprämie (§ 87a Abs. 1 SGB III)
Zusätzliche Leistung der Arbeitsförderung für Teilnehmende an einer nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führt. Sie wird nach bestandener Zwischenprüfung (oder dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung) und nach bestandener Abschlussprüfung gezahlt und soll einen Anreiz schaffen, eine längere Qualifizierung bis zum Ende durchzuhalten.
Der Gedanke dahinter: Eine Umschulung dauert oft zwei Jahre oder länger, und in dieser Zeit verdienst du meist deutlich weniger als in einer regulären Stelle. Die Prämie belohnt die beiden wichtigsten Etappen und soll Abbrüche vermeiden. Die Kosten für Lehrgang, Fahrten oder Kinderbetreuung übernimmt die Agentur ohnehin über den Bildungsgutschein; die Prämie kommt obendrauf. Wie der Bildungsgutschein selbst funktioniert, erklären wir im Ratgeber zum Bildungsgutschein.
Was ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld ist ein monatlicher Zuschuss von 150 Euro für arbeitslose Menschen, die an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen.
Das Gesetz formuliert es knapp:
„Arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei Teilnahme an einer Weiterbildung nach Absatz 1 zusätzlich einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150 Euro (Weiterbildungsgeld).“
Eingeführt wurde es mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 1. Juli 2023. Leistungsberechtigte in der Grundsicherung erhalten es laut § 87a Abs. 3 SGB III auch, wenn sie die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses machen. Anders als die Prämie ist es keine Belohnung für eine Prüfung, sondern ein laufender Betrag für die gesamte Dauer der Maßnahme, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Damit soll ein Teil des finanziellen Nachteils ausgeglichen werden, den viele Teilnehmende gegenüber einer Arbeitsaufnahme haben.
| Leistung | Höhe laut § 87a SGB III | Wann gezahlt | Wer kommt infrage |
|---|---|---|---|
| Prämie Zwischenprüfung | 1.000 Euro einmalig | nach bestandener Zwischenprüfung | Teilnehmende einer geförderten, abschlussorientierten Weiterbildung |
| Prämie Abschlussprüfung | 1.500 Euro einmalig | nach bestandener Abschlussprüfung | Teilnehmende einer geförderten, abschlussorientierten Weiterbildung |
| Weiterbildungsgeld | 150 Euro monatlich | während der Maßnahme | Arbeitslose in einer abschlussorientierten Maßnahme, in der Grundsicherung auch Beschäftigte |
Die Beträge entsprechen dem Stand Oktober 2026. Vor deiner Entscheidung lohnt ein Blick in die aktuelle Fassung von § 87a SGB III oder eine Nachfrage bei deiner Agentur.
Welche Weiterbildungen zählen als abschlussorientiert?
Abschlussorientiert ist eine Weiterbildung, wenn sie zu einem anerkannten Berufsabschluss in einem Ausbildungsberuf führt, typischerweise über eine Umschulung mit Prüfung vor einer Kammer oder einer anderen zuständigen Stelle.
Dazu gehören zum Beispiel:
- eine Umschulung zur Zahnmedizinischen oder Medizinischen Fachangestellten mit Prüfung vor der Kammer
- eine Umschulung in einem kaufmännischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf
- eine Umschulung in einem anderen bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf, sofern die Agentur sie fördert
Nicht dazu zählen kürzere Qualifizierungen ohne Berufsabschluss, etwa ein Lehrgang zur Betreuungskraft, ein Erste-Hilfe-Kurs oder ein Softwaretraining. Laut Merkblatt 6 der Bundesagentur (Stand Januar 2026) gelten aber neben Umschulungen auch berufliche Teilqualifizierungen und Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung als abschlussorientiert; dort kommt Weiterbildungsgeld infrage, und für die bestandene Externenprüfung gibt es die Prämie von 1.500 Euro. Eine Umschulung wird übrigens in der Regel nur gefördert, wenn sie gegenüber der regulären Ausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt ist (§ 180 Abs. 4 SGB III). Mehr zur Abgrenzung findest du im Ratgeber Umschulung oder Weiterbildung.
Wer bekommt Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld?
Die Prämie bekommst du, wenn die Agentur für Arbeit deine abschlussorientierte Weiterbildung fördert und du die jeweilige Prüfung bestehst; das Weiterbildungsgeld setzt zusätzlich voraus, dass du arbeitslos bist oder Grundsicherung beziehst.
Im Alltag hängt es vor allem davon ab, ob du Arbeitslosengeld beziehst, beschäftigt bist oder Grundsicherung bekommst.
| Ausgangslage | Weiterbildungsprämie | Weiterbildungsgeld | Zuständige Stelle |
|---|---|---|---|
| Arbeitslos mit Arbeitslosengeld | ja, nach bestandener Prüfung | ja, während der geförderten Umschulung | Agentur für Arbeit |
| Beschäftigt, Abschluss mit Förderung nach SGB III | laut BA unter bestimmten Voraussetzungen möglich | nein, weil du nicht arbeitslos bist | Agentur für Arbeit |
| Arbeitslos in der Grundsicherung | ja, nach bestandener Prüfung | ja, während der geförderten Umschulung | seit 2025 Agentur für Arbeit |
| Beschäftigt mit ergänzender Grundsicherung | unter bestimmten Voraussetzungen möglich | ja, laut § 87a Abs. 3 SGB III | Agentur für Arbeit |
Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters über die Weiterbildungsförderung. Den früheren Bürgergeldbonus nach § 16j SGB II gibt es nicht mehr. Wie der Weg über das Jobcenter läuft, erklärt der Ratgeber Weiterbildung über das Jobcenter.
Wie bekommst du Prämie und Weiterbildungsgeld?
Du bekommst beide Leistungen über die Agentur für Arbeit, die deine Weiterbildung fördert, wobei du die bestandenen Prüfungen nachweisen musst.
- Förderung klären. Lass dir im Beratungsgespräch bestätigen, dass deine Umschulung als abschlussorientierte Weiterbildung gefördert wird, und frag direkt nach Prämie und Weiterbildungsgeld.
- Bildungsgutschein einlösen. Melde dich bei einem AZAV-zugelassenen Träger an und gib den Gutschein dort vor Beginn ab.
- Weiterbildungsgeld prüfen. Kontrolliere im Bescheid, ob das Weiterbildungsgeld berücksichtigt ist. Fehlt es, frag nach.
- Zwischenprüfung bestehen. Reiche den endgültigen Nachweis der prüfenden Stelle zeitnah bei deiner Agentur für Arbeit ein.
- Abschlussprüfung bestehen. Lege auch hier das Zeugnis vor. Frag vorher, ob eine Frist für die Vorlage gilt.
Bewahre Bescheide und Zeugnisse sorgfältig auf. Falls es später Rückfragen gibt, lässt sich so leicht nachweisen, wann du welche Prüfung bestanden hast.
Was solltest du sonst beachten?
Prämie und Weiterbildungsgeld sind ein Zusatz und ersetzen keine solide Finanzplanung für die gesamte Dauer deiner Weiterbildung.
Ein paar Punkte, die in der Praxis häufig Fragen auslösen:
- Zusammenspiel mit anderen Leistungen: Ob und wie die Prämie auf andere Leistungen angerechnet wird, kann von deiner Situation abhängen. Frag das ausdrücklich nach, besonders wenn du ergänzend Grundsicherung beziehst.
- Abbruch der Maßnahme: Wer die Weiterbildung abbricht, bekommt für noch nicht bestandene Prüfungen keine Prämie, und das Weiterbildungsgeld endet mit der Teilnahme.
- Steuern: Wenn du unsicher bist, ob die Prämie in deiner Steuererklärung eine Rolle spielt, hilft ein Blick in die Erläuterungen deines Finanzamts oder eine Steuerberatung.
- Gesetzesänderungen: Die aktuelle Fassung von § 87a SGB III enthält keine Befristung. Der zeitweise zusätzlich gezahlte Bürgergeldbonus von 75 Euro wurde dagegen laut Bundesregierung im März 2024 wieder abgeschafft. Maßgeblich ist immer die Fassung, die zum Zeitpunkt deiner Prüfung gilt.
Die Prämie ist kein Grund, eine Umschulung zu beginnen, aber ein guter Grund, eine passende Umschulung bis zum Abschluss durchzuziehen.
Wo du passende Angebote findest
Abschlussorientierte Weiterbildungen mit AZAV-Zulassung findest du in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit im Portal mein NOW. Für Umschulungen in Praxisberufen lohnt außerdem ein Blick auf die Kammern, die Prüfungen abnehmen und oft Träger in deiner Region nennen können. Ein Beispiel für eine abschlussorientierte Weiterbildung ist die ZFA-Umschulung von Care-er, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger mit Live-Online-Kursen zur Betreuungskraft, zur Schulbegleitung und zur ZFA-Umschulung; sie endet mit der Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer Berlin. Ob eine Förderung für dich infrage kommt, entscheidet verbindlich deine Agentur für Arbeit; eine erste Einschätzung geben auch Online-Checks, zum Beispiel der Förder-Check von Specialist Match, einer Jobplattform für Pflege, Betreuung, Schulbegleitung, Zahnarztpraxis und Sanitätshaus.
Wer keinen vollen Berufsabschluss anstrebt, sondern schneller in die Arbeit mit Menschen einsteigen möchte, findet kürzere geförderte Kurse, etwa zur Betreuungskraft oder zur Schulbegleitung, zum Beispiel ebenfalls bei Care-er. Diese Qualifizierungen führen nicht zu einem Berufsabschluss und lösen deshalb weder Weiterbildungsprämie noch Weiterbildungsgeld aus.
Fazit
Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld machen eine geförderte Umschulung finanziell spürbar leichter: laut § 87a SGB III bis zu 2.500 Euro für bestandene Prüfungen und 150 Euro im Monat für Arbeitslose, auch in der Grundsicherung. Voraussetzung ist eine bewilligte, abschlussorientierte Weiterbildung. Sprich beide Leistungen schon im Beratungsgespräch an und prüfe vor deiner Planung die aktuelle Fassung des Gesetzes, Stand dieses Ratgebers ist Oktober 2026.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Weiterbildungsprämie automatisch?
Nein. Laut Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit musst du einen endgültigen Nachweis der prüfenden Stelle über die bestandene Prüfung vorlegen, zum Beispiel eine Kopie des Kammerzeugnisses. Frag am besten schon bei der Bewilligung, welche Unterlagen und Fristen gelten.
Gibt es die Prämie auch, wenn ich eine Prüfung wiederholen muss?
Entscheidend ist, dass du die Prüfung bestehst. Ob und wie eine Wiederholungsprüfung berücksichtigt wird, hängt vom Einzelfall ab, deshalb solltest du das direkt mit deiner Agentur klären.
Bekomme ich Weiterbildungsgeld auch in der Grundsicherung?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters und zahlt dabei Weiterbildungsgeld und Prämie. Laut § 87a Abs. 3 SGB III erhalten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung das Weiterbildungsgeld sogar, wenn sie die Weiterbildung neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis machen.
Gilt die Prämie auch für kurze Qualifizierungen?
Nein. Prämie und Weiterbildungsgeld sind an Weiterbildungen gebunden, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen. Kürzere Qualifizierungen, etwa zur Betreuungskraft, können zwar mit Bildungsgutschein gefördert werden, lösen aber keine dieser Leistungen aus.
Wie finde ich heraus, ob meine Weiterbildung förderfähig ist?
Verbindlich klärt das die Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch. Zugelassene Maßnahmen zeigt die Weiterbildungssuche der Bundesagentur im Portal mein NOW; eine erste Einschätzung geben Online-Checks, zum Beispiel der Förder-Check von Specialist Match.
Gibt es Weiterbildungsgeld auch bei einer Teilqualifizierung?
Laut Bundesagentur für Arbeit gelten auch berufsanschlussfähige Teilqualifikationen und Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung als abschlussorientiert, sodass Weiterbildungsgeld infrage kommt. Ob deine konkrete Maßnahme dazuzählt, klärst du im Beratungsgespräch.
Quellen
- SGB III, § 87a Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld
- SGB III, § 180 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
- Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung
- Merkblatt 6: Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Stand Januar 2026)
- Bessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit (Bürgergeld-Gesetz)
Hinweis: Der Betreiber dieses Portals ist mit Care-er und Specialist Match verbunden. Mehr erfahren